Fallmanagement zur Unterstützung von Opfern in Bayern

Bis zum Inkrafttreten des Vierzehnten Sozialgesetzbuches (SGB XIV) zum 01.01.2024 waren in unserem Fachbereich „Soziale Entschädigung“ im Rahmen der Sachbearbeitung speziell ausgebildete Sonderbetreuer zur Unterstützung eingesetzt. Im SGB XIV, das in entsprechender Anwendung bezüglich der Rechtsfolgen auch für die Vorschriften des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG), des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) und des Häftlingshilfegesetzes (HHG) für die Entschädigung von Opfern des DDR-Regimes gilt, ist im Sozialen Entschädigungsrecht nun ein Fallmanagement (§ 30 SGB XIV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) verankert, das zu den sogenannten Schnellen Hilfen (§ 29 SGB XIV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) ) zählt und dessen Unterstützung nun weitreichender ist. 

Auf Wunsch unterstützt und begleitet im Fallmanagement eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge (mit einschlägigen Vorkenntnissen) Berechtigte bei der Antragstellung auf Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren. Das Fallmanagement beantwortet konkrete Fragen und unterstützt beispielsweise auch bei der Kommunikation mit anderen Sozialleistungsträgern, falls von deren Seite weitere Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Das Fallmanagement stellt das Bindeglied zwischen dem Opfer und der Verwaltung dar, ohne dabei selbst Bestandteil der Sachbearbeitung zu sein. Gerade diese besondere Position soll es der Fallmanagerin/dem Fallmanager ermöglichen, für eine reibungslose und direkte Kommunikation zu sorgen.

Die Zuständigkeit bei der Unterstützung im Antrags- und Leistungsverfahren ist regional aufgeteilt. Antragstellende können sich an das Fallmanagement der ZBFS-Regionalstelle in ihrem Regierungsbezirk wenden, zu finden auf unserer Homepage unter https://www.zbfs.bayern.de/behoerde/regionalstellen/index.php im jeweiligen Reiter „Oper-Entschädigung“.

Es steht eine Neustrukturierung unserer aktuellen Homepage ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales bevor. Der Relaunch soll aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr stattfinden. Im Zuge dessen wird der Auftritt der Sozialen Entschädigung (aktuell noch als Opferentschädigung geführt) inhaltlich aktualisiert und auch neugestaltet werden.