Zerstörung der Biographie eines engagierten Pfarrers

Kombination von Zersetzungsmaßnahmen am Beispiel des Vorgangs „Kreis“

von Sandra Pingel-Schliemann, 2021

Im Juli des Jahres 1982 gründeten drei Pfarrer den Altendorfer Friedenskreis, der in Thüringen erheblich an Bedeutung gewann. Vier Monate nach der Gründung des Friedenskreises, am 8. November 1982, eröffnete das MfS drei OV gegen die Pfarrer, die in einem Zentralen Operativen Vorgang (ZOV) mit dem Decknamen „Kreis“ gebündelt wurden. Im Eröffnungsbericht zum ZOV „Kreis“ hieß es: „Mit der operativen Durchdringung und Bearbeitung eines Personenkreises im ZOV durch mehrere Diensteinheiten sind sozialismusfeindliche Aktivitäten im Sinne der PID [Politisch-ideologische Diversion, S.P.] und des Pazifismus zurückzudrängen.“[19] Das Vorgehen des Staatssicherheitsdienstes gegen einen dieser Pfarrer, Herrn J., soll im Folgenden im Vordergrund stehen.

Herr J. wurde bis Februar 1986 von der Kreisdienststelle (KD) Stadtroda in Zusammenarbeit mit der Abteilung XX/4 der Bezirksverwaltung (BV) Gera und der Hauptabteilung (HA) XX/4 im Teilvorgang 1 des ZOV „Kreis“ verfolgt. Zunächst brachte der vorgangsführende Mitarbeiter, Leutnant Klaus von der KD Stadtroda, alles Mögliche über Herrn J. in Erfahrung: seine persönlichen Schwächen, Probleme und Ängste, um individuelle Maßnahmen der Zersetzung gegen ihn entwickeln zu können. Darüber hinaus aktivierte und rekrutierte er 15 IM gegen Herrn J.

In den ersten Maßnahmenplänen visierte Leutnant Klaus die Diskreditierung von Herrn J., die Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit und die Kriminalisierung wegen unpolitischer Delikte an, um ihn psychisch zu belasten und von seinen „feindlich-negativen“ Aktivitäten abzulenken. Zuerst organisierte Klaus in Zusammenarbeit mit der Polizei, dass der Pfarrer seinen Führerschein verlor. Diese Maßnahme hatte einen aktuellen Anlass: das Seminar „Frieden Konkret II“, das vom 3. bis 4. März 1984 in Eisenach stattfand. Da Herr J. an der Vorbereitung des Friedensseminars beteiligt war, sollte durch den Entzug des Führerscheins seine Mobilität eingeschränkt werden. An einem Dienstag im Februar des Jahres 1984 hielten Polizisten Herrn J. im Rahmen einer organisierten Geschwindigkeitskontrolle an. Sie warfen ihm vor, die zulässigen 50 km/h überschritten zu haben. Herr J. war sich sicher, daß er die Geschwindigkeit eingehalten hat.[20] Die Beschwerden und Eingaben des Pfarrers blieben aber ohne Wirkung. Kurze Zeit später erhielt er den Bescheid über den Entzug des Führerscheins. Das MfS vermerkte im Zwischenbericht vom 30. April 1984: „J. war während der gesamten Phase der Vorbereitung und Führung des Eisenacher Friedensseminars erheblich in seiner operativen Beweglichkeit eingeschränkt. Die mit dem Fahrerlaubnisentzug verbundene Einschränkung direkter persönlicher Konsultationsmöglichkeiten bewirkte eine qualitative und quantitative Verbesserung des Informationsaufkommens der Maßnahme 26A [Telefonüberwachung, S.P.].“[21]

Da sich der Führerscheinentzug als „außerordentlich wirksam“ gegen Herrn J. erwies, aktivierte die KD Stadtroda Mitarbeiter der Abteilung VIII der BV Gera, die speziell für die Beobachtung politischer Gegner zuständig waren. Sie erhielten den Auftrag, Herrn J. Vergehen im Straßenverkehr nachzuweisen, mit denen ein langfristiger Entzug des Führerscheins gerechtfertigt werden sollte.[22] Die MfS-Mitarbeiter lieferten jedoch trotz permanenter Observation keine Beweise, so daß der Pfarrer seinen Führerschein zurückerhielt. Kurz darauf nutzte Leutnant Klaus einen Autounfall des Pfarrers, um ihm den Führerschein erneut wegzunehmen und gleichzeitig zu kriminalisieren. Klaus konstruierte gegenüber Herrn J. den Vorwurf, den Unfall unter Alkoholeinfluß verursacht zu haben. Wieder halfen alle Eingaben und Beschwerden von Herrn J. nichts. Im Juni 1984 entzog die Polizei ihm erneut für mehrere Monate die Fahrerlaubnis. Gleichzeitig leitete die Staatsanwaltschaft, vermutlich im Auftrag des MfS, ein Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer wegen Trunkenheit am Steuer ein, das im September 1984 mit einem Verweis endete. Im OV, der sich gegen Herrn J. richtete, hieß es: „Der Staatsanwalt wies J. die Gesetzesverletzung eindeutig nach und begründete die Form des Verweises als Entgegenkommen des Staates, um das Verhältnis Staat–Kirche nicht zu belasten. J. trat anmaßend und verlogen auf und verwahrte sich gegen eine angestrebte Kriminalisierung. Er drohte mit Gegenschritten.“ Der Anwalt von Herrn J., der IM mit dem Decknamen „Torsten“, verhinderte aber die „Gegenschritte“. Zwei Tage nach dem Gerichtsurteil informierte der Kreisstaatsanwalt Vertreter der Kirchenleitung über Verlauf und Ergebnis der Sanktionen, um Herrn J. zu diskreditieren.[23] Eine Verleumdung der Person des Pfarrers fand darüber hinaus vor den Mitgliedern einer Studententheatergruppe statt, die Herr J. mit Begeisterung leitete. So ließ Leutnant Klaus im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn J. fünf Mitglieder der Schauspielgruppe zu Vernehmungen vorladen. Mitarbeiter der Kreisdienststelle konfrontierten sie mit den „verwerflichen Handlungen“ des Pfarrers, fragten sie über sein politisches Engagement aus und drohten ihnen mit dem Verlust des Studienplatzes, wenn sie sich nicht von Herrn J. distanzieren würden.[24] Bei den Jugendlichen wirkte diese Maßnahme, wie die KD Stadtroda konstatierte und wie auch Herr J. im Interview bestätigte: „Im Ergebnis der offensiven Maßnahmen zur Aufklärung und beweismäßigen Sicherung des Fahrens unter Alkohol (Zeugenvernehmungen von 5 Mitgliedern der ESG Schauspielgruppe und vielschichtige Nutzung dieser Aussagen im Differenzierungs- und Zersetzungsprozeß) sind vielgestaltige Spannungen und Differenzen in der von J. geführten Schauspielgruppe erzeugt und ein fortschreitender Zerfallsprozeß eingeleitet worden.“[25]

Das MfS registrierte nach „dieser bis ins Detail planmäßig und stabsmäßig geführten Zersetzungsarbeit gegen die Zentralfigur im ZOV ‚Kreis‘ J.“, daß dessen Aktivitäten im Altendorfer Friedenskreis zurückgingen, weil er sich während des gesamten Bearbeitungszeitraums „auf die Abwehr der vielfältigen Zersetzungsmaßnahmen“ zu konzentrieren hatte. Darüber hinaus gab es die erwünschten Spannungen zwischen der Landeskirchenleitung und dem Pfarrer, die dazu führten, daß sie Herrn J. nicht mehr als Kandidat für die Synode aufstellte und ihn in Vorbereitung des Thüringer Landesjugendsonntages 1985 auch nicht mehr als Leiter einer Arbeitsgruppe Theater benannte.[26] Dieser Einschätzung des MfS muß hinzugefügt werden, daß parallel zu den Schikanen mit dem Führerschein weitere Zersetzungsmaßnahmen gegen den Pfarrer durchgeführt worden sind. Im Juni 1984 zum Beispiel, also zu dem Zeitpunkt als Herr J. zum zweiten Mal die Fahrerlaubnis verlor, hingen in vier Dörfern seines Pfarramtsbereiches Zettel an Bäumen, deren Text das MfS erstellt hatte. Auf den Zetteln, die beleidigend und demütigend waren, stand unter anderem: „Liebe Evangelische Brüder und Schwestern in der Umgebung von Karlsdorf-Rattelsdorf-Bremsnitz! Wir die wahren Diener Gottes aus Eurer Umgebung sehen mit Unmut und Verwunderung, wie Euer Hirte die Schafe zerstreut (Jer.23:1). Spürt Ihr nicht, wie er Euch Satan in die offenen Arme treibt, bereit Euch in die ewige Vernichtung zu führen? Wie könnt Ihr denn einem Hurer und Ehebrecher, Trinker, Autoraser, Schriftunkundigem, gotteslästerlichem Großmaul folgen? […] Euer Pfarrer hat doch nur eines im Sinn, mit unchristlichen Gestalten zu huren, den Alkohol in vollen Zügen zu genießen und sich auch sonst wie ein rechtes Schwein zu benehmen. Achtet auch einmal darauf, ob alles, was er zu Geld macht auch aus seinem Besitz stammt! Brüder und Schwestern! Es ist an der Zeit zum rechten Glauben zu finden. Wir Zeugen Jehovas werden in kommender Zeit durch verstärkten Haus-zu-Haus-Dienst alles versuchen, um Euch zu erreichen und Euch aus den Fängen dieses ‚Pfarrers‘ zu erretten. Eure Zeugen Jehovas.“[27] Das vermeintliche Liebesleben und Verhalten des Pfarrers war über mehrere Wochen Gesprächsthema in den Gemeinden, so dass sich auch die Kirchenleitung einschaltete und Herrn J. zur Rede stellte.

Ungefähr ein Jahr später initiierte Leutnant Klaus eine neue Rufmordkampagne gegen Herrn J. IM trugen Klaus zu, dass sich der Pfarrer regelmäßig mit einer Frau traf, die eine Freundin der Familie war und bei Herrn J. seelsorgerische Hilfe suchte: „Ich bin zu ihr einmal in der Woche in die Wohnung gefahren, und wir haben geredet“, erinnerte sich Herr J.[28] Mittels einer Legende lud das MfS diese Frau in die Dienststelle vor. Was sie zu Protokoll geben sollte, gaben ihr die Offiziere vor, so unter anderem, dass Herr J. einen schlechten Einfluss auf ihre Kinder habe und ihnen den Wehrdienst ausreden würde. Des Weiteren sollte sie angeben, dass sie ein intimes Verhältnis mit dem Pfarrer hätte. Die Frau tat, was ihr die MfS-Mitarbeiter sagten, denn neben dem Protokoll lag ihre ersehnte Ausreisegenehmigung. Die Vernehmungsprotokolle dienten dem MfS dazu, weiteren Druck auf die Kirchenleitung auszuüben, so dass disziplinarische Maßnahmen gegen den Pfarrer eingeleitet werden konnten. Im Juni 1985 führte der Landeskirchenrat der ELKT mit Herrn J. eine Aussprache und verbot ihm per Verfügung, alle Tätigkeiten zu unterlassen, die nicht mit seiner Pfarrtätigkeit in Einklang stehen würden und sich in politischen Bereichen gegen den Staat richteten.[29] Diese Verfügung habe bei Herrn J. „eine regelrechte Schockwirkung hinterlassen“, urteilte ein IM.[30]

Herrn J. beanspruchten die unerklärlichen Vorgänge sehr. Er war gereizt, und er verstand nicht, warum viele den Unterstellungen glaubten, darunter auch seine Frau. Die Ehe geriet in die Krise. Dem MfS reichte dieser Zustand aber noch nicht. Es setzte gegen Herrn J. noch eine Zersetzungsmaßnahme um, die letztlich zum Abschluss des OV führte. Im Jahr 1985 bekam Herr J. über Amtsbrüder aus dem Westen eine Heizung finanziert. Die Pfarrei musste lediglich den Einbau der Heizung selbst bezahlen. Da diese aber dafür kein Geld hatte, suchte Herr J. die Kreiskirchenrätin Frau P. alias IM „Martina Straßmann“ auf und bat sie um Unterstützung. Frau P. sicherte Herrn J. zu, dass das Kreiskirchenamt die übrigen Kosten übernehmen werde.[31] Nachdem Frau P. ihrem Führungsoffizier von der Bitte des Pfarrers und ihrer Zusage berichtet hatte, inszenierte das MfS eine „operative Kombination“. Die IM „Martina Straßmann“ erhielt den Auftrag, das Geld an Herrn J. nicht auszuzahlen, obwohl dieser schon die Heizung hatte einbauen lassen. Ein anderer IM wurde parallel dazu instruiert bei Herrn J. anzufragen, ob er Interesse hätte, seine Holzengel, die er Monate zuvor von einem Pfarrer aus Schöngleina geschenkt bekam, an einen Antiquitätenhändler zu verkaufen. Nach kurzen Überlegungen willigte Herr J. ein, denn über den Erlös, so dachte er sich, werde er die Heizung bezahlen können. Nur einige Tage später suchte eine Person Herrn J. auf, die sich als Vertreter des staatlichen Kunst- und Antiquitätenhandels ausgab. Sie kaufte ihm die Engel für 4000 Mark ab. Mit dem Geld beglich Herr J. die restlichen Kosten für den Einbau der Heizung. Das war im September 1985.[32] Zwei Monate später verkündete der Superintendent von Herrn J. auf einem Konvent, dass die Kriminalpolizei im Zuge von Ermittlungen Holzschnitzfiguren aus kirchlichem Eigentum entdeckt und das Kreiskirchenamt Weimar im Auftrag der Leitung der ELKT Anzeige gegen Unbekannt erstattet hätte.[33] Über die IM „Martina Straßmann“ und andere Spitzel aus der ELKT wurde der Verdacht gezielt auf Herrn J. gelenkt.[34] Der Oberkirchenrat alias IM „Klinger“ teilte Herrn J. dann auch bald mit, dass die Kriminalpolizei wegen Diebstahls gegen ihn ermittle. Außerdem, so äußerte IM „Klinger“ gegenüber dem Pfarrer, würde es diesmal keinen „Sonderfall J.“ geben. Herrn J. waren die Hände gebunden. Er hatte das Kreiskirchenamt im September 1985 nichts Böses ahnend weder über den Verkauf der Engel informiert noch konnte er schriftlich belegen, dass er von dem Erlös die Heizung bezahlt hatte. Noch im November 1985 leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn J. wegen Diebstahls ein. Das MfS konstatierte: „Die erfolgreich realisierte operative Kombination und alle damit im Zusammenhang stehenden Ergebnisse der operativen Bearbeitung bildeten die Grundlage für einen Vorschlag zur Durchführung strafrechtlicher Maßnahmen gegen J. vom 5.11.1985, der gemeinsam von der HA XX, der HA IX und den vorgangsführenden Diensteinheiten BV Gera/Abteilung XX und KD Stadtroda erarbeitet wurde.“[35]

Im Dezember 1985 beurlaubte die Kirche Herrn J., einige Monate später entließ sie ihn aus dem Dienst. Hinzu kam die Scheidung von seiner Frau. Am 24.Juni 1986 wurde Herr J. zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einem Bußgeld von 2000 Mark verurteilt. Der Pfarrer war am Ende seiner Kräfte. Er sah keinen Ausweg mehr aus seiner persönlichen Krise und stellte auf Anraten seines Anwaltes, des IM „Torsten“, einen Antrag auf Ausreise aus der DDR. Herr J. sagte im Interview: „Das MfS spielte mir übel mit. Einige glauben bis heute noch in Stadtroda, dass ich einen Diebstahl begangen habe. Es war menschlich sehr gemein, was das MfS mit mir und meiner Familie gemacht hat.“ Der Ausreiseantrag wurde Herrn J. kurzfristig genehmigt, weil man sich des Störenfriedes schnell entledigen wollte. Am 25. September 1986 verließ Herr J. die DDR.[36]

Die individuellen Zersetzungsmaßnahmen gegen Herrn J. ballten sich vor allem in den Jahren 1984 und 1985, nachdem die IM weitere Ansatzpunkte zur Zersetzung ausgekundschaftet hatten. Auch die Teilvorgänge gegen die beiden anderen im ZOV „Kreis“ verfolgten Pfarrer konnten 1987 und 1989 durch Maßnahmen der Zersetzung abgeschlossen werden.

 

[19]   MDA, X/1323/82: „Beschluß über das Anlegen eines OV“ v. 8.11.1982.

[20]   Interview mit Herrn J. am 8.7.1998.

[21]   MDA, X/1323/82: „Zwischenbericht (4) zum ZOV ‚Kreis‘ für den Bearbeitungszeitraum vom 1.12.1983–30.4.1984“ v. 30.4.1984, hier S. 5.

[22]   Ebenda, S. 5.

[23]   Ebenda: „Zwischenbericht zum ZOV ‚Kreis‘ für den Bearbeitungszeitraum vom 1.5.1984–15.9.1984“ v. 17.9.1984, hier S. 1ff.

[24]   Interview mit J. am 8.7.1998.

[25]   MDA, X/1323/82: „Zwischenbericht zum ZOV ‚Kreis‘ für den Bearbeitungszeitraum vom 1.5.1984–15.9.1984“ v. 17.9.1984, hier S. 4.

[26]   MDA, X/1323/82: „Zwischenbericht zum ZOV ‚Kreis‘ für den Bearbeitungszeitraum vom 1.5.1984–15.9.1984“ v. 17.9.1984, hier S. 5.

[27]   Privatarchiv J.

[28]   Interview mit Herrn J. am 8.7.1998.

[29]   MDA, X/1323/82: „Bericht“ v. 14.10.1985, hier S. 1.

[30]   Ebenda.

[31]   Interview mit Herrn J. am 8.7.1998.

[32]   MDA, X/1323/82: „Zwischenbericht zum ZOV ‚Kreis‘ für den Bearbeitungszeitraum vom 1.7.1985 bis 30.11.1985“ v. 3.12.1985, hier S. 6.

[33]   Interview mit Herrn J. am 8.7.1998.

[34]   MDA, VII/1043/76: „Bericht über die Erstellung des Berichtes zur Pfarramtskasse-Führung und finanzieller Begebenheit bei Pfarrer J.“ v. 23.12.1985; „Einsatzkonzeption IM XX/4 – ZOV ‚Kreis‘ (Gesamteinsatzplan als Grundlage für die Präzisierung der spezifischen Einsatz- und Entwicklungskonzeption)“ v. 30.1.1984.

[35]   MDA, X/1323/82: „Zwischenbericht zum ‚ZOV Kreis‘ für den Bearbeitungszeitraum vom 1.7.1985 bis 30.11.1985“ v. 3.12.1985, hier S. 6.

[36]   Interview mit Herrn J. am 8.7.1998.