Der KSZE-Prozess und die Ausreisebewegung aus der DDR. Interessenkonflikte und Dilemmata bei SED und Staatssicherheit

Von Henrik Bispinck

Vor 50 Jahren, am 3. Juli 1973, begannen die Verhandlungen zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), an der sich fast sämtliche europäischen Staaten sowie die Sowjetunion, die USA und Kanada beteiligten. Die KSZE stellte den Höhepunkt der Entspannungspolitik dar, die in den 1960er Jahren ihren Ausgang genommen hatte und die hinsichtlich der deutsch-deutschen Beziehungen mit dem Antritt der sozialliberalen Koalition in der Bundesrepublik im Jahr 1969 einen Schub erfuhr. In rascher Folge schloss die Bundesrepublik in der ersten Hälfte der 1970er Jahre im Rahmen der „Neuen Ostpolitik“ von Bundeskanzler Willy Brandt Verträge mit der Sowjetunion, Polen – und der DDR: Im Juni 1972 trat als erster deutsch-deutscher Vertrag überhaupt das Transitabkommen in Kraft, ein Jahr später der Grundlagenvertrag, der die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten regelte, wobei die Bundesrepublik der DDR lediglich die staatsrechtliche, nicht aber die völkerrechtliche Anerkennung gewährte. In dem Vertrag wurde auch die Einrichtung gegenseitiger „Ständiger Vertretungen“ in Bonn und Ostberlin vereinbart, die im Sommer 1974 ihre Arbeit begannen. Dem Grundlagenvertrag folgte für die DDR die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu zahlreichen westlichen Staaten sowie im September 1973 – gleichzeitig mit der Bundesrepublik – die Vollmitgliedschaft in den Vereinten Nationen.

Die KSZE-Verhandlungen fanden mit der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki am 1. August 1975 ihren vorläufigen Abschluss. Das in sogenannte „Körbe“ eingeteilte Dokument war kein völkerrechtlich bindender Vertrag (sie wurde von den Parlamenten der beteiligten Staaten nicht ratifiziert), sondern stellte eine Selbstverpflichtung der Teilnehmerstaaten dar. Korb I enthielt die „Zehn Prinzipien“, u. a. die gegenseitige Achtung der Souveränität und Gleichheit, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten; in Korb II ging es um die Zusammenarbeit in Wirtschaft und Wissenschaft. Korb III schließlich enthielt Grundsätze zur Zusammenarbeit in humanitären Bereichen sowie zur Erleichterung von menschlichen Kontakten, der Zusammenführung von Familien und des Informationsaustausches über die Blockgrenzen hinweg. Wie die SED-Spitze und das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) mit den innenpolitischen Folgen der KSZE-Schlussakte umgingen und welche Interessen- und Zielkonflikte dabei auftauchten, ist Gegenstand des vorliegenden Beitrags. Diese Fragen werden primär anhand der Berichterstattung des MfS an die Staats- und Parteiführung behandelt, für die innerhalb des Staatssicherheitsdienstes die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) verantwortlich war.[2]

I.

Die SED-Führung hatte dem KSZE-Prozess – wie der Entspannungspolitik insgesamt – lange Zeit skeptisch gegenübergestanden. Vor allem missfiel ihr, dass der Bundesrepublik und den Westmächten Zugeständnisse gemacht wurden, ohne dass die DDR im Gegenzug die ersehnte völkerrechtliche Anerkennung erhielt. Doch musste sie sich dem Druck aus Moskau beugen, da die KPdSU unbedingt einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen erreichen wollte.[3] Den außenpolitischen Prestigegewinn, den die DDR in diesem Prozess erlangte, insbesondere durch die gleichzeitige Aufnahme der DDR und der Bundesrepublik in die Vereinten Nationen, genoss SED-Generalsekretär Erich Honecker indes und verbuchte ihn auch als persönlichen Erfolg.

Dabei gab es innerhalb der engeren Führung der SED durchaus Unterschiede in der Einschätzung des Vertrags und seiner Folgen für die DDR. Während die für Sicherheitsfragen, Kultur und Ideologie zuständigen Mitglieder des SED-Politbüros in erster Linie die problematischen Aspekte des Abkommens sahen, bewerteten der Außenpolitik-Experte Hermann Axen sowie Erich Honecker die Schlussakte von Helsinki vornehmlich als außenpolitischen Erfolg.[4] Die Bestimmungen in Korb III wurden zwar als neuralgischer Punkt erkannt, doch beruhigte man sich damit, dass diese lediglich „Empfehlungscharakter“ trügen und nur im Einklang mit den Gesetzen der DDR umzusetzen seien.[5] Honecker selbst hatte schon früh auf mögliche negative innenpolitische Auswirkungen hingewiesen, er verließ sich aber offenbar auf das Ministerium für Staatssicherheit. So bemerkte er nach Aussagen eines Zeitzeugen gegen Ende der Verhandlungen in Helsinki süffisant: „Zur innenpolitischen Absicherung der KSZE-Verpflichtungen gibt es schließlich immer die Staatssicherheit – und diese existiert noch weiter.“[6]

Das MfS wiederum hatte sich von vornherein weniger mit den außen- als mit den innen- und sicherheitspolitischen Konsequenzen der Schlussakte befasst. Im Zentrum standen dabei die Komplexe „Menschliche Kontakte“ und „Information“ von Korb III. Schon während der Verhandlungen hatte die Geheimpolizei die westliche Forderung nach „Freizügigkeit für Menschen, Ideen und Informationen“ als hochproblematisch betrachtet, da sie darin die Gefahr der „politisch-ideologischen Diversion“ sah. Konkret befürchtete Mielke die Einschleusung von in der DDR nicht zugänglichen Büchern und Zeitschriften sowie einen negativen Einfluss auf die Stimmung im Land durch westliche Journalisten, deren Arbeitsbedingungen gemäß KSZE-Schlussakte verbessert werden sollten.[7]

Ein zweites wichtiges Problem sah Mielke in den Erleichterungen des Reiseverkehrs: Er befürchtete, dadurch könnte die Ausschleusung von DDR-Bürgern in den Westen erleichtert werden. Hier spielten offenbar die Erfahrungen mit dem Transitabkommen von 1972 eine Rolle, das einen sprunghaften Anstieg von erfolgreichen Fluchthilfemaßnahmen zur Folge hatte.[8] Die mögliche Problematik eines Anwachsens der Zahl der Ausreiseantragsteller hingegen fand zwar immer mal wieder Erwähnung, doch widmete die Geheimpolizei ihm keine „vorrangige Aufmerksamkeit“.[9] Auch für die Ende 1975 im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den KSZE-Verhandlungen gegründete „Zentrale Koordinierungsgruppe“ zur Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung beim DDR-Staatssicherheitsdienst hatten die Ausreiseantragsteller anfangs nur eine „marginale Bedeutung“.[10] Die Koordinierungsgruppe befasste sich vorrangig mit der Bekämpfung des sogenannten „staatsfeindlichen Menschenhandels“ – also der Fluchthilfe. Zudem ließ sich Mielke offenbar von der Rechtsstelle seines Ministeriums beruhigen, die sich mit Korb III der Schlussakte befasst hatte. Die Hausjuristen des MfS betonten, dass die entsprechenden Passagen im Wesentlichen aus Empfehlungen bestünden, deren Umsetzung – etwa im Hinblick auf die Lockerungen der Bestimmungen für die Ausreise zum Zwecke der Familienzusammenführung – nicht sinnvoll sei.[11]

Aus dieser Problemanalyse leitete Mielke die künftigen Arbeitsschwerpunkte seines Ministeriums ab. Zum einen sollte die Spionage gegen den Westen verstärkt werden, um mögliche Infiltrationsabsichten frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden, zum anderen sollte die Bevölkerung im Innern verstärkt überwacht werden.[12]

II.

Schon kurze Zeit später sollte sich zeigen, dass das MfS die Zunahme der Ausreisebewegung – die im historischen Rückblick gravierendste innenpolitische Folge des KSZE-Prozesses – ebenso unterschätzt hatte wie die SED. Die Berufung auf die Tatsache, dass es sich bei den Inhalten von Korb III der KSZE-Schlussakte „nur“ um Empfehlungen und Absichtserklärungen handelte, erwies sich als trügerisch. Denn für die zahlreichen Ausreisewilligen war die geringe rechtliche Verbindlichkeit der Schlussakte nicht ausschlaggebend. Von Bedeutung war für sie vielmehr, dass sie mit dem Text der Schlussakte, der im vollen Wortlaut im SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ veröffentlicht worden war,[13] nun erstmals ein schriftliches Dokument in den Händen hielten, auf das sie sich mit Blick auf ihr Ausreisebegehren berufen konnten. Dies brachte die Mitarbeiter der Abteilungen Inneres bei den Kreisen sowie der Volkspolizeikreisämter zunehmend in Argumentationsschwierigkeiten. Frank Wolff hat mit Recht darauf hingewiesen, dass gerade „das mangelnde Wissen um die schwache rechtliche Position der Dokumente“ das „Selbstbewusstsein der Antragsteller“ gestärkt habe: „Sie nahmen den Wortlaut der ihnen genehmen Passagen für bare Münze und ignorierten die komplizierten rechtlichen Geltungsverhältnisse internationaler Dokumente.“[14] Die Folge war, dass sich schon in der zweiten Jahreshälfte 1975 ein sprunghafter Anstieg der Ausreiseanträge zeigte: Insgesamt waren im Jahr 1975 über 20.000 solcher Anträge eingereicht worden – gegenüber 7.000 im Vorjahr.[15] Auch im Jahr 1976 lag die Zahl bei 20.000 Anträgen, im Folgejahr waren es immerhin noch gut 13.000.[16]

Wie gingen nun die SED-Spitze und das MfS mit dieser Problematik um? Die Haltung der SED-Führung zur Ausreiseproblematik – speziell die Erich Honeckers – lässt sich am besten als Mischung aus Ignoranz und Abwehr beschreiben. So ist es bezeichnend, dass selbst im Jahr 1976, als die Ausreiseantragsteller zu einem erheblichen Problem wurden, das Thema „Ausreise“ kein einziges Mal auf der Tagesordnung der Sitzungen des Politbüros auftauchte. Zudem hielt Honecker es für überflüssig, Statistiken über die Ausreisebewegung führen zu lassen – mit der Begründung, vor dem Mauerbau seien doch viel mehr DDR-Bürger in den Westen gegangen.[17] Meldungen von der Basis der SED, die auf die Ausreiseproblematik im Gefolge der KSZE-Beschlüsse aufmerksam machten, wies Honecker schroff zurück: Man könne, so äußerte er im Oktober 1975 vor den 1. Sekretären der Kreisleitungen der SED, zwar „Berichte“ über die Illusionen schreiben, die sich die Bevölkerung mit Blick auf die Schlussakte von Helsinki machten, es komme aber darauf an, den Bürgern überzeugend zu erläutern, dass die SED an die darin aufgeworfenen humanitären Fragen von „Klassen- und Sicherheitsinteressen“ ausgehend herangehen müsse. Damit machte der Generalsekretär unmissverständlich deutlich, dass er über die Zunahme von Ausreiseanträgen nicht weiter informiert werden wollte. Zugleich verlangte er von den Funktionären vor Ort, den aufkeimenden Hoffnungen auf eine Liberalisierung der Reise- und Ausreisepraxis eine klare Absage zu erteilen.[18] Honecker sonnte sich also in dem außenpolitischen Prestigegewinn, den der KSZE-Prozess für die DDR bedeutete, wollte mit den negativen Konsequenzen aber nicht konfrontiert werden. Die Verantwortung dafür schob er auf niederrangige Funktionäre ab.

Beim MfS herrschte – wie auch bei der SED und beim Ministerium des Innern – mit Blick auf den Umgang mit der Ausreiseproblematik zunächst „Ratlosigkeit“. Bevor er eine Strategie zur „Zurückdrängung“ der Ausreisebewegung vorweisen konnte, so argumentieren Douglas Selvage und Walter Süß, wollte MfS-Chef Mielke keine offiziellen Informationen zu diesem Thema an die Parteiführung weiterleiten.[19] Auch dadurch ist es zu erklären, dass das MfS im Laufe des Jahres 1976 zwar mehrere Berichte zum Thema Ausreise für die Parteiführung zusammenstellte, aber davon absah, diese weiterzuleiten.[20] Mielke war sich bewusst, dass die SED-Führung und insbesondere Honecker – ebenso wie sein Vorgänger Walter Ulbricht – mit den negativen Auswirkungen ihrer eigenen Politik nur wohldosiert konfrontiert werden wollte, wie es auch die oben zitierte Reaktion Honeckers gegenüber den SED-Kreisleitungen verdeutlicht.[21] Hier traf sich das Desinteresse Honeckers mit der Vorsicht Mielkes.

Die Ursachen dafür, dass so viele Menschen die DDR überhaupt verlassen wollten, sah das MfS, der eigenen Logik von der Überlegenheit des Sozialismus folgend, allerdings nicht in den politischen Verhältnissen in der DDR, sondern im feindlichen Einfluss des Westens. In den Berichten der ZAIG ist von „Einflüssen und Einwirkungen des Gegners“, von „gezielten Aktionen“ zur Erwirkung von Antragstellungen und von „massiver gegnerischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR“ die Rede.[22] Beklagt wird die Beeinflussung der DDR-Bevölkerung im Hinblick auf Übersiedlungsabsichten durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik, durch westdeutsche Journalisten in der DDR und durch zunehmende Besuchsreisen aus dem Westen. Die „Massenmedien“ der Bundesrepublik und Westberlins würden sich als „Interessenvertreter“ von Ausreiseantragstellern gerieren.[23] Dies entsprach zwar einerseits der klassischen antiimperialistischen Rhetorik der Geheimpolizei und der für die DDR typischen Externalisierung von innenpolitischen Problemen, zugleich aber waren all dies Erscheinungen, die erst durch die Entspannungspolitik möglich gemacht oder zumindest befördert worden waren. Zudem zählten die Berichte die internationalen Verträge auf, auf die sich die Antragsteller beriefen: den Grundlagenvertrag, die UN-Charta und die UN-Menschenrechtserklärung sowie eben die KSZE-Schlussakte. Insbesondere seit der Veröffentlichung dieses Dokumentes träten die Antragsteller zunehmend in „provokatorischer Form“ auf. Sie forderten eine „zügige“ Bearbeitung ihrer Anträge und drohten damit, die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in der DDR oder westdeutsche Massenmedien einzuschalten, um „Druck“ auf die zuständigen staatlichen Organe der DDR auszuüben.[24] In aller Deutlichkeit ging mithin aus dem Bericht hervor, dass die auf Geheiß Moskaus betriebene Entspannungs- und Anerkennungspolitik die DDR innenpolitisch ausgerechnet an ihrer empfindlichsten Stelle traf: Der Anziehungskraft des westdeutschen Teilstaats auf die eigene Bevölkerung. Diese niederschmetternde Erkenntnis wollte Mielke SED-Chef Honecker offenbar nicht zumuten.

Implizit bedeutete diese Ursachenanalyse eine Aufforderung an die SED-Führung, die Kontaktmöglichkeiten zwischen West und Ost einzuschränken, Besuchsreisen in die DDR zu erschweren und den Handlungsspielraum von westdeutschen Journalisten in der DDR einzuschränken. Das MfS formulierte dies am Ende des Berichts folgendermaßen: „Den zunehmend massiven Einmischungsversuchen in die inneren Angelegenheiten der DDR seitens reaktionärer Kräfte der BRD und Westberlins sollte in geeigneter Form […] auf politischem und diplomatischem Wege offensiv entgegenwirkt werden.“[25] In der Konsequenz hätte dies eine – zumindest teilweise – Rücknahme der Entspannungspolitik bedeutet, die für die SED-Führung nicht in Frage kam.

Daneben schlug das MfS u.a. propagandistische Maßnahmen vor: So sollte bereits vorbeugend eine „offensive politisch-ideologische Auseinandersetzung“ mit potentiellen Antragstellern geführt werden. Ehemalige DDR-Bürger, die nach ihrer Übersiedlung in der Bundesrepublik gescheitert waren, sollten als abschreckende Beispiele dienen.[26] Zu diesem Zweck stellte das MfS im Sommer 1977 ein Konvolut von Briefen von sechs in die DDR zurückgekehrten Flüchtlingen zusammen, in denen diese die Gründe für Ihre Rückkehr darlegen und die Lebenswirklichkeit in der Bundesrepublik in düsteren Farben schildern.[27] Von einer Veröffentlichung dieser Briefe wurde dann aber doch abgesehen; die DDR-Führung hielt an dem Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates vom Oktober 1966 fest, Rückkehrer nicht mehr für Propagandazwecke einzusetzen.[28]

III.

Unter dem Druck der anhaltenden Ausreisebewegung entschloss sich Honecker um die Jahreswende 1976/77 zu einem verstärkt repressiven Kurs gegenüber den Antragstellern. In einem Grundsatzbeschluss legte das Sekretariat des Zentralkomitees der SED u. a. fest, dass Ausreiseanträge grundsätzlich als „rechtswidrig“ einzustufen und, sofern sie sich auf die KSZE-Schlussakte beriefen, abzulehnen seien. Gegebenenfalls seien arbeitsrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.[29] So konnten etwa Antragsteller, die auf die Ablehnung ihres Antrags mit „Verleumdungen oder Drohungen“ reagierten, wegen „staatsfeindlicher Hetze“ oder „öffentlicher Herabwürdigung der staatlichen Ordnung“ verhaftet und verurteilt werden. Zudem drohte ihnen der Verlust des Arbeitsplatzes. Auch Erich Mielke forderte „nachdrücklich“ die Anwendung von „strafrechtlichem Zwang“ gegen Menschenrechtsorganisationen und „hartnäckige Ausreiseantragsteller“. Letztere wurden vom MfS als „Staatsfeinde“ behandelt. Dies bedeutete für die Betroffenen Postkontrolle, Telefonabhörmaßnahmen und „Zersetzungsmaßnahmen“ sowie Diskriminierung im Wohnumfeld und am Arbeitsplatz, in letzter Konsequenz nicht selten der Verlust des Jobs und Inhaftierung.[30] Der Rückgang der Zahl der Erstanträge von 2618 im Jahr 1977 auf 1301 im Folgejahr[31] schien für einen gewissen „Erfolg“ dieser Maßnahmen zu sprechen.

Die repressiven Maßnahmen, in deren Anwendung sich MfS und SED prinzipiell einig waren, stießen indes immer dann an Grenzen, wenn die Westmedien und damit nicht nur die westdeutsche, sondern auch die ostdeutsche Öffentlichkeit involviert waren. Dies zeigt deutlich der Fall des Arztes Karl-Heinz Nitschke aus dem sächsischen Riesa.

Nitschke war bereits in den 1960er Jahren zweimal wegen versuchter Flucht inhaftiert worden. Seit der Veröffentlichung der KSZE-Schlussakte hatte er insgesamt 13 Anträge auf Übersiedlung gestellt, die jeweils abgelehnt wurden. Um seinen Anträgen Nachdruck zu verleihen, verfasste der Arzt im Sommer 1976 eine Petition „Zur vollen Erlangung der Menschenrechte“ und sammelte Unterschriften weiterer Ausreisewilliger. Schließlich ließ er die Petition samt Unterschriftenliste westlichen Medien, Menschenrechtsorganisationen und Politikern, darunter UNO-Generalsekretär Kurt Waldheim, zukommen.[32] Das MfS verhaftete Nitschke wenig später unter dem Vorwurf der staatsfeindlichen Verbindungen und der staatsfeindlichen Hetze. Mit gewisser Genugtuung berichtete die Geheimpolizei Honecker nicht nur über die Verhaftung, sondern auch darüber, dass ihre Maßnahmen dazu geführt hätten, dass die Unterzeichner der Petition „weiter isoliert wurden und keine Möglichkeiten zur […] Entfaltung weiterer feindlich-negativer Aktivitäten erhalten.“ Andere Ärzte aus Riesa hätten zum Ausdruck gebracht, „dass die Inhaftierung Nitschkes notwendig und gerechtfertigt“ sei.[33]

Den Strafprozess gegen Nitschke bereitete das MfS akribisch vor und schlug vor, ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht bis zehn Jahren zu verurteilen. Zu Abschreckungszwecken sollte das Urteil in der Presse veröffentlicht werden – der Staatssicherheitsdienst hatte dafür sogar schon eine Meldung für die staatliche Nachrichtenagentur formuliert, in die nur noch das konkrete Strafmaß eingetragen werden musste. Doch auf Anweisung Honeckers fand das geplante Verfahren nie statt. Stattdessen wurde Nitschke ein Jahr nach seiner Verhaftung in die Bundesrepublik entlassen.[34] Grund dafür war die große Aufmerksamkeit, die das Thema über die Westmedien sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR gefunden hatte. Einen öffentlichen Schlagabtausch in dieser Sache wollte Honecker, gerade vor dem Hintergrund der zu dieser Zeit stattfindenden KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad, offenbar vermeiden.[35]

Auch in anderen Fällen wurde der Genehmigung des Ausreiseantrags der Vorzug gegenüber repressiven Maßnahmen gegeben, wenn die Westpresse beteiligt war: So erwirkte etwa im Jahr 1977 eine Familie aus Dresden ihre Ausreise, indem sie sich in einem offenen Brief an den Präsidenten der USA, Jimmy Carter, wandte. Die BILD-Zeitung griff dies unter der Überschrift „Dresdener Familie bittet Carter um Hilfe“ auf, andere Medien folgten.[36] Noch drastischer versuchte es ein Arbeiter aus Osterburg im Bezirk Magdeburg. Er wollte durch die Vortäuschung einer Selbstverbrennung die Zustimmung seines Arbeitgebers zu seinem Ausreiseantrag erzwingen. Der Plan ging schief: Der Straßenarbeiter verletzte sich schwer und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Hier empfahl selbst das MfS der SED-Führung, den Mann ausreisen zu lassen.[37] Die besondere Sensibilität lag dabei zweifellos auch darin begründet, dass die Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz in Zeitz, mit dem dieser gegen die Kirchenpolitik der DDR protestiert hatte und die in Ost und West hohe Wellen geschlagen hatte, erst ein gutes halbes Jahr zurücklag. Dies machte sich auch eine vierköpfige Familie aus Magdeburg zunutze, der innerhalb von wenigen Stunden die Ausreise ermöglicht wurde, nachdem sie in einem Brief an Erich Honecker mit einem „zweiten Fall Brüsewitz“ gedroht hatte.[38]

Prinzipiell trat das MfS jedoch in der Tendenz stärker als die SED-Führung dafür ein, Ausreiseantragstellern auch bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen und der Gefahr der Publikwerdung durch die Westmedien, nicht allzu schnell nachzugeben. Dies betraf etwa den Fall des Germanisten Hellmuth Nitsche. Nitsche fühlte sich in der DDR beruflich diskriminiert und stellte mit dieser Begründung und unter Berufung auf die KSZE-Schlussakte mehrere Ausreiseanträge. Als diese erfolglos blieben, wandte er sich ebenfalls mit einem Brief an US-Präsident Jimmy Carter, der in Auszügen in der Westpresse veröffentlicht wurde.[39] Hier riet das MfS dazu, gegen Nitsche und seine Ehefrau Ermittlungsverfahren wegen Staatsverleumdung einzuleiten. Eine Genehmigung der Übersiedlung sei problematisch, da dies zur Nachahmung anregen könnte. Auch gab das MfS zu bedenken, dass Nitsche sich nach der Übersiedlung „aufgrund seiner feindlichen Einstellung zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR fest in das System der feindlichen Organisationen und Einrichtungen und der von diesen ausgehenden Angriffe gegen die DDR und andere sozialistische Staaten integrieren würde.“[40] Diese Vermutung sollte sich als prophetisch erweisen, denn ein halbes Jahr nach seiner Entlassung in die Bundesrepublik wurde Nitsche zum Vorsitzenden der „Gesellschaft für Menschenrechte“ gewählt, die sich vor allem gegen Menschenrechtsverletzungen in der DDR einsetzte.[41]

Diese Fälle verdeutlichen das Dilemma, in dem sich MfS und SED-Führung gleichermaßen befanden: Ein repressives Vorgehen gegen Ausreiseantragsteller konnte öffentlichkeitswirksame Aktionen von Ausreiseantragstellern provozieren, die in den bundesdeutschen Medien und damit in Ost wie West bekannt wurden. Dadurch wurde das internationale Ansehen der DDR beschädigt und der Entspannungsprozess gefährdet. Ein zu nachgiebiges Vorgehen konnte Nachahmer hervorrufen und die Ausreisebewegung langfristig unkontrollierbar machen. Dieses Dilemma bestand bis zum Ende der DDR fort. Die Politik der DDR-Führung gegenüber der Ausreisebewegung schwankte beständig zwischen Repression und Liberalisierung, ohne dass sie das Problem wirkungsvoll zu bekämpfen vermochte. Besonders deutlich wurde dies 1984: In diesem Jahr ließ die SED 35.000 Antragsteller ausreisen ließ, um „Druck aus dem Kessel“ zu lassen. Sie erhoffte sich davon eine innenpolitische Entspannung. Tatsächlich aber führte diese Maßnahme zu einer dauerhaften Erhöhung der Zahl der Ausreiseantragsteller.

IV.

Sowohl die SED als auch das MfS als ihr „Schild und Schwert“ wollten die Ausreisebewegung möglichst eindämmen. Unterschiede gab es lediglich hinsichtlich mancher Maßnahmen und der Prioritätensetzung: Die SED-Führung, insbesondere Honecker, nahm stets Rücksicht auf das Ansehen der DDR im Ausland, um den gerade erst erreichten Prestigegewinn im Zuge der Entspannungspolitik nicht zu gefährden. Daher tendierte sie zu Zugeständnissen bei der Genehmigung von Ausreiseanträgen immer dann, wenn die Westmedien involviert waren. Für das MfS stand dagegen eher die innere Situation der DDR im Fokus, für die sie sicherheitspolitisch verantwortlich war. Deshalb befürwortete sie in vielen Fällen ein repressives Vorgehen. Letztlich beugte sich die Geheimpolizei jedoch der Prioritätensetzung der Einheitspartei, von der sie abhängig war.

Das Verhalten von SED und MfS gegenüber der Ausreisebewegung zeigt aber noch ein weiteres: Wenn Mielke in seiner berühmt gewordenen Rede vor der DDR-Volkskammer vom 13. November 1989 behauptete, das MfS habe die „zuständigen Stellen“ stets über „Unzulänglichkeiten“ und „Schwierigkeiten“ in der DDR informiert,[42] so war dies nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich vermied es Mielke, die SED-Führung mit der ungeschminkten Realität des DDR-Alltags zu konfrontieren. Dies zeigen nicht nur die hier erwähnten zurückgehaltenen Berichte über die Ausreiseantragsteller, sondern zahlreiche weitere Stimmungs- und Lageberichte, die nicht an die Staats- und Parteiführung weitergeleitet wurden.[43] Umgekehrt hat Honecker nach seinem Sturz zu Protokoll gegeben, er habe die Berichte des MfS nicht ernst genommen, da sie zu sehr wie westliche Medienberichte über die DDR geklungen hätten.[44] Während Mielke mithin um des Machterhalts Willen bereit war, unbequeme Wahrheiten zu verschweigen, verschloss Honecker bewusst die Augen vor der Realität.


Dr. Henrik Bispinck ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter  in der Abteilung Vermittlung und Forschung des Stasi-Unterlagen-Archivs im Bundesarchiv

[2]Zu dieser Diensteinheit und ihrer Berichterstattung vgl. Roger Engelmann/Frank Joestel: Die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe, Berlin 2009, sowie die im Auftrag des Bundesarchivs herausgegebene Edition Die DDR im Blick der Stasi. Die geheimen Berichte an die SED-Führung, Göttingen 2009ff., online unter www.ddr-im-blick.de. Alle im Folgenden zitierten Informationen der ZAIG sind unter dieser Adresse abrufbar.

[3]Vgl. dazu Douglas Selvage/Walter Süß: Staatssicherheit und KSZE-Prozess. MfS zwischen SED und KGB (1972-1989), Göttingen 2019, S. 697f.; Hermann Wentker: Öffnung als Risiko: Bedrohungsvorstellungen der DDR-Führung infolge der Ost-West-Entspannung, in: Torsten Diedrich/Walter Süß (Hg.): Militär und Staatssicherheit im Sicherheitskonzept der Warschauer-Pakt-Staaten, Berlin 2010, S. 297–318, hier S. 298–301.

[4]Zu den unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der SED-Führung vgl. Anja Hanisch: Die DDR im KSZE-Prozess 1972–1985. Zwischen Ostabhängigkeit, Westabgrenzung und Ausreisebewegung, München 2012, S. 91f.; dies.: Trügerische Sicherheit. Die KSZE und die Ausreisebewegung in der DDR 1975–1977, in: Helmut Altrichter/Hermann Wentker (Hg.): Der KSZE-Prozess. Vom Kalten Krieg zu einem neuen Europa 1975 bis 1990, München 2011, S. 75–86, hier S. 76f.

[5]Vgl. Hanisch, Trügerische Sicherheit, S. 77.

[6]So in einem Gespräch mit KPdSU-Chef Breschnew im Juni 1975, zitiert nach Oliver Bange: Zwischen Bedrohungsperzeption und sozialistischem Selbstverständnis. Die DDR-Staatssicherheit und westliche Transformationsstrategien 1966–1975, in: Torsten Diedrich/Walter Süß (Hg.): Militär und Staatssicherheit im Sicherheitskonzept der Warschauer-Pakt-Staaten, Berlin 2010, S. 253–296, hier S. 279.

[7]Vgl. Hanisch, DDR im KSZE-Prozess, S. 109 f.

[8]Zu den Folgen des Transitabkommens für die Fluchthilfe vgl. Marion Detjen: Ein Loch in der Mauer. Die Geschichte der Fluchthilfe im geteilten Deutschland 1961–1989, München 2005, S. 264–270, sowie die Tabelle ebd., S. 449.

[9]So Hanisch, DDR im KSZE-Prozess, S. 115.

[10]Vgl. Bernd Eisenfeld: Die Zentrale Koordinierungsgruppe Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung, ZKG, Berlin 1995, S. 22.

[11]Vgl. Hanisch, DDR im KSZE-Prozess, S. 110.

[12]Vgl. Hanisch, DDR im KSZE-Prozess, S. 107.

[13]Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, in: Neues Deutschland v. 2.8.1975.

[14]Frank Wolff: Die Mauergesellschaft. Kalter Krieg, Menschenrechte und die deutsch-deutsche Migration 1961–1989, Berlin 2019, S. 539.

[15]Vgl. Siegfried Suckut: Einleitung, in: ders. (Hg.): Die DDR im Blick der Stasi 1976, Göttingen 2009, S. 13–63, hier S. 40.

[16]Zahlen nach der Tabelle bei Hanisch, DDR im KSZE-Prozess, S. 405.

[17]Vgl. Suckut, Einleitung, S. 39.

[18]Vgl. Hanisch, DDR im KSZE-Prozess, S. 98 f.

[19]Vgl. Selvage/Süß, Staatssicherheit und KSZE-Prozess, S. 702.

[20]Siehe u.a. Information Nr. 77/76 über massive gegnerische Interventionen zur Erzwingung von Genehmigungen zur Übersiedlung von Bürgern der DDR nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, o.D. [Februar 1976]; Information Nr. 104/76 über massive gegnerische Interventionen in innere Angelegenheiten der DDR im Zusammenhang mit der Übersiedlung von Bürgern der DDR nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin v. 4.2.1976; Information Nr. 611/76 über die Androhung einer Protestkundgebung vor der Ständigen Vertretung der DDR in der BRD am 13. September 1976 sowie terroristischer Gewaltakte gegen die DDR v. 9.9.1976. Alle Dokumente in: Suckut, DDR im Blick der Stasi 1976.

[21]Darüber, inwiefern Mielke Honecker in den berühmten „Vier-Augen-Gesprächen“ mündlich über die Entwicklung der Ausreiseproblematik auf dem Laufenden hielt, lässt sich nur spekulieren.

[22]Vgl. Information 104/76, o.D. (Februar 1976).

[23]Vgl. Information 77/76 v. 28.1.1976.

[24]Information 104/76, o.D. (Februar 1976).

[25]Information 104/76, o.D. (Februar 1976).

[26]Information 104/76, o.D. (Februar 1976): „Stärker als bisher sollten in unserer Agitation und Propaganda solche Fälle aufgegriffen und ausgewertet werden, wo ehemalige Bürger der DDR, denen entsprechend ihrem Antrag die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin genehmigt wurde, nach ihrer Übersiedlung sozial scheiterten, ihre diesbezügliche Entscheidung bereuen und sich um Rückkehr in die DDR bemühen.“

[27]Information Nr. 423/77 über Originaldokumente von in die DDR zurückgekehrten Personen, die für eine Auswertung in der Öffentlichkeit geeignet sind v. 29.6.1977, in: Henrik Bispinck (Bearb.): Die DDR im Blick der Stasi 1977, Göttingen 2012.

[28]Vgl. Henrik Bispinck: Zwischen Anwerbung und Abschreckung. West-Ost-Migranten und Aufnahmeheime in der Propaganda der DDR in den 1950er und 1960er Jahren, in: ders./Katharina Hochmuth (Hg.): Flüchtlingslager im Nachkriegsdeutschland. Migration, Politik, Erinnerung, Berlin 2014, S. 115-140, hier S. 139.

[29]Vgl. Petra Weber: Getrennt und doch vereint. Deutsch-deutsche Geschichte 1945–1989/90, Berlin 2020, S. 518.

[30]Vgl. Selvage/Süß, Staatssicherheit und KSZE-Prozess, S. 703.

[31]Zahlen nach Hanisch, DDR im KSZE-Prozess, S. 405.

[32]Zum Fall Nitschke vgl. Johannes Raschka: Zwischen Überwachung und Repression. Politische Verfolgung in der DDR 1971 bis 1989, Opladen 2001, S. 101–104, Selvage/Süß, Staatssicherheit und KSZE-Prozess, S. 184–190.

[33]Information Nr. 624/76 über die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen zu einer feindlich-negativen Konzentration von Bürgern der DDR, die im Zusammenhang mit ihrer Antragstellung auf Übersiedlung nach der BRD eine „Petition zur Erlangung der vollen Menschenrechte“ unterzeichneten, v. 7.9.1976, in: Suckut, DDR im Blick der Stasi 1976.

[34]Vgl. Raschka, Zwischen Überwachung und Repression, S. 103.

[35]Vgl. Selvage/Süß, Staatssicherheit und KSZE-Prozess, S. 189f.

[36]Vgl. Information Nr. 197/77 über Ergebnisse der Überprüfungen zu Veröffentlichungen der Westpresse im Zusammenhang mit einem Brief der Familie Meißner aus Dresden an den Präsidenten der USA zwecks Unterstützung ihrer Übersiedlungsabsichten nach Westberlin v. 31.3.1977, in: Bispinck, DDR im Blick der Stasi 1977.

[37]Information Nr. 276/77 über die Vortäuschung einer Selbstverbrennung durch den Bürger der DDR [Name 1, Vorname] am 25.4.1977 in Osterburg/Magdeburg v. 27.4.1977, in: Bispinck, DDR im Blick der Stasi 1977.

[38] „DDR“: Familie wollte sich verbrennen – ausgewiesen, in: Bild am Sonntag v. 17.4.1977.

[39]Siehe u. a. „DDR“-Germanist an Carter: „Wir werden ausgehungert“, in: Die Welt v. 5.4.1977.

[40]Information Nr. 211a/77 über weitere Überprüfungsergebnisse zu den in der Westpresse erfolgten Veröffentlichungen über Dr. Nitsche, o.D. Siehe zu dem Fall auch Information Nr. 207/77 über erste Überprüfungsergebnisse zu den in der Westpresse erfolgten Veröffentlichungen über Dr. Nitsche, jeweils in Bispinck, DDR im Blick der Stasi 1977.

[41]Der Spiegel v. 6.3.1978, S. 236.

[42]Zitiert nach Hannes Bahrmann/Christoph Links: Finale. Das letzte Jahr der DDR, Berlin 2019, S. 57.

[43]Im Jahr 1977 galt das für sämtliche Stimmungsberichte. Vgl. Bispinck, Einleitung, in: Bispinck, DDR im Blick der Stasi 1977, S. 12–59, hier S. 30.

[44]Vgl. Siegfried Suckut: Seismographische Aufzeichnungen: Der Blick des MfS auf Staat und Gesellschaft in der DDR am Beispiel der Berichte an die SED-Führung 1976, in: Jens Gieseke (Hg.): Staatssicherheit und Gesellschaft. Studien zum Herrschaftsalltag in der DDR, Göttingen 2007, S. 99–128, hier S. 118.