Editorial

Schwerpunkt Akten-Einsichten

Vor 30 Jahren, am 14. November 1991, wurde ein Gesetz verabschiedet, welches die Einsichtnahme in die Stasi-Akten (legal) ermöglichte. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz, StUG, war dabei eine Weltneuheit. Nirgends wurde vorher so die Geheimpolizei einer Diktatur und ihre Arbeit entblößt wie hier. Schnell wurde das StUG zum Exportschlager und Orientierung für die Diktaturaufarbeitung in anderen Ländern. Die Akteneinsichten haben selbst die eigens für die Akten mitgeschaffene Sonderbehörde, die Gauck-Behörde, überdauert.
Genug Anlass also, hiermit daran zu erinnern.        
Dennoch soll dieser Schwerpunkt nicht nur eine „Festschrift“ sein, sondern eine Zwischenbilanz, in der Akten-Nutzer aus verschiedenen Bereichen ihre Erfahrungen schildern. Denn es gibt auch hier Modernisierungsbedarf und -erwartungen.

November 2021

Dr. Martin Böttger, Dr. Christian Booß

Für die Herausgeber

PS. Der Schwerpunkt soll in der nächsten Zeit noch durch weitere Artikel ergänzt werden. Wer weitere anbieten will, kann dies auch gerne tun, unter....