Januar 2025

Die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darauf geeinigt, im Januar ein Gesetzespaket im Deutschen Bundestag zu beschließen, welches grundlegende Verbesserungen für die SED-Opfer vorsieht.

Am 29.1. beschloss der Bundestags mit Stimmen der SPD, den Grünen, der FDP und der CDU die Opferenthschädigung in mehreren Punkten deutlich zu verbessern.

Stellungnahme der Opferbeauftragten Evelyn Zupke hier...

Stellungnahme von Katrin Budde, SPD. hier...

Erläuterung zu den Veränderungen hier...

Wenn der Bundesrat am 31.1. zustimmt, können die Verbesserung der Opferenschädigung in 2025 in Kraft treten.


Die Einigung der Bundesfraktionen umfasst eine Reihe von weitreichenden Verbesserungen für die SED-Opfer. Hierzu gehört eine Erhöhung der Opferrente auf 400 € mit einer anschließenden Dynamisierung der Leistung. Gleichzeitig ist die Opferrente zukünftig nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt. Ebenso ist eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte bei gleichzeitigem Verzicht auf Anrechnung von Partnereinkommen und dem Verzicht auf Absenkung der Leistung bei Renteneintritt, vorgesehen. Zudem wird die Dauer der Verfolgungszeit von bisher drei auf zukünftig zwei Jahre verkürzt.

Zudem ist die Einführung einer kriterienbasierten Vermutungsregelung bei der Anerkennung verfolgunsgbedingter Gesundheitsschäden für die SED-Opfer nach dem Vorbild der Soldatenversorgung vorgesehen. So soll zukünftig beim Vorliegen definierter Krankheitsbilder, wie einer Angststörung oder Posttraumatischen Belastungsstörung und einer nachgewiesenen Repressionserfahrung wie politischer Haft oder Zersetzung, der ursächliche Zusammenhang als gegeben vorausgesetzt und damit Zugang zu Leistungen ermöglicht werden.

Darüber hinaus sieht die Einigung ein generelles Recht zur erneuten Antragsstellung vor. Zudem sollen Personen, die außerhalb der DDR von Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit betroffen waren, als Opfer anerkannt werden und Zugang zu Leistungen erhalten. Für die Opfer von Zwangsaussiedelung aus dem früheren Gebiet der innerdeutschen Grenze, ist ein gesetzlicher Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 € vorgesehen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag in der kommenden Woche, wird auch der Weg für die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds für die SED-Opfer freigemacht.

Stellungnahme der Opferbeauftragten, hier