Zwangsarbeit politischer Häftlinge in Strafvollzugseinrichtungen der DDR
Ein erster Überblick- Bericht zu einer Vorstudie
von Peter Keup1
Aus zahlreichen Zeitzeugenberichen geht hervor, dass politische Häftlinge in der DDR Zwangsarbeit leisten und dabei häufig unter gesundheitsschädigenden, zum Teil lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten mussten. Hinzu kam, dass die im SED-Staat geltenden Richtlinien zum Arbeitsschutz vielerorts kaum beachtet, mancherorts sogar wissentlich missachtet wurden.
Missstände der Arbeitssicherheit gab es in der DDR natürlich nicht nur im Hinblick auf den Einsatz von Strafgefangenen, jedoch waren es die Strafgefangenen, die häufig für besonders gefährliche Tätigkeiten herangezogen wurden und die Arbeit – anders als ihre zivilen Kollegen – kaum verweigern konnten. Die unmittelbaren Folgen des häufig vollkommen ungenügenden Arbeittsschutzes waren regelmäßig auftretende Arbeitsunfälle sowie häufig auch langfristige gesundheitliche und psychische Probleme nach der Haft. So gaben im Zuge einer 2023 durchgeführten Befragung von 361 ehemaligen Zwangsarbeitern 44 Prozent der Befragten an, noch immer unter körperlichen Beeinträchtigungen zu leiden. 32 Prozent klagten unter psychischen Beschwerden und etwas mehr als die Hälfte berichteten von beiden Arten der Beeinträchtigung.
Das ist nicht neu – das Problem jedoch ist, dass die berichteten Folgeschäden der Haftarbeit von den zuständigen Behörden und Gerichten häufig nicht anerkannt und entsprechend entschädigt werden. Das Hauptargument dabei ist, dass nach so vielen Jahren kein kausaler Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Zwangsarbeiter und den gesundheitlichen Problemen heute herzustellen sei.
Mit den Ergebnissen der Vorstudie sollte eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Anerkennung der Gesundheitsschäden durch die Haftzwangsarbeit geschaffen werden. Dazu bedurfte es der Betrachtung des Kontextes der gesundheitlichen Auswirkungen politischer Haft.
In der Traumaforschung ist unumstritten, dass sich die Inhaftierung aus politischen Gründen negativ auf die Gesundheit Betroffener auswirkt. So zeigt nicht zuletzt eine großangelegte Studie der Berliner Charité im Rahmen des Forschungsverbundes „Landschaften der Verfolgung“, dass Betroffene sowohl häufiger unter psychischen Beschwerden wie einer der posttraumatischen Belastungsstörung leiden, als auch einem höheren Risiko für Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen ausgesetzt sind. Die Vorstudie baut auf diese Befunde auf und geht in ihrem Ansatz noch weiter.
So basieren die nachfolgenden Ausführungen auf der Annahme, dass die gesundheitlichen Folgeerkrankungen ehemaliger politischer Häftlinge ihre Ursache nicht allein in dem durch die Haftsituation verursachten traumatischen Stress hatten, sondern auch in den spezifischen Bedingungen, unter denen die Betroffenen während ihrer Haftzeit Zwangsarbeit leisten mussten, zu suchen sind.
Im Rahmen der Vorstudie wurde daher auch der Frage nachgegangen, wie Produktionsanlagen funktionierten und welche Aufgaben politische Häftlinge im Produktionsprozess übernehmen mussten. Dazu wurden die Produktionsabläufe bzw. Herstellungsverfahren so gut wie möglich rekonstruiert. Um festzustellen, wie der Zustand der Produktionsanlagen war und inwieweit notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen Beachtung fanden oder nicht, wurden die Arbeitsbedingungen nachvollzogen. Im Zuge dessen wurde die existierende Forschungsliteratur sowie zur Verfügung gestellte Archivmaterialien ausgewertet und es wurden Zeitzeugen befragt. Im letzten Schritt wurde zusammengetragen, welche unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen diese Bedingungen auf die Gesundheit der Zwangsarbeiter hatten bzw. haben konnten, wie hoch also das Risiko war, dass die Häftlinge gesundheitliche Schäden von der Arbeit davontrugen.
Neben Zeitzeugenbefragungen, Literatur- und Archivrecherche wurde systematisch nach Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie einzelner Industriebranchen gesucht. Es wurden zudem quantitative und qualitative Studien analysiert, die sich mit den langfristigen Auswirkungen von Gefahrensituation am Arbeitsplatz beschäftigen, um sie auf die vorliegende Problematik gesundheitlicher Folgen der Zwangsarbeit politischer Häftlinge hin zu befragen..
Gesundheitliche Langzeitfolgen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Arbeitsbedingungen bei der Haftzwangsarbeit entstanden sind:
Ein besonders anschauliches Beispiel für die gesundheitsgefährdenden Bedingungen der Haftzwangsarbeit in der DDR ist der Einsatz von Strafgefangenen in den Chlorbetrieben des Chemischen Kombinats Bitterfeld. Sie waren dort in geringem Umfang bereits seit Ende der 1960er Jahre im Einsatz. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kombinat und der StVE Bitterfeld wurde ihre Zahl im Jahr 1974 stark erhöht. Bis zu 111 Strafgefangene mussten in den Chlorbetrieben I und III arbeiten. Im Werk I dauerte ihr Einsatz bis zum 4. Dezember 1989, im Werk III endete er bezeichnenderweise nach dessen Modernisierung im Jahr 1986. Bei den eingesetzten Personen handelte es sich zu einem beträchtlichen Teil um politische Häftlinge. In den Chlorbetrieben kamen sie im Arbeitsprozess mit Chlor, Alkalilauge, Wasserstoff und Quecksilber in Berührung – alles unbestritten gesundheitsgefährdende Substanzen mit schwerwiegenden Folgen für Körper und Geist.
Die Produktionsanlagen in den Chlorbetrieben I und III waren um 1936 erbaut worden und laut einem MfS-Bericht seitdem ohne nennenswerte Neuinvestitutionen in Betrieb geblieben. Laut desselben Berichtes sei aufgrund festgestellten Verschleißes von den verantwortlichen Leitern mehrfach die Einstellung der Produktion gefordert worden. Eine zentrale Entscheidung bestimmte jedoch, die Produktion „bis 1990 und darüber hinaus“ weiterzuführen. Die Produktionsanlagen wurden im Laufe der Zeit überaus marode, so dass Havarien an der Tagesordnung waren. Immer wieder kam es zu kleineren Explosionen, bei denen giftige Chlordämpfe freigesetzt und ätzende Natronlauge verspritzt wurden. Die von solchen Unfällen ausgehende Gefahr für die Gefangenen wurde noch dadurch verstärkt, dass es keine funktionierende Be- und Entlüftung gab. Bis 1981 waren zudem die Türen vermauert und die passive Luftzirkulation wurde durch Sichtblenden zusätzlich beeinträchtigt. Die größte Gefahr für die Gefangenen ging von dem Quecksilber aus, das an mehreren Stellen des Produktionsprozesses freigesetzt wurde. Es entstand aufgrund der hohen Temperaturen Quecksilberdampf, der sich in der Raumluft konzentrierte. Darüber hinaus trat das Quecksilber aus beschädigten Rohrleitungen aus, verdampfte und sammelte sich in Gasform am Boden, da der Quecksilberdampf schwerer als Luft ist. Dort kondensierte der Dampf wieder zu flüssigem Quecksilber und sammelte sich in den Ritzen des maroden Fußbodens bzw. bildete teilweise regelrechte Pfützen. In allen Situationen wurden Körper und Bekleidung der Häftlinge mit Quecksilber kontaminiert. Anstatt die offenkundigen Schäden an der Produktionsanlage zu beseitigen und die Häftlinge auf diese Weise zu schützen, stellte die Betriebsleitung eine spezielle Gefangenen-Kolonne zusammen, die das Quecksilber aufsammeln und in den Kreislauf zurückführen sollte. Dazu mussten die Betroffenen entweder Kehrblech und Handfeger nutzen oder das herumliegende Quecksilber zuerst mit Wasserschläuchen wegspülen, um es anschließend in Eimer oder Metallflaschen zu füllen. Die Gefangenen waren dem freiwerdenden Quecksilber dabei in hohen Dosen ausgesetzt. Verstärkt wurde das Problem durch die grobe Missachtung der geltenden Arbeitsschutzrichtlinien. So klärte man die Betroffenen weder ausreichend über die Gefährlichkeit des Quecksilbers auf, noch stellte man ihnen Schutzkleidung zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde auch die übliche strikte Trennung von Arbeits- und Wegkleidung nicht eingehalten. So wurden die Häftlinge nach Schichtende direkt zurück in die StVE transportiert und erst dort ihre Kleidung ausgetauscht. Das führte nicht nur zur Verseuchung der Gefangenenunterkünfte mit Quecksilber, sondern auch der für den Häftlings-Transport genutzten Busse.
Die drastischen Auswirkungen dieser Belastung zeigte sich 1980 und 1981, als zwei in den Chlorbetrieben arbeitende Häftlinge zu Tode kamen. Zwar stellte das MfS im Anschluss umfangreiche Mängel und Verstöße gegen Arbeitsschutzrichtlinien fest, jedoch wurde der wirtschaftliche Nutzen der Anlage als zu wichtig eingeschätzt, als das die Produktion eingestellt worden wäre.
Wie aber wirkte das austretende Quecksilber auf die Gesundheit der Gefangenen?
Eingeatmete Quecksilberdämpfe werden von der Lunge absorbiert und gehen zu fast 80 Prozent in den Blutkreislauf über, wodurch sie sich rasch im ganzen Körper verteilen. Das aufgenommene Quecksilber sammelt sich nicht nur in der Niere und der Leber, sondern kann auch die Blut-Hirn-Schranke durchbrechen und direkt auf das zentrale Nervensystem einwirken. Quecksilber wirkt als starkes Zell- und Protoplasmagift, das den menschlichen Körper an vielen Stellen gleichzeitig schädigt. Eine durch das Einatmen größerer Mengen verursachte akute Quecksilbervergiftung kann u.a. zu Atemnot, Übelkeit und Erbrechen oder auch zu Nierenfunktionsstörungen führen. Bei langanhaltender Quecksilberexposition kann sich eine chronische Form der Vergiftung entwickeln. Neben zunächst auftretenden Allgemeinsymptomen wie Mattigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen geht diese mit schweren psychischen, motorischen und kognitiven Auffälligkeiten einher. Beispiele für die zahlreichen Symptome sind Angststörungen, Reizbarkeit, die Entwicklung eines Tremors und Konzentrationsstörungen.
Eine Reihe wissenschaftlicher Studien hat den kausalen Zusammenhang zwischen einer hohen Quecksilberbelastung und chronischen Gesundheitsschäden untersucht und festgestellt, dass viele der quecksilberbedingten Symptome mit fortschreitender Zeit zwar zurückgehen, ungeachtet dessen aber noch Jahre nach dem Ende der Exposition messbar sind.
Somit ist festzuhalten, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Zwangsarbeit und den heute von Betroffenen beschriebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen überaus wahrscheinlich ist. Es ist daher geboten, die ehemaligen Zwangsarbeiter systematisch auf Anzeichen einer chronischen Quecksilbervergiftung hin zu untersuchen und ihnen bei positiven Befunden angemessene Hilfestellung und Entschädigungen zukommen zu lassen.
Die Rekonstruktion von Lieferketten für ein Zwangsarbeitsprodukt des heute noch existierenden finanzkräftigen Unternehmens – Aldi:
Um auch Firmen in die Verantwortung zu nehmen, die von Haftzwangsarbeit profitierten, ist der Nachweis von Lieferketten erforderlich. Anhand der Lieferketten kann der lückenlose Nachweis wirtschaftlicher Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik bzw. des NSW (Nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet) nachgewiesen werden. Sie dienen dem Nachweis des Einbindens von Haftzwangsarbeit im Strafvollzug der DDR in die Herstellung von Gütern zum Export in die Bundesrepublik bzw. das NSW und sie vermitteln ein Bild marktwirtschaftlicher Strukturen in der DDR-Planwirtschaft. Sie zeigen aber vor allem auf, inwieweit eingebundene Firmen Kenntnis von Haftzwangsarbeit hatten, von dieser profitierten und damit eine Mitverantwortung trugen.
Dieser Zusammenhang sollte durch die Auswertung Sekundärliteratur, durch Zeitzeugenbefragungen und Archivrecherche belegt sowie daran anschließend anhand des Wegs des Produkts „Sayonara“ / Feinstrumpfhose des VEB Strumpfkombinat Esda Thalheim beispielhaft deutlich gemacht werden.
Im Ergebnis zeigt sich, dass Teilproduktionen einen exponierten Bestandteil der DDR-Exportwirtschaft bildeten. Für den VEB Strumpfkombinat Esda Thalheim war das DDR Außenhandelsunternehmen TextilCommerz zuständig. Bundesdeutsche Vertreterfirmen vergaben Aufträge, Produktionswünsche und Kontingentvorstellungen direkt an den VE AHB TextilCommerz. Der übermittelte alles an das verantwortliche Kombinat und den ausführenden VEB, in diesem Fall an den VEB Esda Thalheim. Vertreterfirmen bildeten im sogenannten Esda-Komplex das Bindeglied zwischen dem VE AHB TextilCommerz sowie den Betrieben in der DDR und den Endverkäufern bzw. Großabnehmern, wie etwa die Fa. Nolte – Aldi Süd – oder Albrecht Einkauf OHG – Aldi Nord – in der Bundesrepublik. Die jährlichen Exportkontingente für Damenstrumpfhosen in die Bundesrepublik beliefen sich auf rund 30 bis 45 Millionen Paar, inkl. des Anteils aus Haftarbeit.
Für diese Studie von Bedeutung ist der Einsatz von weiblichen Strafgefangenen aus der Strafvollzugseinrichtung Hoheneck für den VEB Edsa Thalheim, was aktenbasiert belegt werden kann. Berichte von Zeitzeuginnen vervollständigen das Bild.
Der Historiker Tobias Wunschik errechnete mit Blick auf die 1970er und 1980er Jahre, dass Zwangsarbeiterinnen pro Jahr etwa 9 Millionen Strumpfhosen produzierten, was etwa 10 Prozent der Gesamtproduktion ausmachte und ca. 8 Millionen Valutamark pro Jahr entsprach.
Am Beispiel der Feinstrumpfhose Sayonara konnten im Rahmen der Vorstudie die Abstimmungen der Exportkontingente, der Eingang von Einzel- bzw. Sammelbestellungen sowie der Abruf der Erzeugnisse durch den VE AHB TextilCommerz direkt bei dem VEB Feinstrumpfhosenwerk Esda Thalheim belegt werden. Möglich war das z.B. anhand der durch den VEB vergebenen Rechnungs- und Einzelauftragsnummern, denen das entsprechende Produkt – im vorliegenden Fall die Feinstrumpfhose Sayonara – sowie die abgerufene Menge zugeordnet werden konnten. Auf einigen Formularen zur Errechnung des Einzelpreises, an einem konkreten Beispiel mit 0,68 Mark der DDR der in Haft gefertigten Strumpfhose angegeben, ist das Datum, der Zwischenhändler, der Endabnehmer, des ausführenden Außenhandelsbetriebs, der produzierende VEB, die abgerufene Menge sowie die Margen im Lieferplan, der Lieferumfang von 2000 Paletten bei knapp 400 Tonnen Gewicht, die ausführende Lieferfirma (Deutrans), der zu nutzenden Grenzkontrollpunkt und die Provision für den Zwischenhändler erkennbar. Zu erkennen ist ferner das Zusammenführen der Produktion aus den Werken des VEB Esda Thalheim mit denen des Strafvollzugs zu einer gesamtheitlichen Exportlieferung. Die Ware wurde für den Endkunden markttypisch vorbereitet, mit einem Preis versehen, verpackt und versandfertig gemacht. Es wurde der Abgang der Ware durch den VEB an den Außenhandelsbetrieb mit Hinweisen zur Rechnungslegung gemeldet.
Mit Kenntnis dieser Papiere bei den bundesdeutschen Abnehmern wäre die Lieferkette geschlossen, ganz gewiss aber mit Kenntnis der vorliegenden zeugenschaftlichen Aussage eines Zivilangestellten im Frauengefängnis Hoheneck, der Lieferwagen mit den Aufschriften der Firmen Aldi, Karstadt, Quelle auf den Hof des Gefängnisses zur Beladung mit (u.a.) Strumpfhosen zu fahren und sie anschließend vor dem Gefängnis dem bundesdeutschen Fahrer wieder zu übergeben hatte.
Die inhaltlichen Erträge der Vorstudie:
Es konnte festgestellt werden, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Haftzwangsarbeit und gesundheitlichen Folgeschäden bzw. Beeinträchtigungen bei Betroffenen von Haftzwangsarbeit überaus wahrscheinlich sind. Darüber hinaus konnte anhand der Lieferketten herausgearbeitet werden, dass Firmen, die von Haftzwangsarbeit profitierten, von den Umständen der Produktion Kenntnis hatten bzw. haben konnten. Im Rahmen dieser Studie sind viele Akten erstmalig gesichtet, aber bei weitem noch nicht alle vollumfänglich bearbeitet worden. Das soll in einer angestrebten Hauptstudie erweiternd und vertiefend geschehen.
Skizze für die weitere Verwendung der Vorstudienergebnisse in Hinblick auf eine Hauptstudie:
Aufbauend auf den Erkenntnissen der Vorstudie könnten in einer Hauptstudie sowohl die gesundheitlichen Folgeschäden Betroffener von Zwangsarbeit als auch die Lieferketten im Zuge des innerdeutschen Handels weiter systematisch und umfassend erforscht werden.
Ergebnis dessen wäre einerseits ein umfassender Überblick über die Ausbeutung politischer Häftlinge in der DDR zugunsten des innerdeutschen Handels. Gleichzeitig könnte eine solche Hauptstudie noch dezidierter Auskunft darüber geben, wie sich die Zwangsarbeit in den verschiedenen Branchen und Tätigkeitsfeldern auf die langfristige Gesundheit der Betroffenen bis heute auswirkt.
Mit den Ergebnissen der Vorstudie konnte eine erste, bei weitem aber noch nicht ausreichende Grundlage geschaffen werden, staatliche Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen für Betroffene neu auszurichten und endlich den von der derzeitigen Bundesregierung im Koalitionsvertrag gemachten Ankündigungen Taten folgen zu lassen.
1Menschenrechtszentrum Cotbus