Stellungnahmen aus der Politik
Statement von Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik und Marlene Schönberger, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat von Bündnis 90/die Grünen
"Wir teilen die Kritik der Opferbeauftragten am vorliegenden Entwurf zur Novellierung der Unrechtsbereinigungsgesetze. Obwohl der Referentenentwurf einige wichtige Verbesserungen für die SED-Opfer enthält, bleibt er klar hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zurück. Darin war explizit eine Verbesserung der Anerkennung von Gesundheitsschäden vorgesehen, die im Entwurf noch fehlt. Dabei gibt es mit der Einsatzunfallverordnung im Bereich des Soldatenrecht bereits ein gutes Beispiel, wie die Anerkennung von Gesundheitsschäden für Betroffene besser geregelt werden kann. Daran sollte sich die Novelle der Unrechtsbereinigungsgesetze orientieren. Ebenso wichtig wäre die Einführung eines Zweitantragsrechts, damit Betroffene, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, von Verbesserungen der Rechtslage profitieren können.
Die Dynamisierung der Opferrenten ist ein wichtiger Schritt, wobei wir uns wünschen, dass auch der Inflation der letzten Jahre Rechnung getragen wird. Wir begrüßen sehr, dass der Gesetzentwurf endlich eine Einmalzahlung für die Betroffenen von Zwangsumsiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet vorsieht. Die vorgeschlagene Höhe ist aber wesentlich zu niedrig angesetzt und wird dem erlittenen Unrecht nicht gerecht. Wir sind zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen im Sinne der Betroffenen erreichen können."
Stellungnahme von MdB Thomas Hacker, FDP:
Zum Referentenentwurf des BMJ haben wir folgende Anmerkungen:
Die Stoßrichtung des Entwurfs geht absolut in die richtige Richtung, außerdem bedeutet eine Überarbeitung eine Verbesserung der bisherigen Lage. Lediglich an einzelnen Stellen würden wir uns noch mehr Berücksichtigung der Interessen der Opfer wünschen.
Konkret gibt es aus unserer Sicht folgende Punkte zu ergänzen:
1. Im KoaV wurde die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden als Umsetzungsauftrag und nicht lediglich als Prüfauftrag definiert. Diese findet sich so jedoch leider nicht im Ref-E des BMJ wider und sollte entsprechend ergänzt werden.
2. Der Ref-E beinhaltet kein Zweitantragsrecht, welches wir für notwendig erachten.
3. Die Steigerung der SED-Opferrente (ca. 16€) bleibt unterhalb des Niveaus der Steigerung der Bezüge der früheren Mitarbeiter der Staatssicherheit. Dies liegt daran, dass die politisch Verfolgten 2025 eine Erhöhung erhalten, aber die Vergangenheit außer Acht gelassen wird. Im Schnitt haben die Stasi-Mitarbeiter in den letzten vier Jahren ca. 4 % Steigerung pro Jahr erhalten. Dies könnte zu Unrechtsempfinden führen und sollte daher behoben werden.
4. Wir begrüßen sehr die Einmalzahlung von 1500€ für Zwangsausgesiedelte. Diese hätte jedoch auch höher ausfallen können bzw. wirkt im Vergleich zu anderen Einmalzahlungen zu niedrig.