ENTRISSENE HEIMAT. Durchführung der „Aktion Grenze“ im Land Sachsen-Anhalt.

Ein Beitrag zur gleichnamigen Ausstellung des Bürgerkomitees Magdeburg e.V.

von Anna Skiba, Leiterin Dokumentationszentrum des Bürgerkomitees Magdeburg e.V.

Abstract: In zwei großen Wellen führte die SED-Regierung im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik Maßnahmen zur Zwangsaussiedlung durch. Im Mai und Juni 1952 wurden 8.000 Betroffene zwangsausgesiedelt. Im Rahmen der „Aktion Festigung“ sind 1961 (teilweise bis in die 1980er Jahre) hunderte Menschen ausgesiedelt worden. Insgesamt sind 12.000 Menschen den Maßnahmen zur Zwangsaussiedlung zum Opfer gefallen. 3.000 sollen sich der Zwangsaussiedlung durch Flucht in die Bundesrepublik entzogen haben. Der vorliegende Beitrag möchte die Durchführung der Zwangsaussiedlung im Land Sachsen-Anhalt darstellen. Als Grundlage dazu dient die gleichnamige Ausstellung des Bürgerkomitees Magdeburg e.V.

Text:

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Deutschland von den Alliierten Siegermächten in vier Besatzungszonen durch Grenzlinien aufgeteilt. Bis zum Mai 1952 wurde die Grenze zwischen beiden deutschen Staaten wegen des provisorischen Charakters als „Demarkationslinie“ bezeichnet. Das Überschreiten der Demarkationslinie war nur mit zuvor bei den Besatzungsmächten beantragten „Interzonenpässen“ über einzelne Kontrollpassierpunkte auf legalem Weg möglich. Die Kontrolle erfolgte durch Soldaten der Alliierten, später durch Angehörige der Deutschen Grenzpolizei, besonders streng auf sowjetischer Seite. Auch wenn die Grenze eine lange Tradition hatte, so war sie innerhalb des Deutschen Reich kaum von Bedeutung, da familiäre und freundschaftliche Bindungen in die Nachbardörfer über die Demarkationslinie hinweg existierten. Folglich konnten weder die Siegermächte, noch die Grenzpolizisten später das ungesetzliche Übertreten der Demarkationslinie verhindern. Vereinzelt seien Grenzgänger getötet worden und mehrere hunderttausende festgenommen, die zumeist nach kurzer Zeit wieder freigelassen wurden.[1]

Ende Mai 1952 verschärfte die DDR-Regierung die Maßnahmen zur Grenzsicherung und richtete eine kilometerlange Sperrzone ein. Die anherrschende Fluchtbewegung sollte gestoppt und die unübersichtliche Lage an der Grenze beseitigt werden. Unter dem Namen „Aktion Grenze“[2] wurde am 26. Mai 1952 die zwangsweise Umsiedlung tausender „politisch unzuverlässiger Personen“ aus dem Grenzgebiet angeordnet. Die Einschätzung der „politischen Unzuverlässigkeit“ erfolgte anhand einer Überprüfung durch die Volkspolizei zur Grundhaltung der betroffenen Menschen. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen wurde unter anderem das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) beauftragt, das bis 1953 mit ca. 10.000 Mitarbeitern[3] quantitativ und qualitativ eher noch schwach entwickelt war. Das MfS war hauptsächlich an der Endfassung der Namenslisten beteiligt.[4] Laut dem Befehl 38/52 der Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei vom 26. Mai 1952 waren folgende Personen zur Ausweisung vorgesehen:

„Ausländer und Staatenlose[5]; Personen, die nicht polizeilich gemeldet sind; Personen, die kriminelle Handlungen begangen haben und bei denen zu vermuten ist, dass sie erneut straffällig werden; Personen, die wegen ihrer Stellung in und zur Gesellschaft eine Gefährdung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung darstellen. Besitzen die […] angeführten Personen Familienangehörige, mit denen sie in enger Gemeinschaft leben oder die aufeinander angewiesen sind, so hat deren Ausweisung gleichfalls zu erfolgen. […] Weigert sich der Ausgewiesene, der Ausweisung Folge zu leisten, so ist er zwangsweise in das festgelegte Gebiet zu bringen.“[6]

So auch Gerhard Kusian (Jahrgang 1931) aus Lockstedt bei Oebisfelde, der sich 1989/90 an seine Flucht mit Hilfe alter Notizen von 1952 erinnerte:

„Es wurde uns mitgeteilt, dass ein Fluchtversuch zu unterlassen sei, es wäre zwecklos, weil der Hof umstellt sei. Auch wurde bei erkanntem Fluchtversuch ohne Vorwarnung von der Waffe Gebrauch gemacht und sofort scharf geschossen… […] Die Flucht begann mit dem Sprung zum Heuboden, über den Kuhstall, Absprung in die Scheunentenne, Ausgang nach hinten. In der Deckung vom Hof musste ich ca. 150m noch freies Gelände überwinden. […] Nach Erreichen der Deckung im Roggenfeld brach ich vor Anspannung zusammen und alle Gedanken wurden für eine halbe Stunde ausgelöscht.“[7]

Für Sachsen-Anhalt[8] kann die angeordnete Aussiedlung in zwei Wellen eingeteilt werden. Am 29. und 30. Mai 1952 wurden insgesamt 1.252 Personen aus dem Kreis Osterburg (178) in den Kreis Kölleda, aus dem Kreis Salzwedel (227) in den Kreis Delitzsch, aus Kreis Gardelegen (225) in den Kreis Herzberg, aus dem Kreis Haldensleben (117) in den Kreis Zerbst, aus den Kreisen Oschersleben (287) Wernigerode (158) in die Kreise Torgau und Querfurt transportiert.[9] Insgesamt wurde die Aktion als „überhastet und schlecht vorbereitet“ eingeschätzt, da beispielweise in der Nacht vom 28. zum 29. Mai 68 Familien bereits zusammengeholt waren, aber aufgrund fehlender Transportmöglichkeiten schließlich wieder nach Hause entlassen und am nächsten Tag erneut geholt werden mussten. Auffällig sei zudem die Ballung der Ausgesiedelten in jeweils einem Aufnahmekreis, was die Aufrechterhaltung persönlicher Kontakte möglicherweise begünstigt haben mag.[10]

Vom 6. bis zum 8. Juni 1952 wurden in einer zweiten Maßnahme aus den gleichen Kreisen Sachsen-Anhalts weitere 962 Personen ausgesiedelt: Osterburg (41), Salzwedel (181), Gardelegen (250), Haldensleben (274), Oschersleben (113) und Wernigerode (103).[11] Trotz der zunächst ungeordneten Vorgehensweise wurde die Durchführung der Aktionen vom Innenministerium nicht ausschließlich negativ bewertet. Stolz zeigte man sich über die „soziale Betreuung der Umgesiedelten und ihre sofortige Eingliederung in den Arbeitsprozess“ und die Verteilung der Ausgesiedelten, für die man insgesamt 718 Einzelzimmer, 164 Einzimmerwohnungen, 229 Zweizimmerwohnungen, 59 Drei-, 13 Vier- und fünf Fünfzimmerwohnungen bereitgestellt hätte. Allein die Aufstellung der Wohnraumzuteilung verdeutlicht, dass die Unterbringung schlecht gewesen sein muss. Für insgesamt 337 sachsen-anhaltische Familien mit durchschnittlich mehr als drei Familienangehörigen standen nur 78 Wohnungen mit mindestens drei Zimmern zur Verfügung. Folglich musste die Mehrzahl der ausgesiedelten Familien auf wesentlich kleinere Wohnungen und Einzelzimmer (718 Einzelzimmer bei nur 60 Einzelpersonen) ausweichen.[12]

Die Maßnahmen in der DDR wurden unter Leitung der Deutschen Volkspolizei von einem Stab aus Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und SED-Funktionären durchgeführt; aber auch durch lokale Bürgermeister, Verwaltungsangestellte, Feuerwehrleute und Bahnhofsangestellte vorbereitet, umgesetzt und ausgeführt. Sogar der Nachbar, dessen Denunziationen dazu geführt haben, dass ein Familienname auf die Liste gesetzt wurde, war – wenn manchmal auch mit Unbehagen – an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt.[13] Während Ausländer und Staatenlose unmittelbar und ohne eine Begründung aus dem Grenzgebiet ausgesiedelt werden sollten, musste für deutsche Staatsangehörige laut Befehl 38/52 eine „angemessene Begründung“ verfasst werden. Bis heute sind zahlreiche dieser Begründungen als wichtige historische Quellen erhalten, die uns heute einen Einblick in den Ablauf der Zwangsaussiedlungen ermöglichen.[14] Wie es bei Oschlies treffend heißt, „klafft insbesondere zwischen den Vorgaben des Befehls – die Aussiedlung von ,Kriminellen‘, ,Assozialen‘ und Gegner des politischen Systems – und dem, was tatsächlich in den Begründungen stand, eine breite Lücke.“[15] Unter den Zwangsausgesiedelten waren viele Bauern, Großbauern, Landwirte, Handwerksfamilien, Familienangehörige, die durch die Demarkationslinie getrennt waren, aber auch ehemalige NSDAP-Angehörige waren. Zumeist finden sich auf den Namenslisten Vermerke wie „Gegner der DDR“, „feindliches Element, schlechte Sollerfüllung“ oder „Verbindung zur Verwandtschaft im Westen“.[16]

Als zentrale Weisung zur Durchführung der Zwangsaussiedlungen diente ebenfalls der Befehl 38/52, der detailliert festlegte, dass Polizisten den Betroffenen den Befehl zur Aussiedlung mündlich mitzuteilen hatten und vom Familienoberhaupt eine schriftliche Bestätigung für die Überbringung des Aussiedlungsbeschlusses verlangen sollten.[17] Ähnliches erinnerte Günther Gebhardt 2006 (Jahrgang 1926) aus Hötensleben:

„Ich sah, wie mein Vater sich weigerte, das Haus zu verlassen, weil er sich absolut nichts hätte zu Schulden kommen lassen. Da drückte ihm einer der beiden fremden jungen Zivilisten eine Pistole in die Seite und sagte: ,Dann können wir auch anders, Herr Gebhardt!‘ Jemand kam an den Ladentisch und verlangte: ,Unterschreiben Sie dieses Dokument.‘ ,Was für ein Dokument?‘ ,Sie unterschreiben, dass Sie freiwillig Ihr Domizil räumen, um vor den Übergriffen der anglo-amerikanischen Imperialisten sicher zu sein. Das ganze Grenzgebiet wird geräumt.‘ Mein Vater und ich verweigerten die Unterschrift.“[18]

Familie Gebhardt wurde anschließend zur Aussiedlung gezwungen und zum Bahnhof Hötensleben verbracht. Die Personalausweise wurden eingezogen, stattdessen bekamen die Betroffenen eine befristete Behelfsbescheinigung „PM 12“. Weigerten sich die Betroffenen, den Anweisungen Folge zu leisten, wurden sie zwangsweise und unter Androhung von Waffengewalt in das festgelegte Gebiet, welches zumeist außerhalb des Grenzkreises lag, gebracht. Erst wenn sich die Betroffenen dort polizeilich angemeldet hatten, erhielten sie ihre Personalausweise zurück. Der Registrierstempel für die Aufenthaltsberechtigung im Grenzgebiet wurde vor der Rückgabe mit dem Vermerk „Ungültig, da Aufenthaltsgenehmigung erloschen“ ungültig gemacht. Durch den Zusatz „Die Abreise muss innerhalb von 48 Stunden erfolgen“ konnte die Dauer willkürlich kontrolliert werden, was in vielen Fällen dazu führte, dass vielerorts die Familien innerhalb von Minuten zur mitternächtlichen Zeit ohne Vorwarnung Haus und Hof verlassen mussten.[19] Der Befehl 38/52 sah vor, dass für die auszuweisenden Personen, „der neue Wohnort sofort zu bestimmen“ sei. Der Befehl sah nicht vor, die Betroffenen über den neuen Wohnort zu informieren. Festgelegt war zudem, dass die Betroffenen nur das Nötigste mitnehmen durften, jedoch kein lebendes oder totes Inventar des Hofes oder der bäuerlichen Betriebe, da die „Weiterführung der Betriebe gesichert sein musste.“[20] Unmittelbar nach der Mitteilung des Beschlusses an die Betroffenen wurde durch bereitstehende Einsatzkräfte mit dem Verladen des persönlichen Hab und Gutes der Betroffenen begonnen:

„Am Vormittag standen zwei offene Traktoranhänger vor dem Haus und es kamen acht bis zehn fremde Zivilisten zum Tragen… Waren aus dem Geschäft durften nicht mitgenommen werden. Auch das Lieferauto musste zurück bleiben. Gegen 11:30 Uhr war das Aufladen beendet und die beiden Anhänger fuhren los zum Bahnhof Hötensleben, wo jeder Familie ein halber geschlossener Güterwagen zur Verfügung stand… Dann saßen wir stundenlang in einem Zugabteil, das wir nicht verlassen durften.“[21]

Informationen zu den neuen Aufenthalts- und Wohnorten gab man den Betroffenen nicht. Oftmals wurden ihre Sorgen mit Phrasen wie „es geschehe zu unserem Schutz“ oder „spätestens mit der Einheit kämen wir zurück“,[22] so schilderte es 1993 Paul Arenkens aus Böckwitz anhand seiner Erinnerungen. Das Einleben in den neuen Orten fiel den Ausgesiedelten schwer. Neben dem erlittenen Schock durch die mündliche Übermittlung des Befehls zur Aussiedlung, der Durchführung und den bewachten Transport in Güterwaggons, lässt auch der Vermerk im Befehl 38/52 mit den Worten „sofortige Eingliederung in den Arbeitsprozess“ auf eine weitere Zwangssituation für die Betroffenen schließen.[23] Paul Arenkens erinnert sich:

„Morgens um 4:00 Uhr kamen wir in Gräfenhainichen an. Wir wurden waggonnummernweise aufgerufen, in einem Raum gelassen, wo unsere Personalien aufgenommen wurden, wo wir Lebensmittelkarten, den Wohnungsnachweis und die Arbeitszuweisung bekamen… Gegen Mittag kamen wir in Pouch bei Bitterfeld an. Stellenweise hatte man mit Gewalt Quartier gemacht, so wurden wir in der ersten Wohnung als ‚Verdächtig‘ empfangen. Die Bleibe habe ich als unzumutbar abgelehnt, und es ging zu einem anderen Haus. […] Ich wollte auch das ablehnen, aber inzwischen waren wir mürbe und haben abgeladen.“[24]

In den folgenden Wochen und Monaten wurde das öffentliche Leben stark eingeschränkt, etwa durch Schließungen von Gaststätten, Kinos und Kirchen. Die Angst vor weiteren Zwangsaussiedlungen nutzt das DDR-Regime, um die Menschen einzuschüchtern. Zahlreiche materielle Vergünstigungen sollten indes die Grenzbevölkerung beruhigen. „Kinder von Einwohnern der Sperrzone sind von der Bezahlung des Schulgeldes in allen Lehranstalten der DDR befreit“ hieß es beispielsweise in der Anordnung des Ministers für Staatssicherheit, Wilhelm Zaisser, vom 01. Juni 1952.[25]

Von 1952 bis 1961 war die Berliner Sektorengrenze das ungefährlichste Schlupfloch zwischen der DDR und der Bundesrepublik. Die daraus resultierende Massenflucht in die Bundesrepublik wurde mit dem Bau der Mauer am 13. August 1961 gestoppt. Durch erneute Zwangsaussiedlungen im Rahmen der Aktion „Festigung“ sollte anschließend an der innerdeutschen Grenze ein noch strengeres Grenzregime installiert werden. Der Befehl dazu erging durch das Ministerium des Innern, die Organisation erfolgte in enger Abstimmung mit dem MfS. Die Kriterien für die Auswahl der auszuweisenden Personen orientierten sich an den 1952 festgelegten Richtlinien.[26]

Der Blick in die noch vorhandenen Akten der SED, des MfS und der Volkspolizei verdeutlicht, so Bennewitz und Potratz, dass es sich nach Meinung der SED insgesamt um Maßnahmen gehandelt habe, bei denen den Betroffenen nichts zugestoßen sei. Es seien „organisierte Umzüge“ gewesen, wobei heute unstrittig ist, dass der Unmut und die Verzweiflung der Betroffenen nicht wahrgenommen wurden. Der Rückerhalt des verlorenen Eigentums vor dem Hintergrund der Zwangsaussiedlung, zumindest aber eine materielle oder finanzielle Entschädigung dafür, rückte für viele Zwangsausgesiedelte und deren Nachfahren vor allem nach 1990 in den Fokus der Auseinandersetzungen angesichts der schleppenden Rehabilitierung.[27] In den Köpfen der Zeitzeugen werden die Maßnahmen der Zwangsaussiedlungen als Prozess der Erniedrigung, Stigmatisierung und Demütigung erinnert, der den Betroffenen ungewollt lebensverändernde Entscheidungen abverlangt hat. Trotz aller Bemühungen um Wiedergutmachung, der Gründung von Aufarbeitungsinitiativen und Arbeitsgemeinschaften ist sich beispielsweise Henning Trog, Neffe des 1952 aus Harbke zwangsausgesiedelten Otto Trogs, sicher: „Grundsätzlich muss man sagen, dass die Bemühungen um die Rückübertragung sehr aufwendig und zum Teil deprimierend waren. […] Die absolute Gerechtigkeit gibt es nicht, aber es ist gut, zu kämpfen, um ihr näher zu kommen.“[28]

 

Anmerkungen:


[1] Vgl. Potratz, Rainer: „Es hat niemand im Entferntesten was geahnt, denn von Zwangsaussiedlungen und von Wegschaffen von Leuten, die nicht zulässig sind, war überhaupt keine Rede“ Die Errichtung einer Sperrzone an der Demarkationslinie der DDR zur Bundesrepublik und die dort durchgeführten Zwangsaussiedlungen im Frühsommer 1952, in: Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Erinnern! Aufgabe, Chance, Herausforderung, Bd. 1/2012, Magdeburg 2012, S. 16-26, hier: S. 16.

[2] Tatsächlich taucht der Begriff „Aktion Ungeziefer“ erst 1992 auf dem Bundeskongress für die Zwangsausgesiedelten auf. Zuvor findet sich als Name für die durchgeführten Maßnahmen die Bezeichnung „Aktion Grenze“ oder „Aktion G“. Der Ursprung für die spätere Bezeichnung „Aktion Ungeziefer“ findet sich in den handschriftlichen Notizen von Otto Funke (Landesvorsitzender der SED in Thüringen), welcher von den Zwangsauszusiedelnden als „Ungeziefer“ sprach.

[3] Vgl. Grau, Andreas/Haunhorst, Regina/Würz, Markus: Aufbau des MfS, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, online unter URL: www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/aufbau-des-mfs.html, zuletzt besucht am: 03.03.2022.

[4] Vgl. Bennewitz, Inge; Potratz, Rainer: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze. Analysen und Dokumente, Sonderausgabe für die Zentralen der politischen Bildung, ch.links Verlag, Berlin 2012, S. 37.

[5] In der DDR galten viele Ausländer, die als Kriegsgefangene, Freiwillige oder Zwangsarbeiter nach Deutschland gekommen und nach Kriegsende geblieben waren, als staatenlos. In der britischen Besatzungszone wurden sie als „displaced persons“ bezeichnet.

[6] LASA, Abt. Magdeburg, Rep. M 24 BDVP Magdeburg, 1952-1960, Nr. 41.

[7] Aus den privaten Unterlagen von Gerhard Kusian, 2005 dem Bürgerkomitee Magdeburg e.V. für die Ausstellung zur Verfügung gestellt. Archiv Dokumentationszentrum: Ordner „Zwangsausgesiedelte, Archive 2005: Zeitzeugen“, Gerhard Kusian.

[8] Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 wurde die bestehende Länderstruktur durch die Einrichtung von Bezirken, die mehrere Kreise zusammenfassten, abgelöst.

[9] BArch P, E-1, 6084, Bl. 262.

[10] Vgl. Bennewitz, Potratz: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze, S. 47.

[11] Ausstellung „Entrissene Heimat“ des Bürgerkomitees Magdeburg e.V., Tafel 4.

[12] Vgl. Bennewitz, Potratz: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze, S. 47f.

[13] Vgl. Oschlies, Johannes: Entrissene Heimat. Zwangsaussiedlungen an der DDR-Grenze 1952 und 1961 im Bezirk Magdeburg, Hrsg.: Bürgerkomitee Magdeburg e.V., Föderative Vereinigung Zwangsausgesiedelter (Landesgruppe Sachsen-Anhalt), Grenzdenkmalverein Hötensleben, Magdeburg 2006, S. 21+25.

[14] Vgl. Oschlies: Entrissene Heimat, S. 22.

[15] Oschlies: Entrissene Heimat, S. 22.

[16] Vgl. Oschlies: Entrissene Heimat, S. 23.

[17] Vgl. Bennewitz, Potratz: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze, S. 45.

[18] Günther Gebhardt, Hötensleben 2006, in: Ausstellung „Entrissene Heimat“ des Bürgerkomitees Magdeburg e.V., Tafel 4.

[19] Vgl. Bennewitz, Potratz: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze, S. 45f.

[20] Vgl. Oschlies: Entrissene Heimat, S. 25.

[21] Günther Gebhardt, Hötensleben 2006, in: Ausstellung „Entrissene Heimat“ des Bürgerkomitees Magdeburg e.V., Tafel 4.

[22] Bericht von Paul Arenkens aus Böckwitz über den 6. Juni 1952 (1993), in: Archiv Dokumentationszentrum: Ordner „Zwangsausgesiedelte, Archiv 2005: Zeitzeugen“, Paul Arenkens 1993.

[23] Vgl. Bennewitz, Potratz: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze, S. 48.

[24] Bericht von Paul Arenkens aus Böckwitz über den 6. Juni 1952 (1993), in: Archiv Dokumentationszentrum: Ordner „Zwangsausgesiedelte, Archiv 2005: Zeitzeugen“, Paul Arenkens 1993.

[25] Anordnung des Ministers für Staatssicherheit, Wilhelm Zaisser, vom 01. Juni 1952 über die Vergünstigungen für die an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den Westzonen wohnende Bevölkerung, Bördekreisarchiv Oschersleben, 1705/I – D-Linie 1052, Bl. 19.

[26] Vgl. Ausstellung „Entrissene Heimat“ des Bürgerkomitees Magdeburg e.V., Tafel 10.

[27] Vgl. Bennewitz, Potratz: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze, S. 184.

[28] Brief von Henning Trog an das Bürgerkomitee Magdeburg e.V., Zilly 2005, Archiv Dokumentationszentrum: Ordner „Zwangsausgesiedelte, Archive 2005: Zeitzeugen“, Otto und Henning Trog.