Brandenburgisches Ministerium für Kultur und Forschung

Stellungnahme 15.9. 20.30 Uhr

1. War Ihrem Haus vorab bekannt, dass die Gedenkstätte Memorial eine Gedenkveranstaltung anlässlich des Jahrestages des Hitler-Stalin-Paktes verweigert hat.

Zunächst zwei Richtigstellungen:

1.      Es ging nicht um eine Veranstaltung von MEMORIAL, sondern des Vereins „Gedenk- und Begegnungsstätte eh. KGB-Gefängnis e.V.“ in der Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße.

2.      Nicht die Gedenkstätte hat die Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Gedenkstätte untersagt, sondern die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (SBG), in die die Potsdamer Gedenkstätte seit dem 30. Juni 2023 integriert ist. Das Land (und auch die BKM) ist somit weder Trägerin der Gedenkstätte Leistikowstraße noch der SBG. Die SBG ist eine selbständige Stiftung, die maßgeblich vom Land Brandenburg und von der BKM finanziert wird.

Dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) war bekannt, dass die maßgeblich vom Verein „Gedenk- und Begegnungsstätte eh. KGB-Gefängnis e.V.“ geplante und durchgeführte Gedenkveranstaltung am 23. August 2023 in den Räumlichkeiten der Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße durch die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten untersagt wurde.  

 

2. War Ihrem Haus die Begründung bekannt?

Ja. (Das Kuratorium der damaligen Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße, in der das MWFK mitwirkte, hat sich am 26. Januar 2023 ausführlich mit Vertreterinnen und Vertretern des Vereins über die Durchführung von Gedenkveranstaltungen am 23. August in der Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße ausgetauscht.)

 

3. Wie kommentiert Ihr Haus beides?

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten legt großen Wert darauf, dass Gedenktage einen unmittelbaren Bezug zum historischen Ort aufweisen, der sich im Fall des Hitler-Stalin-Paktes bei der Leistikowstraße nur mittelbar herstellen lässt. Zudem begründet die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten das Verbot einer solchen Veranstaltung an genau diesem Ort auch damit, dass die Stiftung im besonderen Maße allen Opfergruppen, die sie vertritt, verpflichtet ist. Dies macht eine besondere Rücksichtnahme erforderlich, insbesondere an Orten, an denen nachweislich NS-Täter inhaftiert waren. Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft ist der Stiftung wichtig, allerdings trägt sie letztlich die inhaltliche Verantwortung für alle Angebote der Gedenkstätten. Das MWFK unterstützt die Stiftung in dieser Sichtweise. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat betont, dass sie nach wie vor an einer produktiven Zusammenarbeit mit dem Verein interessiert ist. Das wird vom MWFK begrüßt.

 

4. Welche Konsequenzen will Ihr Haus daraus ziehen?

Das MWFK unterstützt aktiv eine konstruktive Aufarbeitung des komplexen Konfliktes um ein Gedenken am 23. August in der Leistikowstraße. Hierzu ist eine öffentliche Diskussionsveranstaltung im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte geplant.