Soldaten in Militärhaft. Der »Armeeknast« der DDR
Von Rüdiger Wenzke[1]
Militärjustiz und Militärstrafvollzug
Die »sozialistische« Militärjustiz war seit Mitte der 1950er Jahre ein wichtiger Teil des Repressions- und Disziplinierungsapparates in der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR. Die konsequente Verfolgung und Ahndung von realen oder vermeintlichen Straftaten durch die Militärstaatsanwaltschaft und die Militärgerichtsbarkeit sollten der Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und Disziplin in den ostdeutschen Streitkräften sowie der Sicherung der politischen Zuverlässigkeit der Militärangehörigen dienen.
Hatten in den ersten Jahren des Bestehens der NVA noch die zivilen Bezirks- und Kreisgerichte sowie das Oberste Gericht der DDR die Aufgaben der Rechtsprechung in Militärstrafsachen wahrgenommen, fielen seit Beginn der 1960er Jahre grundsätzlich alle von Militärpersonen – oftmals unter Alkoholeinfluss – begangenen Militärstraftaten wie Fahnenflucht, Unerlaubte Entfernung (UE) oder Befehlsverweigerung, alle allgemeinen Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Vergewaltigung sowie alle politisch motivierten Straftaten wie staatsfeindliche Hetze, öffentliche Herabwürdigung oder Wehrdienstverweigerung in die Zuständigkeit der Militärjustiz.
Der Weg für straffällig gewordene Armeeangehörige[2], auch für jene, die aus politischen Gründen in die Mühlen der Militärjustiz gerieten, begann nach der Festnahme in ihrer Einheit in der Regel mit der Einlieferung in eine Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums des Innern (MdI) oder des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Seit 1983 konnte die Untersuchungshaft auch in sogenannten Standortarrestanstalten der NVA vollzogen werden. Aus der Untersuchungshaft gelangte der Soldat[3] in der Regel vor ein Militärgericht. In der DDR gab es zehn Militärgerichte, drei Militärobergerichte und das Militärkollegium beim Obersten Gericht der DDR. Als Staatsanwälte und Richter fungierten ausschließlich Offiziere, deren Unabhängigkeit prinzipiell nicht gegeben war. Viele Verfahren vor Militärgerichten fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Hauptverhandlung als Kern des strafgerichtlichen Verfahrens war zumeist nicht mehr als eine Scheinverhandlung.
Wer als Militärangehöriger im Mannschafts- oder Unteroffiziersdienstgrad von einem Militärgericht zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder zu Strafarrest[4] verurteilt worden war, kam als Militärstrafgefangener (MSG) oder als Strafarrestant in eine gesonderte Strafvollzugseinrichtung.[5] Diese gerichtlich verurteilten Militärpersonen blieben während der Verbüßung ihrer Strafe Angehörige der Armee. Sie wurden nach der Strafverbüßung auch nicht in das zivile Leben eingegliedert, sondern kamen zum »Nachdienen« zumeist in den aktiven Truppendienst zurück. Ein weiterer Unterschied zum allgemeinen Strafvollzug ergab sich auch daraus, dass die zu Freiheitsstrafen verurteilten Personen in ihrer Mehrzahl Militärstraftaten begangen hatten und ihre Haftdauer zwei Jahre nicht überschritt. Aber auch aus politischen Gründen zu Freiheitsstrafen verurteilte Armeeangehörige kamen in das Schwedter Militärgefängnis. Ihr Anteil belief sich schätzungsweise auf 15 bis 25 Prozent. Aufgrund der Armeestruktur handelte es sich bei den Gefangenen zudem überwiegend um sehr junge Männer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren.
Die wichtigste Besonderheit des sogenannten Militärstrafvollzugs bildete allerdings die extreme Mehrfachbelastung für die Gefangenen, die aus Zwangsarbeit, einer schikanösen militärischen Ausbildung, politischer Indoktrination und einem äußerst rigiden, befehlsmäßigen Haft- und Dienstregime bestand. Diese vier »Erziehungsfaktoren« sollten dazu führen, dass die Delinquenten ihre Straftat bereuten, die Strafwürdigkeit der Tat anerkannten und schließlich Besserung gelobten. »Erziehungsziel« war es, aus den ehemaligen Militärstrafgefangenen vorbildliche Soldaten, wenn möglich sogar »sozialistische Soldatenpersönlichkeiten« zu formen. Letztlich ging es freilich nur darum, mittels einer unerbittlichen Disziplinierung die Persönlichkeit des Gefangenen zu brechen.
Haftarbeitslager für Soldaten
Bis Mitte der 1950er Jahre wurden straffällig gewordene oder politisch unliebsame Angehörige des damals noch als Kasernierte Volkspolizei[6] getarnten Militärs in der Regel aus dem aktiven Dienst entlassen, von zivilen Gerichten verurteilt und in zivile Haftanstalten verbracht. Danach kam es jedoch zu einer Änderung dieser Verfahrensweise. Nun sollten Straftäter in Uniform, die geringe Freiheitsstrafen abzusitzen hatten, in den bewaffneten Organen verbleiben und in vom zivilen Strafvollzug abgegrenzten Hafteinrichtungen untergebracht werden. Dafür stellte das DDR-Innenministerium bis Anfang der 1960er Jahre die Haftarbeitslager Berndshof im Kreis Ueckermünde und Nitzow nördlich von Havelberg zeitweise zur Verfügung. Die Versuche des Militärs, bereits dort ein militärähnliches Haftregime durchzusetzen, scheiterten allerdings.
Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Januar 1962 versuchte man daher in Berndshof erneut, ein pseudomilitärisches Strafvollzugskommando für einen gesonderten Strafvollzug von Armeeangehörigen aufzustellen. Tatsächlich wurden dort von 1963 bis 1968 – neben zivilen Gefangenen – etwa 1.500 Militärstrafgefangene und Strafarrestanten untergebracht, die unter anderem in Tongruben, in einem (Beton-)Plattenwerk, in einer Gießerei und beim Streckenbau der Eisenbahn körperlich schwerste Arbeiten verrichten mussten. Unter den in Berndshof herrschenden katastrophalen Haftbedingungen hatten auch die ersten Wehrdienst- und Waffendienstverweigerer der NVA zu leiden, die Mitte der 1960er Jahre zeitweilig in größerer Zahl in diesem Straflager inhaftiert waren. Weder das MdI noch das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) hielten jedoch die in Berndshof praktizierte parallele Unterbringung von zivilen Gefangenen und inhaftierten Soldaten auf lange Sicht für geeignet, einen in ihrem Sinne effektiven Militärstrafvollzug durchzusetzen.
Haft im Militärgefängnis Schwedt
Nach intensiven Gesprächen einigten sich die Verantwortlichen in beiden Ministerien schließlich auf die uckermärkische Kleinstadt Schwedt/Oder als neuen Standort für ein Strafvollzugskommando, das ausschließlich für den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug an Militärpersonen zur Verfügung stehen sollte. Ausschlaggebend für die Wahl Schwedts war unter anderem, dass dort bereits seit 1963/64 ein ziviles Strafvollzugskommando des MdI mit rund 300 Haftplätzen angesiedelt war, das jetzt komplett für den Militärstrafvollzug zur Verfügung gestellt wurde. Die rasante wirtschaftliche Entwicklung der aufstrebenden Industriestadt Schwedt versprach zudem genügend Arbeit für die Häftlinge und damit eine sprudelnde Einnahmequelle für das Innenministerium. Nicht zuletzt bot das Gelände am Rande der Stadt genügend Platz. Es war ausbaufähig und konnte gut gesichert werden.
Im Juni 1968 wurden daher die bisher in Berndshof inhaftierten Armeeangehörigen nach Schwedt verlegt. Damit wurde der Name der Stadt zum Synonym für den berüchtigten »Armeeknast«, der in den kommenden Jahren für jeden Soldaten, Unteroffizier, Fähnrich und Offizier in der NVA zu einem Begriff für Drill und Leiden und letztlich zu einem Mythos wurde.
Die Verantwortung für das nunmehr einzige Militärgefängnis der DDR lag weiterhin beim Innenministerium – die Bediensteten und Wachleute waren Polizisten bzw. Strafvollzugsangestellte. Gleichwohl wurden eine Kompaniestruktur sowie eine von der NVA-Führung gewünschte verstärkte militärische Ausbildung eingeführt.
Viele Regelungen zu den »persönliche Verbindungen«, zur Unterbringung sowie zu den Rechten und Pflichten der Militärstrafgefangenen entsprachen im Wesentlichen denen des allgemeinen Strafvollzugs, sieht man von den spezifischen Bestimmungen für die militärische Ausbildung oder den Frühsport ab.
In den 1970er Jahren begann für die meisten der Militärstrafgefangenen und Strafarrestanten in Schwedt der Tagesablauf von Montag bis Freitag mit dem Wecken um 3.45 Uhr, danach Frühsport, Morgentoilette und Frühstück. Von 5.00 Uhr bis 16.00 Uhr wurde gearbeitet. Die Schwedter Militärstrafgefangenen wurden seit dem Ende der 1960er Jahre in sogenannten Arbeitseinsatzbetrieben und teilweise im militärischen Bereich eingesetzt. Dazu gehörten Tätigkeiten im Bau- und Montagekombinat Ost, im VEB Instandsetzungswerk Pinnow sowie im VEB Schiffsarmaturen- und Leuchtenbau Eberswalde-Finow, der auch eine Produktionsstätte innerhalb der Strafvollzugseinrichtung unterhielt. Nach der Arbeit gab es Abendessen und verschiedene Appelle. Um 20.00 Uhr war Nachtruhe befohlen. Dieser straffe Tagesablauf wurde während der Woche mit einer schikanösen militärischen Ausbildung und Politunterricht »ergänzt«. Zur Gestaltung ihrer wenigen Freizeit am Sonntag erhielten die Strafgefangenen die Möglichkeit zur »kulturellen Selbstbetätigung«.
Das Strafvollzugskommando des MdI in Schwedt war seit 1968 ein gut gesichertes Lager, das aus einem Verwahrbereich und einem Verwaltungsteil mit mehreren Baracken bestand. Mit seinen Stacheldrahtzäunen, Wachtürmen und Hundelaufanlagen wirkte es sehr martialisch. Die Haftbedingungen im Lager waren anfangs menschenunwürdig, wie Zeitzeugen berichten.[7] In den Baracken befanden sich »Stuben« zu je zehn Mann. Die Gefangenen trugen anfangs dunkelblaue, uniformähnliche Monturen, später entsprach die Bekleidung den Bekleidungsvorschriften der NVA ohne Dienstgrad- und Laufbahnabzeichen. Jegliche Kontakte mit der Außenwelt wurden strengstens kontrolliert und überwacht. Dazu gehörte auch der Postverkehr. Jeder Brief wurde geöffnet und ohne Briefmarke an den Häftling übergeben. Von den Insassen gefürchtet war vor allem der Arrest, die »Mumpe«: ein kleiner dunkler Raum im Keller einer Baracke, in dem renitente Häftlinge teilweise tagelang vegetieren mussten.
1969 befanden sich rund 150 Gefangene in Schwedt. Im März 1976 saßen dagegen über 300 Armeeangehörige in Schwedt ein – bewacht von über 60 Bediensteten des Gefängnisses. Das marode Lager war damit überfüllt. Die Gefangenen mussten in dreistöckigen Betten schlafen. Eine Grundsanierung der gesamten Strafvollzugseinrichtung wurde Ende der 1970er Jahre immer dringlicher.
Die »Disziplinareinheit 2« der NVA als Militärgefängnis und Ort für Disziplinarbestrafte
Zur selben Zeit konzentrierte die DDR-Militärführung ihre Anstrengungen auf das Ziel, gerichtlich verurteilte Armeeangehörige in einem möglichst »durchgängigen« Prozess - quasi von der U-Haft bis zur Wiedereingliederung in die Truppe - vollständig und direkt unter militärischer und politischer Kontrolle der Streitkräfte zu halten. Das bedeutete, dass auch der Strafvollzug noch stärker militarisiert und aus dem MdI herausgelöst werden sollte.
1982 übernahm daher das Ministerium für Nationale Verteidigung nicht nur das Militärgefängnis, sondern auch die Verantwortung für den gesamten Militärstrafvollzug vom Innenministerium. Es entstand eine neue NVA-Dienststelle in Schwedt, die offiziell die Bezeichnung »Disziplinareinheit 2« erhielt.
Hinter dieser Bezeichnung verbargen sich von 1982 bis 1990 allerdings nunmehr zwei unterschiedliche Einrichtungen, die in der erweiterten Liegenschaft der bisherigen Strafvollzugseinrichtung strikt voneinander getrennt waren: Das »alte« Militärgefängnis für gerichtlich verurteilte Armeeangehörige und Strafarrestanten auf der einen und ein zusätzlicher, neugeschaffener Ort für disziplinarbestrafte Soldaten und Unteroffiziere auf der anderen Seite. Letztere konnten vom Regiments- oder Divisionskommandeur von einem bis zu drei Monate ohne Gerichtsbeschluss nach Schwedt geschickt werden. Die Strafe nannte sich »Dienst in der Disziplinareinheit«. Das war faktisch Freiheitsentzug ohne ein Gerichtsurteil.
Die disziplinarbestraften Armeeangehörigen hatten in ihrer Einheit in der Regel mehr oder weniger schwere Disziplinarvergehen begangen, die jedoch noch keine Straftat waren. Sie hatten im Disziplinarteil von Schwedt unter einem besonderen rigiden und menschenfeindlichen Regime zu leiden, da für die Erreichung des »Erziehungserfolges« ja nur maximal drei Monate zur Verfügung standen. Dazu gehörte auch, dass unter anderem der Briefverkehr eingeschränkt und Pakete und Besuche tabu waren. Im Mittelpunkt der »Erziehung« standen wie bei den Militärstrafgefangenen auch hier die »produktive Arbeit« (zumeist im Leuchtenbau), der militärische Drill und der Politunterricht. Die Soldaten sollten an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gebracht, ihr Willen gebrochen werden. Die Anwendung zügelloser körperlicher Gewalt oder grobe Misshandlungen von Gefangenen lassen sich in dieser Zeit nicht belegen. Diese Methoden waren offenbar auch gar nicht notwendig, denn das militärische Haftregime inklusive besonderer MfS-Überwachung mit seinen Schikanen, Demütigungen, physischen und psychischen Belastungen zeigte Wirkung. Der Anteil der »rückfälligen« Militärpersonen war im Ergebnis der Haft tatsächlich insgesamt sehr gering.
In der Zeit des Bestehens der NVA-Einrichtung von November 1982 bis Anfang 1990 wurden die alten Baracken abgerissen und zahlreiche Neubauten in der Liegenschaft errichtet. Dadurch verbesserten sich die Dienst-, Arbeits- und Lebensbedingungen sowohl der Inhaftierten als auch der Bediensteten. Insgesamt waren etwa 800 Militärstrafgefangene mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren und Strafarrestanten sowie rund 2.500 Disziplinarbestrafte während des Bestehens der Disziplinareinheit in Schwedt untergebracht.
Die NVA-Führung hatte den Militärknast bewusst mit einem Tabu versehen. Niemand in der Armee erfuhr Genaueres, dennoch galt der Militärstrafvollzug in Schwedt über zwei Jahrzehnte hinweg als Ort des Schreckens. Gerüchte über Arbeit in Steinbrüchen und unmenschliche Haftbedingungen entstanden und wurden nicht nur von Soldatengeneration zu Soldatengeneration weitergegeben, sondern auch von den Vorgesetzten in der Truppe gezielt instrumentalisiert. »Dafür kommst Du nach Schwedt« oder »Ab nach Schwedt« waren Drohungen, die in den NVA-Kasernen Furcht und Schrecken auslösten und die von den Soldaten ernst genommen wurden.
Es entstand ein Mythos, der die Aufgabe hatte, Angst unter den Soldaten zu verbreiten. Bereits in den Kasernen sollte diese Abschreckung dazu beitragen, nonkonformes und abweichendes Denken und Handeln von Soldaten einzudämmen.
Als im Herbst 1989 eine Militärreform in der NVA eingeleitet wurde, stand auch der Militärstrafvollzug in Schwedt/Oder zur Disposition. Nachdem der Disziplinarteil bereits im Dezember 1989 aufgelöst worden war, wurden die letzten Militärstrafgefangenen der NVA am 26. April 1990 entlassen. Wenige Wochen später erfolgte die endgültige Auflösung der »Disziplinareinheit 2« Schwedt/Oder. Damit endete ein dunkles Kapitel der ostdeutschen Militärgeschichte.
Literaturauswahl
Auerswald, Klaus, … sonst kommst du nach Schwedt! Bericht eines Militärstrafgefangenen, Rudolstadt 2010 und Beucha 2018
Bersch, Falk, und Hans Hermann Dirksen, Strafvollzug Berndshof/Ueckermünde (1952-1972), Schwerin 2012
Der DDR-Militärstrafvollzug und die Disziplinareinheit in Schwedt (1968-1990). Zeitzeugen brechen ihr Schweigen, hrsg. von Paul Brauhnert, Ilja Hübner und Arno Polzin, Berlin 2013
Dressler, Torsten, »Stillgestanden – Blick zur Flamme!« Das DDR-Militärstrafgefängnis und die NVA-Disziplinareinheit in Schwedt/Oder von 1968-1990. Baugeschichte, Bestandsdokumentation und Zeitzeugenberichte, Berlin 2013
Polzin, Arno, Mythos Schwedt. DDR-Militärstrafvollzug und NVA-Disziplinareinheit aus dem Blick der Staatssicherheit, Göttingen 2018 (= Analysen und Dokumente, 49)
Wachtel, Stefan, Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt. Gefängnistagebuch, Rudolstadt 1991
Wenzke, Rüdiger, Ab nach Schwedt! Die Geschichte des Militärstrafvollzugs, Berlin 2011 (= Forschungen zur DDR-Gesellschaft); (3) 2016
Wenzke, Rüdiger, Vom Straflager zum NVA-Knast. Dokumente zur Geschichte des DDR-Militärstrafvollzugs. Im Auftrag des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr herausgegeben und eingeleitet von Rüdiger Wenzke, Berlin 2024 (=Militärgeschichte der DDR, 29)
[1] Rüdiger Wenzke ist promovierter Historiker und Leitender Wissenschaftlicher Direktor a. D..
1990 bis 2021 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA)/Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) in Potsdam und leitete dort 2014 bis 2021 den Forschungsbereich »Militärgeschichte nach 1945«; seit 2021 im Ruhestand. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Militärgeschichte der DDR und zur Geschichte des Warschauer Paktes.
[2] Der Begriff Armeeangehörige (Mannschaften, Unteroffiziere, Fähnriche, Offiziere, Generale/Admirale und Zivilbeschäftigte) schließt hier und in der Folge u.a. auch die Angehörigen der Grenztruppen der DDR, der Volkspolizei-Bereitschaften und der Kompanien der Transportpolizei mit ein.
[3] Auch Zivilisten konnten vor ein Militärgericht gestellt werden.
[4] Der Strafarrest konnte nur gegen Militärpersonen und nur von einem Militärgericht ausgesprochen werden. Seine Dauer betrug ein bis sechs Monate.
[5] Alle anderen Straftäter wurden aus dem aktiven Dienst entlassen und kamen in der Regel in zivile Strafvollzugseinrichtungen.
[6] Die Kasernierte Volkspolizei (KVP) war seit 1952 die getarnte Vorläuferin der im Januar 1956 offiziell gegründeten NVA.
[7] Siehe dazu u.a. Klaus Auerswald, …sonst kommst du nach Schwedt! Bericht eines Militärstrafgefangenen, Rudolstadt 2010 und Beucha 2018.