Zeugnis ablegen: Zwischen Gestern und Heute. Zwischen Heute und Gestern
Uljana Sieber[1]
»Stehenbleiben!« Sofortige Schockstarre. Zwei Hände fliegen nach oben. Zu spät. Ein Mensch als Ziel für 45 Schüsse. Ein Mensch an der Grenze. Zwischen Leben und Tod. Zwischen Ost und West. Zwischen Gestern und Heute.
Damals, im Frühjahr 1969, hat Elmar Scholz die ersten beiden Grenzen nicht überschritten. In den über 50 Fotos, die er als Erinnerung an seine liebsten Menschen in der Brusttasche mit sich trug, blieb die Kugel stecken, die das Herz hätte treffen sollen. Er blieb am Leben und auf dem Boden der DDR. In der Nähe des Potsdamer Platzes brach er zusammen. Der Westen – nur ein paar Schritte entfernt – unerreichbar. Es hätte ein Weg in die Freiheit sein sollen und wurde ein Weg in noch mehr Unfreiheit: Sieben Monate Einzelhaft in der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Dresden; nach der Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten folgte der Strafvollzug im Gefängnis Cottbus.
An der Grenze zwischen Gestern und Heute sehen wir Elmar Scholz, wenn wir ihn in der Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden besuchen. Als Zeitzeuge hatte er Besucher nach der »Wende« durch den ehemaligen Haftort geführt und (seine) Geschichte in die Gegenwart vermittelt. Aber auch nach seinem Tod im Juni 2015 kommen wir auf dem Weg durch die neue Dauerausstellung bei ihm vorbei. Er wartet geduldig auf jeden, der sich Zeit für ihn und seine Erinnerungen nimmt. Sitzt in einem Raum, aus dem die Sprache derjenigen verbannt ist, die Verantwortung für die Verfolgung von Menschen trugen, deren Drang nach Freiheit, nach offenem Wort, nach Mitgestaltung an die engen, ideologisch vorgegebenen Grenzen prallte. »Stehenbleiben!« hatten die Grenzschützer geschrien, aber hier, in diesem Raum, ist es Elmar Scholz, der darüber mit seinen Worten Zeugnis ablegt. Der furchteinflößende Imperativ ist über »seiner« Zeitzeugenstation zu lesen. Es ist jedoch kein Zitat aus den Akten der Staatssicherheit; hier berichtet Elmar Scholz über das, was ihm bei seinem Fluchtversuch an der Berliner Mauer widerfuhr.
Neben ihm begegnen wir im neuen Ausstellungsraum neun weiteren Menschen, die das menschenverachtende Wirken im Auftrag der SED mittels ihrer persönlichen Erinnerungen bezeugen können. Sie sehen uns wartend entgegen, bis wir den Bildschirm berühren. Dann stellen sie sich uns vor und teilen ausgesuchte Aspekte ihrer Lebensgeschichte. Berührend. Und jeder Satz ein kleines Mosaiksteinchen, aus dem sich Verstehen als immerzu wachsendes Bild baut. Nie wird es vollständig werden, auch wenn wir beständig daran arbeiten und verstanden Geglaubtes aus verschiedenen Blickwinkeln neu hinterfragen. Eine Erkenntnis wird sich hier jedoch verfestigen: Der Schutz des Individuums steht zu Recht am Anfang unserer Verfassung – »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«[2] Auch das Papier der DDR-Verfassung von 1968 sprach in Artikel 4 von Menschenwürde: »Alle Macht dient dem Wohle des Volkes. Sie sichert sein friedliches Leben, schützt die sozialistische Gesellschaft und gewährleistet die planmäßige Steigerung des Lebensstandards, die freie Entwicklung des Menschen, wahrt seine Würde und garantiert die in dieser Verfassung verbürgten Rechte.«[3] Die zehn Menschen in diesem Raum bezeugen eine andere Realität.
ES GIBT DESHALB KEINE EWIGEN, DEM MENSCHEN ANGEBORENEN RECHTE. MENSCHENRECHTE REFLEKTIEREN DIE INTERESSEN DER HERRSCHENDEN KLASSE IN DER JEWEILIGEN HISTORISCHEN EPOCHE.[4]
Der Satz prangt fett und rot über allen Menschen, die in diesem Raum über ihr persönliches Verfolgungsschicksal berichten. Er ist ebenfalls ein Mosaikstein zur Erkenntnis. Oder eher ein harter Mosaik-Brocken. Wenn Ideologien Gesellschaften in Freund und Feind teilen, liegt die Würde eines Menschen ungeschützt auf der Straße. Man kann sie mit Füßen treten. Ungestraft. Für eine »leuchtende Zukunft«. Trotz Verfassung. Oder gerade wegen einer Verfassung – in der DDR schrieb sie den Sozialismus und die führende Rolle der SED seit 1968 im Artikel 1 fest: »Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen.«[5] Der Durchsetzung sozialistischer Wirklichkeit diente das die Verfassung flankierende Strafgesetzbuch aus demselben Jahr 1968. Insbesondere das Kapitel »Straftaten gegen die staatliche Ordnung« sammelte »Tatbestände«, die gegen politisch Andersdenkende gerichtet waren, darunter »Staatsverleumdung«, »Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit«, »Rowdytum«, »Vereinsbildung zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele« oder »ungesetzliche Verbindungsaufnahme«.[6] Daher wird an den Wänden des Ausstellungsraumes in einer Vertiefungsebene erklärt, wie die Freiheits- und Menschenrechte in den Gesetzen der DDR, insbesondere ihrer Verfassung und im Strafgesetzbuch, geregelt waren und wie demgegenüber die Rechtspraxis aussah. Die Definition von Menschenrechten in kommunistischer Lesart spricht nicht nur eine laute, sondern auch eine sehr deutliche Sprache. Dieser kaum verdauliche Mosaik-Brocken kommunistischen Selbstverständnisses sollte in (Un-)Rechtsstaatsdebatten einmal mehr in den Mund genommen werden.
Hier, in unserem neuen Ausstellungsraum, warten zehn Zeitzeugen auf die Interaktion mit dem Besucher. Ein Zitat über ihrer Silhouette gibt den Moment wieder, an dem sie das erste Mal von ihrer Überwachung durch die Staatssicherheit erfuhren oder den »bewaffneten Organen« von Angesicht zu Angesicht gegenüberstanden, wie Elmar Scholz in dem Moment, als er sich umdrehte und wehrlos die Hände hob.
Nicht immer brauchte es zur Verletzung menschlicher Würde die ausführenden Organe der SED. Verrat, Verleumdung oder Verleugnung sind Verletzungen, die (im Dienst der SED) auch im zwischenmenschlichen, privaten Bereich begangen wurden; vielleicht können sie verziehen und im besten Falle geheilt werden. Die Wunden jedoch, die das »Schild und Schwert der Partei« schlug, werden sich kaum jemals vollständig schließen. Die sehr persönlichen Erinnerungen unserer Zeitzeugen offenbaren Verletzlichkeit, aber auch menschliche Stärke und Resilienz. Sie ziehen sich in Zitaten, Dokumenten und Objekten durch das gesamte Haus. Dieser Raum gehört ausschließlich jenen Menschen, die neben die roten Linien der Staatspartei traten, die leise oder auch laut protestierten, die Freiheit innerhalb oder außerhalb der Grenzen suchten. Aus diesem Raum ist die Sprache der Staatssicherheit verbannt – bis auf den entlarvenden Leitspruch der kommunistischen Partei.
Aus der entgegengesetzten Perspektive kann im direkt gegenüberliegenden Raum nachvollzogen werden, was es bedeutete, ins Visier des Staatssicherheitsdienstes zu geraten. Hier werden exemplarisch vier Abteilungen der Staatssicherheit vorgestellt. Es sind diejenigen, die in einer ironisierenden Lesart der selbsttäuschenden Worte Erich Mielkes angesichts des Machtverlustes im Herbst 1989 »einen außerordentlich hohen Kontakt zu allen werktätigen Menschen«[7] hatten: Sicherung und Überwachung (Abteilung XX), Beobachtung und Ermittlung (Abteilung VIII), Telefon- und Raumüberwachung (Abteilung 26) sowie Postkontrolle (Abteilung M). Die Abteilungen sind so inszeniert, dass sich der Besucher anhand von Audio- und Videoaufnahmen, Objekten, Fotos oder Dokumenten erschließen kann, was Observation, Inhaftierung, »Zersetzung« bedeuteten. Hier stößt man auch auf persönliche Stasi-Akten der Betroffenen aus dem Nachbarraum, in denen man den Fokus der Staatssicherheit auf die »feindlich-negativen Kräfte«[8] als »Objekte« ihrer Verfolgung sehen kann. So lesen wir in einem Ordner über die »Realisierung von Maßnahmen der Zersetzung […], dargestellt am Operativvorgang ›Feind‹ der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden, Abteilung XX«. Es ist die Diplomarbeit des Hauptmanns Manfred Rudolph, Mitarbeiter der Bezirksverwaltung Dresden des Ministeriums für Staatssicherheit, eingereicht im Jahr 1988.[9]
Zersetzung. Welch demaskierendes Wort! Werfen wir also einen Blick in die Arbeit des Stasi-Hauptmanns, der ausführlich die Methoden der Abteilung XX durch zielgerichteten »Einsatz geeigneter Inoffizieller Mitarbeiter, ein enges Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Kräften sowie eine abgestimmte Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit«[10] zur »erfolgreichen Liquidierung«[11] einer Gruppe jünger Künstler darstellt. Genosse Rudolph schätzt den Bearbeitungsstand des »operativen Materials« folgendermaßen ein: »Die ständige und systematische Analysierung aller im Operativvorgang ›Feind‹ erzielten Arbeitsergebnisse führte zur operativen Erkenntnis, daß die bearbeiteten Personen beabsichtigen, sich enger zusammenzuschließen und die Wirksamkeit ihrer feindlich-negativen Handlungen zu erhöhen. Bei den Mitgliedern des Personenzusammenschlusses handelte es sich um solche Personen, die in differenzierter Art und Weise mit den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR nicht einverstanden waren und ihre ablehnende Haltung mittels öffentlichkeitswirksamer Handlungen demonstrierten.«[12] Es werden weiterhin Ziele formuliert, die sich an der Richtlinie 1/76 zur Bearbeitung Operativer Vorgänge des Ministers für Staatssicherheit aus dem Jahr 1976 orientieren.[13] Diese beschreibt als »bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung« unter anderem die »systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben«, die »systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen« oder das »Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen« – um nur eine Auswahl zu nennen. »Bei der Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen sind vorrangig zuverlässige, bewährte, für die Lösung dieser Aufgaben geeignete IM einzusetzen«, heißt es weiter.[14]
Zwanzig Inoffizielle Mitarbeiter (IM) wurden von der Staatssicherheit in das Umfeld der Künstler eingeschleust, zu denen auch Jürgen Gottschalk gehörte. Dieser wird uns – wiederum im Raum gegenüber – erzählen, was es bedeutet, wenn zunächst die Sprache einen Menschen vom Subjekt zum Objekt macht und dann Maßnahmen zu dessen »Zersetzung« angewandt werden. Der Dresdner Mail-Art-Künstler gehörte zum oben genannten »feindlich-negativen Personenzusammenschluß«, von dessen »Zersetzung« die Diplomarbeit berichtet. Zusammen mit weiteren Künstlern verschickte er weltweit selbst gestaltete künstlerische Postkarten mit kritisch-ironischen, teils politischen Botschaften und eröffnete 1981 eine Druckwerkstatt in Dresden. Zum Zeitpunkt der Überwachung befassten sich die Gruppenmitglieder »intensiv mit der politischen Entwicklung in der Volksrepublik Polen und traten öffentlich gegen die staatlichen Maßnahmen zur Zerschlagung der Konterrevolution auf«,[15] wie es der diplomierende Stasi-Hauptmann aus seiner Perspektive und im gängigen propagandistischen Wortlaut kommunistischer Ideologie formuliert. Die Stasi-Hochschularbeit erklärt, dass Spitzel Antonio »zurückliegend zur Bearbeitung von Mitgliedern und Sympathisanten der polnischen staatsunabhängigen Gewerkschaftsvereinigung ›Solidarnosc‹ eingesetzt« war und »dadurch über umfangreiche Regimekenntnisse und interessante Kontakte« verfügte.[16] Auf 49 Seiten offenbart die Arbeit eine Vielfalt von Maßnahmen, die nicht nur die Gruppe, sondern auch das Leben jedes einzelnen Menschen darin zerstören sollten. Jürgen Gottschalk ist ein solcher Mensch und seine Erinnerung offenbart die jenen Maßnahmen innewohnende Verachtung menschlicher Würde.
Im Zusammenspiel erzählen beide Ausstellungsräume, wie die Staatssicherheit im Auftrag der kommunistischen Partei versuchte, Menschen als »feindlich-negativ« zu diffamieren, um sie ihrer grundlegenden Rechte zu berauben. Insbesondere der Raum, in dem die Zeitzeugen zu uns sprechen, zeigt aber auch, wie Menschen den Mut zur Freiheit finden. MUT ZUR FREIHEIT! So auch der Titel unserer neuen Dauerausstellung. Freiheit fordert Mut – insbesondere in Diktaturen. Das bezeugen jene Menschen, die in der Ausstellung über sich berichten. Und sie entlassen uns mit Fragen: Wo wäre ich mutig gewesen, wo war ich es nicht, wo bin ich es heute? Der mitunter schmale Grat freier Entscheidung führt uns immer wieder an die Grenze zwischen Heute und Gestern, wenn wir den nächsten Schritt getan haben werden.
Foto 06
Im Rahmen der Ausstellungseröffnung am 28. Mai 2024 berichtet Zeitzeuge Falk Sperling in Anwesenheit der Sächsischen Staatsministerin für Kultur und Tourismus sowie der Gedenkstättenleiterin an „seiner“ Zeitzeugenstation über Verfolgung und Haft im Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit.
Foto: Antje Friedrich
Foto 13
Gang zwischen beiden Ausstellungsräumen: Das Kurationsteam der Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden und Detlef Weitz vom Gestalterbüro chezweitz stellen Grundzüge der neuen Dauerausstellung vor. Die roten Linien stehen für die ideologische bestimmten Freiheitseinschränkungen in der DDR und sind teils mit typischen kommunistischen Parolen beschriftet.
Foto: Fabian Cantoni
[1] Uljana Sieber ist Historikerin und seit 2011 Leiterin der Gedenkstätte Bautzner Straße in Dresden.
[2] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1; https://www.bundestag.de/gg/grundrechte; zuletzt abgerufen am 24.11.2024.
[3] Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 9. April 1968, geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1974, Artikel 4. In Artikel 19 (2) wurde es nochmals aufgegriffen: »Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger.«; https://www.verfassungen.de/ddr/verf68-i.htm; zuletzt abgerufen am 24.11.2024.
[4] Stichwort »Menschenrechte« in: Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin (8) 1988, S. 625.
[5] Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 9. April 1968, Artikel 1; https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=9c5c691c-e04a-85b3-5200-167692469643&groupId=252038; zuletzt abgerufen am 24.11.2024.
[6] »Staatsfeindliche Hetze« (§ 106) wurde darin mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von zwei bis zu zehn Jahren, bestraft. Das Kapitel »Straftaten gegen die staatliche Ordnung« enthielt neben dem Tatbestand der „Staatsverleumdung“ (§ 220) unter anderem den der »Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit« (§ 214), des »Rowdytums« (§ 215), der »Zusammenrottung« (§ 217), der »Vereinsbildung zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele« (§ 218) und der »ungesetzlichen Verbindungsaufnahme« (§ 219). Das 2. und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz erhöhten sukzessive den Strafrahmen dieser Tatbestände. https://ddrgbl.mkrst.net/data/DDR-GBl%201968%20I.pdf; https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegs-_und_Boykotthetze; zuletzt abgerufen am 24.11.2024.
[7] Erich Mielke: Rede in der DDR-Volkskammer, 13.11.1989; https://www.chronik-der-mauer.de/material/180401/rede-von-stasi-minister-erich-mielke-in-der-ddr-volkskammer-13-november-1989; zuletzt abgerufen am 24.11.2024.
[8] Manfred Rudolph: Erfahrungen bei der Realisierung von Maßnahmen der Zersetzung zur Bekämpfung/Zurückdrängung politischer Untergrundtätigkeit unter Einbeziehung von IM sowie staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte (dargestellt am Operativvorgang ›Feind‹ der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden, Abteilung XX), Dresden, Potsdam 1988, S. 4.
[9] Ebd., S. 1.
[10] Ebd., S. 6.
[11] Ebd., S. 33.
[12] Ebd., S. 5.
[13] Ebd., S. 7 f.
[14] Minister für Staatssicherheit: Richtlinie 1/76 zur Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 47/48, 01.01.1976; Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 198, Bl. 307-367 Blatt 355; https://www.stasi-mediathek.de/fileadmin/pdf/dok540.pdf; zuletzt abgerufen am 24.11.2024.
[15] Rudolph, Erfahrungen, S. 14.
[16] Ebd.