„Vor Gott und sich selbst zu bestehn.“
Die Zeuginnen Jehovas im DDR-Frauenstrafvollzug in Bützow-Dreibergen
Falk Bersch, Hans Hesse
Strafvollzug in Bützow-Dreibergen
Die Geschichte der Strafvollzugsanstalt Bützow-Dreibergen begann am 25. April 1839 mit der Eröffnung der außerhalb der Stadt gelegenen „Landestrafanstalt Dreibergen“. In Bützow selbst befand sich am Schlossplatz seit 1812 ein Untersuchungsgefängnis im Kriminalkollegium, das die Funktion einer zentralen Ermittlungsbehörde für schwere Straftaten innehatte. 1835 wurde das Frauengefängnis neben dem Schloss eingerichtet. Seine U-Form erhielt es 1852. Um 1906 diente das Bützower Schloss als Beamtenwohnhaus. Die Landesstrafanstalt wurde 1866 um eine Zuchthausabteilung für Frauen und eine Jugend-Strafstation erweitert, das Kriminalkollegium 1879 aufgelöst und das Untersuchungsgefängnis in ein Zentralgefängnis umgewandelt. In ersterer Anstalt wurden Zuchthausstrafen abgesessen, im Zentralgefängnis am Schlossplatz Gefängnisstrafen. Für beide Einrichtungen war ein Direktor zuständig. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Frauenzuchthausabteilung in das Zentralgefängnis verlegt, wo sie bis 1935 blieb.
1935 wurden die beiden Gefängnisse zusammengefasst zu den „Strafanstalten Bützow-Dreibergen“ (wobei das bisherige Zentralgefängnis vermutlich nach 1943 nur noch für Frauen genutzt wurde). Die Bützower Gefängnisse waren nun für viele Häftlinge eine Durchgangsstation auf ihrem Weg in die Konzentrationslager. Ab Dezember 1944 erhielten die Bützower Strafanstalten mit der Verlegung der Hinrichtungsstätte aus Hamburg eine weitere, schreckliche Funktion. Bis zum Kriegsende erfolgten über 40 Tötungen. Darüber hinaus starben allein im April 1945 und in der Zeit danach in den Haftanstalten hunderte Häftlinge an den sich drastisch verschlechternden Haftbedingungen, an Unterernährung oder mangelnder medizinischer Versorgung.
Im Dezember 1946 übernahm die Landesregierung von der sowjetischen Militärverwaltung die Strafanstalt, die ihrerseits 1950/51 der Volkspolizei übergeben wurde. Die Strafanstalt
Dreibergen wurde als Männerhaftort geführt, das Gefängnis am Schloßplatz als Frauenhaftort. 1956 begann mit der Verlegung der weiblichen Strafgefangenen, vor allem in die Strafanstalten Hoheneck in Stollberg und Roter Ochse in Halle (Saale), die mehrere Jahre dauernde Auflösung des Frauengefängnisses. Das Haftgebäude am Schloßplatz wurde später abgerissen.[1]
Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas
Im Folgenden soll auf die besondere Häftlingsgruppe der Zeugen Jehovas, insbesondere den Frauen unter ihnen, in Bützow-Dreibergen eingegangen werden. Die Gründe für die Verfolgung der christlichen Religionsgemeinschaft im NS-Staat und in der DDR sind in ihrer Bibeltreue und ihrem Neutralitätsgebot finden. Die Zeugen Jehovas konnten sich nicht am Aufbau des jeweiligen politischen Systems beteiligen, ohne ihre Glaubensgrundsätze zu verraten. Sie widersetzten sich als Konsequenz ihrer christlichen Grundüberzeugungen den unrechtmäßigen und rassistischen Forderungen des NS-Systems, ebenso lehnten sie den Atheismus des kommunistischen Systems ab. Von völkischen und nationalsozialistischen Kreisen wurden die Jehovas Zeugen (vor 1931 als Bibelforscher bekannt) bereits in den 1920er Jahren als „jüdische Bolschewisten“, als „Volksverräter“ und „Kommunisten“ verunglimpft. In der DDR warf man ihnen Kosmopolitismus, „Boykotthetze“ und „Spionage für den Westen“ vor. In der DDR gab es 1950 etwa 23.000 Mitglieder der Religionsgemeinschaft. Im Zeitraum von 1945 (SBZ) bis 1985 wurden 6.047 von ihnen verhaftet. Zwischen 1950 und 1962 wurden 2.253 Männer und Frauen zu häufig langen Zuchthausstrafen verurteilt. Von 1962 bis 1985 standen zudem 2.750 junge Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung vor DDR-Gerichten.[2]
Die Zeuginnen Jehovas in Bützow-Dreibergen
Sowohl Männer als auch Frauen aus den Reihen der Zeugen Jehovas waren in den Strafanstalten Bützow-Dreibergen inhaftiert – einige unter beiden Diktaturen. In den 1950er Jahren verbüßten etwa 170 Männer Zuchthausstrafen, 43 der Gefangenen hatten bereits in der NS-Zeit eine Haftstrafe oder KZ-Inhaftierung hinter sich, fünf von ihnen in Bützow. Für die Jahre 1962 bis 1982 gibt es zudem Belege für die Inhaftierung von 22 Wehrdienstverweigerern aus den Reihen der Glaubensgemeinschaft in Bützow.[3]
Unter den weiblichen Strafgefangenen sind bisher 110 Zeuginnen Jehovas bekannt, die um ihres Glaubens willen in den Jahren 1950 bis 1957 im Bützower Frauenzuchthaus eingesperrt waren. Der überwiegende Teil von ihnen (85 %) kam aus den drei DDR-Nordbezirken. Aber auch Zeuginnen Jehovas, die in Sachsen und in Ost-Berlin verurteilt worden waren, brachte man zur Haftverbüßung nach Bützow.[4]
Von den 110 Frauen waren 15 bereits im Nationalsozialismus inhaftiert. Neun von ihnen wurden gleich zu Beginn der DDR-Verfolgung – am 30. August 1950 bzw. kurz darauf – verhaftet. Den Frauen wurde der „Opfer des Faschismus“-Status kurz vor ihrer Inhaftierung wieder aberkannt, obwohl manche von ihnen viele Jahre in den Konzentrationslagern zugebracht hatten. So wurde Lucie Schramm (1910-?) aus Malchow am 14. Oktober 1950 zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Von 1936 bis 1945 hatte man sie bereits in Bützow und weiteren Gefängnissen und Konzentrationslagern einsperrt.[5]
Zwei weitere Frauen aus Mecklenburg waren bereits während der Nazizeit im Bützower Gefängnis. Anna Schumacher (1886–1951) aus Schwerin, die 1937 dort eine sechsmonatige Gefängnisstrafe verbüßen musste, verhaftete man am 30. August 1950 erneut. Sie überlebte die zweite Haft in Bützow nicht. Johanna Suhrbier (1891–1982), die 1937 ein halbes Jahr in Einzelhaft zugebracht und sich dadurch schwere gesundheitliche Schäden zugezogen hatte, wurde 1957 zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt und wieder in Bützow eingesperrt, bevor man sie in andere Haftanstalten brachte. Eine andere NS-Verfolgte war Käthe Martin (1915–1991) aus Anklam. Sie überlebte als Halbjüdin die Konzentrationslager Auschwitz und Ravensbrück. In Ravensbrück lernte sie die Zeuginnen Jehovas kennen und schloss sich ihnen an. 1954 verurteilte sie das Bezirksgericht Neubrandenburg zu zehn Jahren Zuchthaus. Ihr Mann befand sich zu dieser Zeit schon einige Jahre in Bützow-Dreibergen.[6]
Außerdem ist von zehn ab 1950 in Bützow inhaftierten Zeuginnen Jehovas bekannt, dass Familienangehörige während der NS-Zeit inhaftiert waren. In drei Fällen hatten die Ehemänner, Eltern bzw. Großeltern ebenfalls einen Teil ihrer Haftstrafe in Bützow verbüßt. Das, was Hildegard Urbainczyk (1921–2009) aus Schwerin und ihre Angehörigen erlebten, steht für viele weitere Familienschicksale. Als 15jährige musste sie miterleben, wie ihre Mutter Wilhelmine Ruhkiek (1889–1962) wegen ihrer Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas für elf Monate in die Gefängnisse Bützow und Neustrelitz kam. Nach dem Krieg heiratete sie den ehemaligen KZ-Häftling Stefan Urbainczyk (1905–1985), der von 1935 bis 1945 inhaftiert war. Er war auf dem Todesmarsch vom KZ Sachsenhausen nach Schwerin gekommen. Seine Freiheit währte nicht lange. Auch er wurde am 30. August 1950 verhaftet und zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Hildegard Urbainczyk stand Anfang des Jahres 1953 vor Gericht und bekam sechs Jahren Zuchthaus. Beide verbrachten die Haftstrafe zum größten Teil in den Bützower Gefängnissen. 1957 wurden beide entlassen.[7]
Meta Kluges Zeugnis
Anhand der Aufzeichnungen der Zeugin Jehovas Meta Kluge (1921–2000) sollen im Folgenden die unmenschlichen Haftbedingungen im Frauenstrafvollzug in Bützow-Dreibergen dargestellt werden. Die in Friedland (Mecklenburg) geborene Meta Kluge war zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung durch die Staatssicherheit 1950 Kriegswitwe und Mutter von drei Kindern. Erst 1949 hatte sie sich der Religionsgemeinschaft angeschlossen. Nach einer U-Haft in Neubrandenburg und der Verurteilung zu acht Jahren Zuchthaus am 14. Oktober 1950 durch das Landgericht Schwerin verbüßte sie diese bis zum Oktober 1956 in Bützow. Dann erfolgte die Verlegung nach Hoheneck, wo sie im Juli des darauffolgenden Jahres entlassen wurde. Aufgrund der langen Haftzeit waren die Kinder ihrer Mutter völlig entfremdet. Die Familie war zerbrochen und Meta Kluge ging, nur von ihrem Sohn begleitet, in den Westen. Die beiden Töchter blieben in der DDR.[8]
Da Meta Kluge ihre Haftzeit nicht vergessen konnte, schrieb sie einen umfangreichen Text über ihre Erfahrungen in Bützow und Hoheneck, den sie 1983 vollendete und 1997 noch einmal ergänzte. Und sie fügte ihm eine Gedichtsammlung hinzu. Von 117 überlieferten Gedichten Meta Kluges sind 60 während ihrer Inhaftierung verfasst hat. Ein Gedicht entstand im Amtsgerichtsgebäude in Neubrandenburg, 54 in Bützow und fünf in Hoheneck. Von den in der Haft verfassten Gedichten beschreiben 18 unmittelbar die Haftbedingungen bzw. die Situationen, in denen sich die Zeuginnen Jehovas befanden. Die meisten Gedichte haben einen Bezug zum Glauben der Frauen, 21 haben ein religiöses Thema zum Inhalt. In den anderen 21 Gedichten schildert Meta Kluge ihre persönliche Situation und ihr Leben, preist Naturschönheiten und beschreibt sogar humorvolle Begebenheiten. Bemerkenswerterweise liegen auch einige Gedichte in Plattdeutsch vor. Meta Kluge vertonte zudem wenigstens fünfzehn ihrer Gedichte. Auch andere Kompositionen sind während der Haftzeit entstanden, so ein Stück mit dem Titel „Schwalbenintermezzo“.9]
Es ging Meta Kluge nicht allein um die literarische Qualität ihrer Verse, obwohl sie auch daran arbeitete. Ihre niedergeschriebenen Beobachtungen und Gefühle sind heute ein wichtiges Zeitdokument, zumal auf Grund der Entstehungsbedingungen: Schreiben war verboten und Gedichte für Meta Kluge anfangs die einzige Form, Erinnerungen zurück mit in die Freiheit zu nehmen, da ihr als Alternative zum Schreiben nur die Möglichkeit blieb, Gedichte in Versform auswendig zu lernen. Die Gedichte stellen somit eine wichtige Ergänzung des Textes von Meta Kluge dar.[10]
Mit ihren Gedichten hat es aber noch eine andere Bewandtnis. Sie schrieb darüber, dass diese Gedichte „ja eigentlich nur aus dem Ausweg des Verbotes zu schreiben entstanden sind.“[11] In ihrem Bericht klärt sie den Leser über die Schwierigkeiten auf, Erfahrungen, Erlebnisse und Gefühle schriftlich festzuhalten, wenn es verboten ist zu schreiben und man nicht über die notwendigen Schreibutensilien verfügt bzw. verfügen darf. Ihre erste Lösung war, dass sie „mit einem winzigen Stück Haarklemme […] einen Vierzeiler auf die Kappe meines Holzschuhs [kritzelte], die ich zuvor mit Spucke aufgeweicht hatte; diesen lernte ich auswendig, löschte ihn wieder mit Spucke und fügte einen weiteren hinzu.“[12] Das Ziel lautete: „In Versform konnte man dies unauslöschlich speichern, um es mit in die Freiheit herauszunehmen.“[13]
Später schuf sie sich verbesserte ‚Arbeitsbedingungen’ und erfand eine neue ‚Schreibkunst’: „Mit einem Aluminiumlöffelstiel schrieb man auf zuvor abgewaschenem und mit Zahnstein bestrichenem, getrocknetem Margarinepapier. Das ging zwar gut, aber die Buchstaben gerieten viel zu groß. Nein, für meinen Bedarf war das nicht ausreichend. So verfiel ich auf die Idee, die Wäscheknöpfe, die wir an den Hemden hatten, auseinanderzupflücken und die Plättchen zu Halbmonden zusammenzudrücken, so dass an beiden Enden spitze Ecken entstanden, die eine winzige Kleinschreibung ermöglichten.“[14]
Auf Grund der Entstehungsbedingungen, als Reaktion auf das Schreibverbot und dem Wunsch, die ungeheuerlichen Erfahrungen festzuhalten, sie „mit in die Freiheit zu nehmen“[15] wie Meta Kluge sagte, sind die Gedichte einmalige Zeugnisse des menschlichen Selbstbehauptungswillens. Es ist eine Kulturtechnik, die dem Überleben geschuldet ist. Und sie beschrieb nicht nur ihre Gedanken, Empfindungen, Hoffnungen und Sehnsüchte, sondern auch die konkreten Haftbedingungen und Erlebnisse dort.[16] Dies unterscheidet Meta Kluges Gedichte von anderen Gedichten, die in vergleichbaren Situationen entstanden sind, und hebt ihre Wichtigkeit nochmals hervor.17]
Haftbedingungen
Die lebensbedrohlichen Verhältnisse, die sich hinter dem neutralen Wort „Haftbedingungen“ verbergen, bezeichnete Meta Kluge als „mittelalterlich“. Mit diesem Begriff beschrieb sie ihre Erfahrungen, die sie in Bützow machte: unbeheizbare ‚Zellen’, in denen die Wände im Winter von innen vereist waren; ‚Zellen’, in denen die Fenster zerschlagen waren, die von den Häftlingen notdürftig mit Pappe verschlossen wurden; ‚Zellen’, die keine Waschmöglichkeit boten, ebenso wenig so etwas wie eine Toilette – stattdessen verrichteten die Häftlinge ihre Notdurft auf Eimern, die auf Grund der Überbelegung ständig überfüllt waren, überliefen und bestialisch stanken; vielfach mussten die Häftlinge auf Strohsäcken auf dem nackten Zellenboden schlafen, wobei es ihnen wegen der Überbelegung der ‚Zelle’ nicht möglich war, sich in der Nacht auszustrecken; diesen lebensbedrohlichen Verhältnissen waren die Häftlinge über lange Jahre tagein und tagaus ausgesetzt, da sie nicht arbeiten durften – eine psychisch äußerst belastende Situation. Die Häftlinge vegetierten, verwahrlosten, sicherlich nicht nur äußerlich.18]
Dieses erklärt mit, warum die Sterblichkeitsrate unter den Zeuginnen Jehovas in Bützow-Dreibergen höher war als unter ihren Glaubensbrüdern im benachbarten Männerzuchthaus. Das Durchschnittsalter, soweit die Angaben vorlagen, der zu Tode gekommenen Zeuginnen Jehovas betrug 47 Jahre, das ihrer Glaubensbrüder bei 55 Jahren. Beide Zahlen dürfen als Indiz dafür gewertet werden, dass insbesondere die älteren Zeugen Jehovas unter den Haftbedingungen (u.a. mangelhafte bis ausbleibende medizinische Versorgung) litten und an ihnen zu Tode kamen. Dennoch überraschen die Zahlen. Während bei den Männern 4% der Häftlinge zu Tode kamen, liegt die Todesrate bei den Frauen bei 7%. Und obwohl sie lediglich 39% der inhaftierten Zeugen Jehovas in Bützow stellten, liegt ihr Anteil an den Todesfällen bei 50%. Gerade in Bützow-Dreibergen kamen besonders viele Zeuginnen Jehovas zu Tode: 8 der bekannten in DDR-Haft oder an den unmittelbaren Folgen derselben verstorbenen 16 Zeuginnen Jehovas kamen hier ums Leben.[19]
Glaubensausübung im Zuchthaus
Das was die Zeuginnen Jehovas von allen anderen Häftlingsgruppen unterschied, war die Ausübung ihres Glaubens. Wegen des Festhaltens an ihrer religiösen Überzeugung kamen sie in die Gefängnisse. Nun versuchten sie, so gut es möglich war, ihrem Glauben auch dort nachzugehen. Verallgemeinernd kann man sagen, dass sie das in zwei Bereichen taten: Einmal war ihnen die gegenseitige Erbauung und Stärkung wichtig und zum anderen versuchten sie mit anderen Häftlingen und sogar mit dem Gefängnispersonal über ihren Glauben zu sprechen.[20]
Wie wichtig den Frauen die Gemeinschaft mit Glaubensschwestern war, geht aus dem Bericht von Meta Kluge und aus weiteren Zeitzeugenaussagen deutlich hervor. Immer wieder sprachen die betroffenen Frauen davon, dass die Wärterinnen sich über den Zusammenhalt der Zeuginnen beschwerten und vor einem Dilemma standen. Meta Kluge gibt ihre Äußerungen wie folgt wieder: „Legen wir sie zusammen, dann stärken sie sich untereinander, und legen wir sie zu den anderen, dann bekehren sie diese.“[21] Ein Problem vor dem schon die Nationalsozialisten standen.
Zum religiösen Leben der Zeuginnen in Bützow gehörte das Abhalten von Zusammenkünften, in denen über biblische Themen gesprochen wurde. Sogar einen „Kongress“ konnten die Frauen in der Zelle durchführen. Dabei wurde gesungen und gebetet, es wurden Vorträge gehalten und Erfahrungen erzählt. Jeder war auf irgendeine Weise am Programm beteiligt. Lediglich durch das Auftauchen des Wachpersonals mussten die Darlegungen unterbrochen werden.[22]
Die wichtigste Grundlage ihres Glaubens – die Bibel – blieb den Zeugen Jehovas in den DDR-Gefängnissen offiziell verwehrt. War es für andere Häftlinge mitunter schon schwierig, eine Bibel zu bekommen, so war es für die Zeugen nahezu unmöglich. Margot Hausmann (1930–2013) wurde schon während ihrer Gerichtsverhandlung gesagt, sie bekäme während ihrer Haftzeit keine Bibel, denn das „wäre gleichbedeutend, als wenn man einem Mörder die Waffe in die Hand gibt.“[23] Von ähnlichen Äußerungen berichteten Zeitzeugen immer wieder. Trotzdem gelang es den Zeugen oft, das für sie so wertvolle Buch zu bekommen. Der Begriff der „ungebrochenen Bibelbeschaffungsmentalität“[24] ist auch für die Frauen in Bützow zutreffend. Bibeln wurden durch Neuzugänge hereingeschmuggelt oder man erhielt sie durch Mitgefangene, die offenbar keine Schwierigkeiten hatten, welche aus der Anstaltsbibliothek zu bekommen. Meta Kluge schrieb zudem von einem kurzen Zeitabschnitt, in dem Bibeln an Zeugen Jehovas verteilt wurden. Sie führte das auf eine Beschwerde ihrerseits zurück. Nach wenigen Wochen wurden die Bibeln wieder eingesammelt. Sie jedoch hatte die Gelegenheit genutzt und „ganze Kapitel auswendig“ gelernt.[25]
Bibeln und bibelerklärende Schriften zu erhalten war bereits gefährlich und schwierig. Noch schwieriger war es, den verbotenen Lesestoff während der Haft versteckt zu halten. Dennoch gelang es den Zeuginnen sogar, eine dicke Bibel drei Jahre zu verstecken und zu nutzen. In den Strohsäcken konnte vieles verborgen werden, da sie bei Zellenkontrollen nur vereinzelt durchsucht wurden. Auch in der Kleidung einer älteren Zeugin wurde über längere Zeit eine Bibel versteckt. Eine weitere Bibel wurde in einzelne Teile zerlegt und unter den Zeuginnen verteilt und immer wieder ausgetauscht.[26]
Da die Zeugen Jehovas in dem biblischen Auftrag, die gute Botschaft zu verkünden, die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen sehen, versuchten die inhaftierten Zeuginnen auch im Zuchthaus mit anderen Gefangenen über ihren Glauben zu sprechen. Das ist durch das Zeugnis politischer Häftlinge gut belegt. Natürlich wollte die Gefängnisleitung unter allen Umständen verhindern, dass die Zeuginnen andere Frauen für ihre Überzeugung gewannen. Man war bestrebt, sie von ihrem Glauben abzubringen. Also versuchte man jegliche Missionsbestrebungen zu unterbinden. Übereinstimmend erklären die ehemals Inhaftierten, dass sie sehr oft von anderen Häftlingen isoliert wurden, weil sie über die Bibel gesprochen hatten. Nicht nur auf der Zelle, der Arbeitsstelle, der Krankenstation oder im Keller des Frauenzuchthauses mit dem berüchtigten „Bunker“ sprachen die Zeuginnen Jehovas mit anderen über ihren Glauben.[27]
Folgen der Haft
Von 51 Zeuginnen Jehovas können Angaben über den Wohnort nach der Haft gemacht werden. Danach verließen 40 der Frauen meist unmittelbar nach der Entlassung aus dem Strafvollzug die DDR und gingen in den Westteil Deutschlands. Von elf Frauen ist bekannt, dass sie in der DDR blieben. Das hatte zum Teil familiäre Gründe, jedoch entschlossen sich einige Zeuginnen auch dazu, weil sie die Untergrundarbeit der verbotenen Religionsgemeinschaft weiter unterstützen wollten. Das bedeutete für sie ein Leben unter Beobachtung der Staatsicherheit, verbunden mit der Gefahr einer erneuten Verhaftung. Die feste Überzeugung, nichts Unrechtes getan zu haben, half den Frauen aufrecht durch das Leben zu gehen.[28]
Nach der Haftentlassung blieben die meisten Zeuginnen Jehovas mit ihren Leidensgenossinnen in Verbindung. Das traf besonders auf diejenigen zu, die in den Westen gingen. Dort hatten sie die Möglichkeit, ihre ehemaligen Mitgefangenen auf den regelmäßig stattfindenden Kongressen der Religionsgemeinschaft wiederzusehen. Mehrere solcher Treffen sind durch Fotos dokumentiert.[29]
Die durch die Inhaftierungen entstandenen Eingriffe in das familiäre Leben hatten weitreichende und langandauernde Folgen. Am Beispiel Meta Kluges wird deutlich, wie schwer nach der Entlassung aus den Haftanstalten die Rückkehr in ein normales Familienleben wurde. Die Kinder – jahrelang von den Müttern getrennt – hatten sich ihnen entfremdet oder kannten sie oft nicht mehr. Auch wurden sie durch Verwandte bzw. durch die sozialistische Erziehung in der Schule oder in Heimen beeinflusst. Hildegard Urbainczyk empfand die Rückkehr in die Familie genauso schwer, wie das Herausgerissenwerden aus ihr. Und natürlich wurden auch die Kinder durch die Situation sehr belastet. Den inhaftierten Frauen und ihren Angehörigen gingen also nicht nur Jahre ihres Lebens verloren. Viele Ehen und Familien wurden zerstört. In einigen Fällen gelang es nie mehr, ein normales Verhältnis zu Kindern und anderen Familienangehörigen herzustellen.[30]
Kaum eine der aus der Haft entlassenen Zeuginnen Jehovas hatte nicht unter massiven gesundheitlichen Folgeschäden zu leiden. Und auch die psychischen und emotionellen Folgen dürfen nicht unterbewertet werden. Angehörige der betroffenen Frauen berichten immer wieder davon, dass über die Erlebnisse in der Haft kaum gesprochen wurde. Bis zuletzt konnten viele der Frauen nicht oder nur unter größter Belastung über ihre Haftzeit reden. Meta Kluge war hier eine Ausnahme.[31]
Die körperlichen Schäden und Verletzungen verheilten indes nicht. Meta Kluge z.B. war nach der Haft arbeitsunfähig („Ich habe nach der Haft nicht mehr arbeiten können“[32]) und zu 90 % schwerbehindert. Diese Arbeitsunfähigkeit führte sie auf die Haft in Bützow zurück. Zwar erreichte sie 1991 ihre Rehabilitierung, auch wurde ihr eine Entschädigung zugesprochen, aber aus ihrer Sicht waren all diese Maßnahmen nur ein sehr geringer Ausgleich für das, was die Haft körperlich ihnen zugefügt hatte. In ihrer typischen Art beklagte sie manche Entscheidung mit klaren Worten. Sie habe manchmal den Verdacht, dass bei den Entscheidungsträgern „Leute sitzen, die überhaupt keine Vorstellungskraft haben, was sich da abgespielt hat. Auf keinen Fall können das Personen sein, die jemals betroffen waren. Der gesunde Menschenverstand müsste begreifen, dass nach fast sieben Jahren mittelalterlichen Haftbedingungen nur noch Invaliden übriggeblieben sind.“[33]Dennoch gelang es der DDR-Diktatur nicht, den Glauben der weitaus meisten Zeuginnen Jehovas durch die schweren Zuchthausstrafen zu zerstören. Im Gegenteil, sie verließen das Bützower Zuchthaus in ihrer Überzeugung gestärkt.
Bützow in Mecklenburg: Das u-förmige Frauengefängnis in Bützow mit dazugehörigen Gebäuden und dem Schloss im Vordergrund (Quelle: Krummes Haus, Museum Bützow).
Der Bützower Schlossplatz 2024. Das „Krumme Haus“ (vorne links) beherbergt eine Ausstellung zum Bützower Strafvollzug. Rechts der Straße, vor dem Bützower Schloss, befand sich das Frauengefängnis. Die im Pflaster eingelassene Linie weist vom „Krummen Haus“ über den Schlossplatz in Richtung der heute noch existierenden JVA Bützow in Dreibergen (Foto: Junimedia Rostock).
Drei in Bützow entstandene Gedichte von Meta Kluge
Bützow-Dreibergen
Dunkel und traurig ist der Himmel mit Wolken verhängt,
als ob tiefe Trauer seine heitere Bläue verdrängt.
Ein Zuchthaus ist’s, das menschliche Willkür gefüllt,
worüber der Himmel sein Antlitz verhüllt.
Drei mächtige Blöcke, in Zellen geteilt,
begrenzen den Hof, wo die Sonne kaum weilt.
In der Mitte ein Rundteil, ein einziger Baum,
entblättert und kahl, auf einsamen Raum.
Für den täglichen Ausgang im Hofe, ein Rund,
eine Hütte, mit kotigem Kettenhund,
dem Leben hier treffend Ausdruck verleiht,
vollenden die graue Trostlosigkeit.
Doch, hinter den Mauern, der Welt entrückt,
pulsiert noch das Leben, vom Kummer bedrückt.
Schwermütig tönt der Gefang’nen Gesang
durch die Abende, verhalten und bang.
Gar mancher sühnt hier seine eigene Schuld,
verbringt seine Tage in Ungeduld.
Auch den sperrt vom Leben das eiserne Tor,
der sich dem Recht und der Wahrheit verschwor.
„Ich möchte so gern nach Hause gehen
und meinen kleinen Liebling wiedersehn.“
Welchen Schmerz wohl diese Mutter empfand,
die diese Worte schrieb in die Zellenwand.
Ein andrer hier seinen Schuldner anklagt,
der ihn um das Recht seiner Jugend gebracht.
Und weiter die kahle Zellenwand kündet,
wie ein Herz verlorene Liebe empfindet.
Vom steten Ringen um seelische Kraft,
derer, die Jahre in Einzelhaft,
die unter dem Druck politischer Diktatoren
unschuldig Freiheit und Leben verloren.
So berichten die Mauern, als stumme Zeugen,
von menschlicher Not und seelischem Leiden.
Wie fallende Körnlein rieselt das Leid
und füllt das Stundenglas der Zeit.
Wer zählt die Tränen, die hier geweint?
Sie würden zum Meer, wenn sie vereint,
zum reißenden Strom, der die Dämme durchbricht
und mündet überflutend im Weltgericht.
Grau, erbarmungslos und hart,
bei deren Anblick das Herzblut erstarrt,
stehn die Zuchthausmauern in den Himmel gereckt,
wie ein dumpfer Traum, der die Seele schreckt,
wie steingewordenes Herzeleid.
„Bützow-Dreibergen, – Zeichen der Zeit.“
Bützow, November 1950[--1]

Meta Kluge, 1960 (Quelle: Marion Growe).
Menschenrechtsverletzung
Sie mustern uns wie das Schlachtvieh,
von dem man sich Nutzen verspricht.
So schänden sie Gottes Macht, die
uns gab Menschengesicht.
Sie sprechen von „Weltgewissen
und Völkerverbundenheit“
und treten doch täglich mit Füßen
die Rechte der Menschlichkeit.
Sie zwingen uns, sich zu entkleiden,
zum Zwecke der Visitation,
um sich an uns’rer Nacktheit zu weiden.
Hier wird Menschenwürde zum Hohn.
Dann fordern sie noch, dass wir schweigen,
wenn sie uns mit Schmach bedeckt.
Ihr Glaube, uns zu überzeugen,
verrät ihren Intellekt.
Sie forschen mit lauernden Blicken
in unserem Mienenspiel,
unheimliche Angst im Rücken.
Sie fürchten Geist und Gefühl.
Wir sind ihnen preisgegeben,
schutzlos ihrem Hass ausgesetzt,
damit sich an unserm Erbeben
die hirnlose Meute ergötzt.
Wie schwer ist es, sich zu bezwingen,
wenn Zorn und Empörung entfacht,
Empfindungen niederzuringen
durch stete Vernunftesmacht.
Die menschliche Würde zu wahren,
den Vorteilen zu entgehn,
in Konsequenz zu verharren,
vor Gott und sich selbst zu bestehn.
Bützow, Juli 1956[--2]
Das u-förmige Bützower Frauengefängnis, dahinter das Bützower Schloss. Ausschnitt aus einer historischen Postkarte (Quelle: Privatarchiv Falk Bersch).
An die Wand geschrieben
Ein Schlag in’s Angesicht der Menschlichkeit
ist jeder Tag, der den Tyrannen hier noch Macht verleiht.
Ein Tor, wer auf die Gnade der Verbrecher sinnt,
die menschlich zu empfinden nicht mehr fähig sind.
O Menschenwürde, die geknechtet du am Boden schreist
und deren Würde draußen laut das Zeitungswesen preist,
wann wirst du aus dem Staube dich erheben
und frei von Ketten über diesen Erdball schweben?
Wo ein Tyrann sein eigenes Gesetz nicht hält,
da sind die Tage seiner Macht bereits gezählt.
Bützow, Bunkerzelle 29. Juni 1954[--3]
[--1] Bersch/Hesse (2006), S. 173 f.
[--2] Bersch/Hesse (2006), S. 201 f.
[--3] Bersch/Hesse (2006), S. 192.
Die Bützower Frauenhaftanstalt am Schlossplatz, im Hintergrund das Bützower Schloss (Quelle: JVA Bützow).
Schlossplatz in Bützow, um 1905. Links das damalige „Männerverwahrhaus des Zentralgefängnisses“ (die spätere Frauenstrafvollzugsanstalt), rechts das „Krumme Haus“ (Quelle: Krummes Haus, Museum Bützow).
Meta Kluge (links) bei einem Treffen ehemaliger Bützower Häftlingsfrauen auf einem Kongress der Zeugen Jehovas in Hamburg, 1961 (Quelle: Privatarchiv Falk Bersch).

Die Autoren:
Falk Bersch, geb. 1972, forscht u.a. zum DDR-Strafvollzug, zur Verfolgung der Zeugen Jehovas unter beiden deutschen Diktaturen und zur jüdischen Emigration nach Shanghai in der Zeit des Nationalsozialismus.
Dr. Hans Hesse, geb. 1961, Historiker, Forschungsschwerpunkte sind: NS-Verfolgung der Zeugen Jehovas, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Stolpersteine und Gunter Demnig, Vergangenheitspolitik und Vertriebenendenkmäler.
[1] Vgl. Bersch, Falk/Hesse, Hans (2006): „Wie ein dumpfer Traum, der die Seele schreckt…“ DDR-Frauenstrafvollzug in Bützow-Dreibergen nach autobiografischen Aufzeichnungen von Meta Kluge. Klartext-Verlag, Essen, S. 93 f. Siehe auch Wagner, Andreas (2006): Zur Geschichte des Strafvollzuges in Mecklenburg und Pommern – Ein Überblick zum strukturellen Wandel und den sich verändernden Haftbedingungen bis 1945. In: Politische Memoriale e.V. Mecklenburg-Vorpommern (Hg.): Beiträge zur Geschichte des Strafvollzuges und der politischen Strafjustiz in Mecklenburg-Vorpommern. Ingo Koch Verlag, Rostock, S. 11–52.
[2] Vgl. Bersch, Falk (2017): Aberkannt! Die Verfolgung von Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR. Metropol, Berlin, S. 293 ff.
[3] Vgl. Hesse, Hans (2004): Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas unter der SED-Diktatur – Eine Einführung. In: Kaven, Ewald (2004): „Denn einmal kommt der Tag, dann sind wir frei...“ DDR-Strafvollzug in Bützow-Dreibergen. Klartext-Verlag, Essen, S. 5–22, hier S. 18. Die dort angeführten Zahlen wurden von den Autoren aktualisiert.
[4] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 102.
[5] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 104 ff.
[6] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 106.
[7] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 106.
[8] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 205
[9] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 169 ff.
[10] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 171.
[11] Bersch/Hesse (2006), S. 8.
[12] Bersch/Hesse (2006), S. 8 f., 15.
[13] Bersch/Hesse (2006), S. 9.
[14] Bersch/Hesse (2006), S. 14, 72.
[15] Bersch/Hesse (2006), S. 9.
[16] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 9.
[17] Die Bedeutung des Werkes von Meta Kluge ist mit dem von Edeltraud Eckert (1930–1955), die von 1950 bis 1955 in Bautzen, Waldheim und Hoheneck inhaftiert war, vergleichbar. Die Dichterin verstarb, nachdem sie im Gefängnis einen Arbeitsunfall erlitt. Während ihrer Haftzeit entstanden viele Gedichte. (Vgl. Blunck, Jürgen (2000): Vom Leben trennt dich Schloss und Riegel. Das Schicksal der Dichterin Edeltraud Eckert. Langen-Müller, München.)
[18] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 10.
[19] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 102 ff.
[20] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 126.
[21] Bersch/Hesse (2006), S. 61, 126.
[22] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 127.
[23] Bersch/Hesse (2006), S. 128.
[24] Wrobel, Johannes (2003): Zeugen Jehovas im Strafvollzug der DDR. In: Besier, Gerhard/Vollnhans, Clemens (2003): Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und SED-Diktatur (Zeitgeschichtliche Forschungen Bd. 21). Duncker und Humblot, Berlin, S. 201–228, hier S. 212 f.
[25] Bersch/Hesse (2006), S. 128.
[26] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 128 f.
[27] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 129 f.
[28] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 133.
[29] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 133, 208 ff.
[30] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 128 f.
[31] Vgl. Bersch/Hesse (2006), S. 133.
[32] Bersch/Hesse (2006), S. 133.
[33] Bersch/Hesse (2006), S. 133 f.
[--1] Bersch/Hesse (2006), S. 173 f.
[--2] Bersch/Hesse (2006), S. 201 f.
[--3] Bersch/Hesse (2006), S. 192.
Quellenverzeichnis
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