Zur Baugeschichte der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Leipzig
„Die Kameras wirken moralisch auf das Verhalten der Häftlinge“
Von Martin Albrecht[1]
Das Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit in Leipzig befand sich in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum. Wie andernorts auch nutze die Stasi hier ein Bestandsgebäude aus dem 19. Jahrhundert, dessen Um- und Ausbau sowohl von den Methoden der Staatssicherheit als auch den Widrigkeiten der sozialistischen Planwirtschaft zeugt.
Am 9. September 1952 übernahm Willi Mierendorf, kommissarischer Leiter der für die Bewachung der Häftlinge zuständigen Abteilung XIV der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig, offiziell die Schlüssel für einen Gefängnisbau, der in den Jahren 1889/1890 als Teil des Leipziger Polizeiamtes, der so genannten „Wächterburg“, entstanden war und in dessen Zellen ab 1936 bereits die Gestapo politische Gefangene einsperrte.[2] Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fiel das Gefängnis in den Verantwortungsbereich der Deutschen Volkspolizei. Ab den frühen fünfziger Jahren nutze die Staatssicherheit es für ihre Zwecke und inhaftierte hier Beschuldigte wegen „Boykotthetzte“, „Untergrundtätigkeit“ und ähnlicher Delikte.
Anfangs entsprachen die baulichen Gegebenheiten keineswegs den geltenden Vorschriften,[3] was zugleich jedoch auch Raum für mögliche Planspiele ließ. Dem Leiter der MfS-Bezirksverwaltung Kurt Rümmler schwebte etwa der Ausbau des Gefängnisses „nach dem Muster der Haftanstalt Berlin-Hohenschönhausen“[4] vor. Zunächst waren aber grundlegende Arbeiten, wie der Einbau einer Küche, die Einfriedung des angrenzenden Hofes, die Errichtung einer Einfahrt oder der Umbau der Zellen zu realisieren.[5] Bereits dies gestaltete sich auffallend schwierig, denn eine Anordnung Mielkes vom 15. Juli 1952 hatte zeitaufwendige bürokratische Hürden gesetzt, indem sie Genehmigung und Durchführung jeglicher Bauarbeiten in die Hände der Abteilung XIV in Berlin legte.[6] Offenbar war man aber im Ministerium in Berlin zunächst nicht in der Lage, die notwendigen Maßnahmen auch umzusetzen, sodass einige Bauvorhaben in Leipzig zunächst auf der Strecke blieben.[7]
Im August 1955 wurden dann 25 Strafgefangene aus Berlin für die Bauarbeiten zur Verfügung gestellt.[8] Aufgrund der mangelnden Unterstützung seitens des Ministeriums hatte die Abteilung XIV in Leipzig bereits vor 1955 eigenmächtig Strafgefangene herangezogen, um die ersten grundlegenden Arbeiten durchzuführen.[9] So wurden sämtliche bestehenden baulichen Verbindungen zum angrenzenden Volkspolizeikreisamt (VPKA) zugemauert.[10] Erhalten blieb lediglich der sogenannte Zugang „Zimmer 111“, der ab Januar 1954 zur Verfügung stand.[11]
Darüber hinaus wurde ein Rundganghof fertiggestellt, der zunächst ein Karree von rund 9 mal 11 Metern umfasste.[12] Anfang der sechziger Jahre[13] wurden für die Untersuchungsgefangenen fünf separate Freiganghöfe mit einer Größe von jeweils circa 2,5 mal 7,5 Metern geschaffen.[14] Die Begrenzungsmauern dieser „Käfige“[15] waren mit einem Sichtschutz versehen, der sowohl die Sicht nach draußen als auch das Einsehen von den umstehenden Gebäuden verhindern sollte.[16] Zur permanenten Kontrolle der Inhaftierten waren neben einem balkonartigen Postenstand Spiegel an den gegenüberliegenden Begrenzungsmauern angebracht, die dem Wachposten einen uneingeschränkten Einblick in die Freigangzellen gewährten.[17] Zur Verhinderung des Kassiberschmuggels sowie dem Einritzen von Mitteilungen wurden die Innenwände Anfang der achtziger Jahre mit Fliesen ausgekleidet.[18] Die ebenfalls zu dieser Zeit eingebaute elektrische Türverriegelung ließ sich vom Postenstand aus bedienen, um ein Überwältigen des Wachmannes beim Öffnen bzw. Schließen der Zellentür zu verhindern.[19] Für den Freigang der Strafgefangenen stand nunmehr der Wäschehof der UHA zur Verfügung.[20]
Das Zellenhaus selbst bestand zunächst aus vier Etagen zuzüglich Keller- und Dachgeschoss.[21] Im Erdgeschoss befand sich eine vom Volkspolizeikreisamt genutzte Küche, die von der UHA durch eine Milchglasdecke abgetrennt und auch nicht zugänglich war.[22] Im Keller war neben den Arbeitsräumen für Strafgefangene[23] in den fünfziger Jahren noch ein Baderaum untergebracht, der bei einer Überprüfung 1957 jedoch „einen sehr schlechten Eindruck“[24] hinterließ. Die erste Etage beherbergte diverse Dienst- und Lagerräume, Effekten- und Waffenkammer sowie zwei Arresträume für Mitarbeiter.[25] Von hier aus waren auch der Übergang zum VPKA („Zimmer 111“), der Postenstand für die Freihöfe und die Überführungsverbindung zur benachbarten Haftanstalt des MdI zugänglich, die bis mindestens 1968, doch nicht länger als bis 1976 Bestand hatte.[26] Das zweite bis vierte Geschoss wurden als Verwahrbereich sowohl für Straf- als auch Untersuchungsgefangene genutzt. Neben den Zellen befanden sich hier Dusch- und Abstellräume, wobei in der vierten Etage die Verwahrräume der weiblichen Strafgefangenen durch eine Mauer separiert waren. Verbunden waren die Verwahretagen durch Lichthöfe, welche zur Suizidprävention mit Maschendraht abgesichert wurden. Die erste Etage war zusätzlich durch Glas abgetrennt.[27]
Bereits 1956 wurde eine „Rot-Grün-Anlage“ installiert. Sie signalisierte, wenn die vorgegebenen Überführungswege zu Freistunden oder Vernehmungen in Benutzung waren, sodass Begegnungen von Häftlingen weitgehend verhindert werden konnten, durch die sie möglicherweise Kenntnisse über die Belegung des Gefängnisses und die Identität von Mitgefangenen erlangt hätten.[28] Der Einsatz anderer technischer Hilfsmittel diente vor allen Dingen der Erhöhung der Sicherheit:
„Durch aktive Mitarbeit unseres Neuererkollektives und der Sicherheitskommission wurde ein Kontrollsystem entwickelt und eingebaut, was den Wachschichtleiter jederzeit in die Lage versetzt durch Lichtsignale von seinem Dienstzimmer aus, auf einen Blick festzustellen, ob alle Türen verschlossen sind. Eine andere Signalanlage zeigt an[,] welche Zelle gerufen hat.
Auch die altbewährte Reißleine wurde umgebaut, während früher durch ein akustisches Zeichen das ganze Haus aufmerksam wurde[,] wenn die Reißleine gezogen wurde, so kann der Wachschichtleiter an einer Tafel den Ort, von wo Alarm gegeben wurde, ablesen und seine ihm zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte sofort richtig einsetzen. Ein weiteres technisches Mittel, was sich bei uns sehr gut bewährt hat, ist der Einbau einer Industriefernsehanlage, damit erreichen wir die Erhöhung der Sicherheit auf vielen Gebieten, kann [sic.] doch der Leiter und der Wachhabende jeden Augenblick den größten Teil der Außenanlagen und des Zellenhauses überblicken. Alle Häftlingsbewegungen im Zellenhaus, zum Beispiel beim Freihof, können auf dem Monitor verfolgt werden. […]
Da die Kameras im Zellenhaus offen angebracht sind, wirken sie auch moralisch auf das Verhalten der Häftlinge bei Bewegungen im Zellenhaus ein, was sich auch in ihrem Verhalten ausdrückt, so daß es bis heute während größeren Bewegungen, wie Freihof, Baden, Verlegungen, Transporte[n] oder Zu- und Abgängen, keine Disziplinlosigkeiten bei den Häftlingen gegeben hat.“[29]
Darüber hinaus gab es sogenannte „Drucktaster“ zur Alarmauslösung u. a. in allen Vernehmer-, Besucher- und Rechtsanwaltszimmern, außerdem im „Medizinischen Punkt“ (Sanitätsstube).[30]
1952 verfügte die UHA über insgesamt 62 „Verwahrräume“.[31] Der tatsächlich für Untersuchungs- und Strafgefangene zur Verfügung stehende Zellenbestand variierte über die Jahre jedoch aufgrund von Umbauarbeiten oder anderweitiger Verwendung der Räumlichkeiten. So wurden bereits im Juni 1953 nur noch 57 Zellen mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 100 Personen angegeben.[32] 1959 wiederum sind es insgesamt 60 Zellen, die „normal“ 190 und bei Überbelegung circa 260 Häftlinge aufnehmen sollten.[33] Für 1988 sind 42 Zwei-Personen-Zellen und 4 Vier-Personen-Zellen bei einer „normalen“ Aufnahmekapazität von 98 und einer maximalen von 196 Häftlingen überliefert.[34]
Neben den Verwahrzellen werden für Leipzig in den MfS-Akten drei „Sonderverwahrräume“ angegeben, von denen zwei für Körperdurchsuchungen und einer zur „Absonderung“ genutzt wurden.[35] Darüber hinaus existierte eine Arrestzelle für Untersuchungs- und Strafgefangene.[36] Waschbecken, Toilette und Bett waren in dieser Zelle durch ein Gitter separiert, sodass den Gefangenen jegliche Liegemöglichkeit entzogen werden konnte und sie selbst beim Verrichten der Notdurft auf das Wohlwollen des Personals angewiesen waren.[37] Um die Einrichtung eines Raumes zur vollständigen Isolation[38] („Gummizelle“) wie in Berlin-Hohenschönhausen war man in Leipzig zwar bemüht, diesen hat es so wohl aber nie gegeben.[39]
Die übrigen Zellen[40] waren anfangs mit Holzpritschen versehen, die sich jeweils über die gesamte Breite des Raumes (2,25 m) erstreckten und zur Polsterung mit Strohsäcken versehen waren.[41] Später wurden die Pritschen durch Einzel- oder Doppelstockbetten ersetzt.[42] Die Fenster waren mit Sichtblenden ausgestattet, um Blickkontakte mit der Außenwelt zu verhindern.[43] Spätestens Ende der fünfziger Jahre wichen sie den in den meisten MfS-Untersuchungshaftanstalten gängigen Glasbausteinen.[44] Diese verhinderten nicht nur mögliche Sichtkontakte, sondern minderten auch den Einfall von Tageslicht und die Belüftung der Zellen.[45] Im Winter litten die Häftlinge wiederum unter „permanenter Zugluft“[46]. Für die Notdurft standen lediglich Kübel zur Verfügung,[47] die jedoch 1955 durch Toiletten mit Wasserspülung ersetzt wurden.[48] Dennoch bemängelte selbst die interne „Revisionsgruppe für Wirtschaft und Finanzen“ bei ihrer Kontrolle im Juli 1961 die „unhygienischen Toilettenanlagen“[49]. Bei Wasserrohrbrüchen kam es mitunter dazu, dass das Abwasser über mehrere Tage in den Verwahrräumen stand und erst nach Beschwerde seitens der Häftlinge eine Reparatur vorgenommen wurde.[50] Neben der Toilette gab es in der Zelle außerdem ab einem unbestimmten Zeitpunkt ein Waschbecken für die persönliche Hygiene. In den fünfziger Jahren waren – aus Gründen der Suizidprävention und zur Verhinderung tätlicher Angriffe gegen das Wachpersonal[51] – ansonsten keinerlei Einrichtungsgegenstände zugelassen.[52] Tische und Hocker wurden wohl erst später Teil des Zelleninventars,[53] konnten jedoch aus genannten Gründen jederzeit entfernt werden.[54] Später gab es auch Wandregale zur Aufbewahrung in den Zellen.
Bereits im Dezember 1952 hatte die Abteilung IX (Untersuchungsorgan) ihre Arbeitsräumlichkeiten in der Haftanstalt bezogen.[55] Anfangs wurden hierfür noch Zellen zweckentfremdet.[56] Außerdem gab es ein „Zimmer des Freundes“[57], vermutlich für einen der zahlreichen Instrukteure des MGB bzw. MWD, die zu dieser Zeit auch die Abteilungen IX der Staatssicherheit in ihrer Untersuchungstätigkeit anleiteten.[58]
1960 erfolgte der Bau eines östlich an das Zellenhaus anschließenden Vernehmergebäudes,[59] für dessen Errichtung abermals ein Strafgefangenenarbeitskommando aus Berlin-Hohenschönhausen zum Einsatz kam.[60] Im Keller wurde eine Küche samt Lagerräumen eingerichtet. Das Erdgeschoss beherbergte vor allem Räumlichkeiten der Abteilung XIV, zusätzlich waren ein Besucher- und ein Rechtsanwaltsraum untergebracht. Die übrigen vier Etagen waren allesamt der Abteilung IX vorbehalten. Hier befanden sich auch die Zimmer zur Vernehmung der Untersuchungsgefangenen. Für deren Überführung existierte in der 1. und 3. Etage eine Verbindung zum Zellenhaus.[61] Die räumliche Dienstsituation dürfte sich durch den Erweiterungsbau deutlich verbessert haben, was auch dadurch dokumentiert wird, dass bei der Aufstockung des Zellenhauses 1971 Platz für einen weniger dringlich benötigten Mitarbeiter-Kulturraum geschaffen werden konnte.[62]
Trotz dieser Umbauarbeiten galt der „perspektivische Bestand“ der Leipziger Untersuchungshaftanstalt ab spätestens Ende der siebziger Jahre als „nicht vertretbar“[63]. Bemängelt wurden u. a. ein feuchtes Mauerwerk in Küche und Sanitärbereichen, der schlechte Zustand der Wasser-, Heizungs- und Elektroleitungen sowie die unzureichenden Zufahrts- und Rettungswege für den Brandfall. Der Leiter der staatlichen Bauaufsicht Busch konsternierte, dass „die hygienischen und bautechnischen sowie arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen […] nicht erfüllt“ würden und erstellte einen umfangreichen Katalog notwendiger Rekonstruktionsmaßnahmen.[64] In den achtziger Jahren konkretisierten sich die Planungen, und es wurde ein Neubau oder eine umfassende Rekonstruktion erwogen.[65] Keines der angedachten Bauvorhaben kam jedoch noch zur Ausführung,[66] sodass die Rekonstruktion einer Verwahretage des Zellenhauses und der Küche 1986/1987 die letzte nennenswerte Bemühung zur Verbesserung der räumlichen Haftbedingungen blieb.[67] Der letzte Untersuchungsgefangene wurde am 7. Dezember 1989 entlassen und die Untersuchungshaftanstalt am 5. Januar 1990 geschlossen.[68] Fortan lagerten hier die Mitglieder des Leipziger Bürgerkomitees MfS-Akten in den Zellen ein. Auf Sie machte die UHA einen „total veraltet[en] und runtergekommenen“ Eindruck.[69].
Fußnoten
[1] Historiker, Mitarbeiter im Stasi-Unterlagen-Archiv Leipzig
Erstveröffentlichung: Gekürzte Fassung des Kapitels Bauzustand und bauliche Veränderungen aus: Martin Albrecht: Die Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit in Leipzig. Mitarbeiter, Ermittlungsverfahren und Haftbedingungen (Hg. BStU, BF informiert, Bd. 38). Berlin 2017.
[2] Vgl. Müller, Gerd: Leipziger Polizei. Blaue & Grüne Polizei. Leipzig 2005, S. 568-576, 590-600.
[3] Vgl. Anordnung über Einrichtungen und Ausbau von Hafträumen in den Bezirksverwaltungen Dresden, Leipzig und Chemnitz v. 15.7.1952 [Abschrift]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 103 f.; Schreiben von Mierendorf i. A. der Abt. XIV der MfS-Landesverwaltung Sachsen in Dresden an das MfS v. 5.8.1952; BArch MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 102.
[4] Leiter der BV Leipzig Rümmler an Leiter der Abt. XIV des MfS in Berlin Rumpelt am 13.11.1952; BArch MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 91. Vermutlich bezog sich dies auf das Vorhaben, die Arbeitsräume der Abteilung IX in die Haftanstalt zu integrieren. Vgl. Tätigkeitsbericht der Abt. IX der BV Leipzig für Oktober 1952 v. 1.11.1952; BArch, MfS, BV Leipzig, Leitung, Nr. 297, Bl. 4-12, hier Bl. 12.
[5] Vgl. Haushaltsvoranschlag der Abt. XIV der BV Leipzig für das Jahr 1953 v. 4.12.1952; BArch, MfS, BV Leipzig, Leitung, Nr. 337, Bl. 7–9, hier 7.
[6] Vgl. Anordnung über Einrichtungen und Ausbau von Hafträumen in den Bezirksverwaltungen Dresden, Leipzig und Chemnitz v. 15.7.1952 [Abschrift]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 103 f., hier 103.
[7] Umbau, Ausbau und Veränderungen in der Haftanstalt I [1954]; BArch, MfS, BV Leipzig., Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 4 f.
[8] Vgl. Aktennotiz v. August 1955 [ohne Tagesangabe]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 352, Bl. 111. Wahrscheinlich handelte es sich hierbei um Gefangene aus dem „Lager X“ in Berlin-Hohenschönhausen, die u. a. auch zum Bau von MfS-Wohnsiedlungen eingesetzt wurden. Vgl. hierzu Finn, Gerhard, Die Politischen Häftlinge in der Sowjetzone 1945–1959. Pfaffenhofen 1960, S. 200; Erler, Peter: „Lager X“. Das Haftarbeitslager des MfS in Berlin-Hohenschönhausen. In: Horch und Guck 20 (1997), S. 33-42.
[9] Die Aufstellung eines Strafgefangenenarbeitskommandos erfolgte ohne die vorgeschriebene Zustimmung der zentralen Abt. XIV des MfS. Vgl. Leiter der Abt. XIV des MfS in Berlin Rumpelt an den Leiter der Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf am 7.7.1953; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 49.
[10] Vgl. Leiter Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an die Abt. XIV des MfS in Berlin am 5.9.1968; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 32, Bd. 7, Bl. 26 f.
[11] Vgl. Aktennotiz v. 4.1.1954; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 188, Bl. 9.
[12] Vgl. Leiter der Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an Leiter der Abt. XIV des MfS in Berlin Rumpelt am 6.5.1953; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 60; Skizze des Rundganghofes [1953]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 77.
[13] In einem Grundriss, in dem sämtliche in den Jahren 1959/1960 zu realisierenden Bauvorhaben verzeichnet sind, werden auch die Freigangboxen aufgeführt. Die Karte trägt einen Stempel mit der Baugenehmigung durch die staatliche Bauaufsicht des MfS v. 6.11.1959. Der ab November 1961 für 20 Monate inhaftierte Willi Lange berichtet allerdings noch von einem Freiluftgang „im Kreis“ mit anderen Gefangenen, was auf eine spätere Erbauung oder Fertigstellung hindeutet, aufgrund der Aktenlage jedoch spätestens 1966.Vgl. Übersichtkarte zur MfS-UHA u. den umstehenden Gebäuden v. 6.11.1959; BArch, MfS, Abt. XIV, Nr. 841, Bl. 1; Lange, Willi: Such Dir einen zweiten Mann. Von Stasihaft in Leipzig und mecklenburgischem Pastorenleben. Schwerin 2010, S. 36; Protokoll über die Ergebnisse der Überprüfung des Standes der Sicherheit in der Abt. XIV der BV Leipzig v. 31.1.1967; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 217, Bl. 2–16, hier 6 u. 13.
[14] Die hier angegebene Größe wurde auf Grundlage einer Karte im Maßstab 1:200 aus dem Bestand der Abt. XIV des MfS berechnet. Nicht alle Freihöfe besaßen exakt die gleiche Größe, einer war bspw. etwa 1 m kürzer. Vgl. Übersichtskarte zur MfS-UHA u. den umstehenden Gebäuden, o. D [vermutlich 1976]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 654, Bl. 36.
[15] „Käfig“ oder „Tigerkäfig“ war eine auch unter den Häftlingen in Leipzig übliche Bezeichnung für die Freigangboxen. Vgl. bspw. Versuch einer Darstellung meiner Eindrücke in der U-Haftanstalt des MfS v. 28.10.1989; Archiv Bürgerbewegung Leipzig (ABL), Bestand 01.27.6 [2 Seiten, ohne Blattnummerierung].
[16] Vgl. Maßnahmeplan in Auswertung des Anleitungs- u. Kontrolleinsatzes der Abt. XIV des MfS Berlin v. 10.5.1978; BArch, MfS, BV Leipzig, Leitung, Nr. 1026, Bl. 8–13, hier 10 f.
[17] Vgl. Protokoll über die Ergebnisse der Überprüfung des Standes der Sicherheit in der Abt. XIV der BV Leipzig v. 31.1.1967; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 217, Bl. 2–16, hier 6 u. 13.
[18] Vgl. Erfassung u. Auswertung ausgewählter Informationen des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges des MfS v. 31.3.1983; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 457, Bl. 7–21, hier 10.
[19] Vgl. Maßnahmeplan in Auswertung des Anleitungs- u. Kontrolleinsatzes der Abt. XIV des MfS Berlin v. 10.5.1978; BArch, MfS, BV Leipzig, Leitung, Nr. 1026, Bl. 8–13, hier 10 f.
[20] Vgl. Sicherungskonzeption für das DO IV der BV Leipzig v. 10.3.1989; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 600, Bl. 6–35, hier 19.
[21] Vgl. Leiter Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an die Abt. XIV des MfS in Berlin am 5.9.1968; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 32, Bd. 7, Bl. 26 f.
[22] Vgl. Aktennotiz v. September 1955 ohne Tagesangabe; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 41.
[23] Vgl. BV Leipzig Betreibungs- u. Bewirtschaftungskonzeption v. 26.6.1988; BArch, MfS, VRD, Nr. 8372, Bl. 148–150, hier 149.
[24] Einzelprotokoll über die durchgeführte Kontrolle der Abt. XIV der BV Leipzig v. 28.10.1957; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 30, Bd. 1, Bl. 120-122, hier Bl. 122.
[25] Vgl. Leiter Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an die Abt. XIV des MfS in Berlin am 5.9.1968; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 32, Bd. 7, Bl. 26-27.
[26]In einem Schreiben aus dem Jahr 1968 findet eine solche Verbindung noch Erwähnung. In sämtlichem Kartenmaterial ab 1976 ist sie jedoch nicht mehr verzeichnet. Vgl. Leiter der Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an die Abt. XIV des MfS in Berlin am 5.9.1968; BArch, MfS, Abt. XIV, Nr. 32, Bd. 7, Bl. 26-27, hier Bl. 26; Übersichtskarte zur MfS-UHA u. den umstehenden Gebäuden [1976]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 654, Bl. 36.
[27] Vgl. Abbildung 4 auf dieser Seite; Sicherungskonzeption für das DO IV der BV Leipzig v. 10.3.1989; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 600, Bl. 6-35, hier Bl. 16-17.
[28] Vgl. Tätigkeitsbericht des Leiters der Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf v. 28.2.1956; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 29, Bd. 5, Bl. 148.
[29] Rede des Leiters der Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an die Mitarbeiter der Abt. XIV [1971/1972]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 236, Bl. 8-11, hier Bl. 10-11.
[30] Vgl. Sicherungskonzeption für das DO IV der BV Leipzig v. 10.3.1989; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 600, Bl. 6-35, hier Bl. 25.
[31] Vgl. Haushaltsvoranschlag der Abt. XIV der BV Leipzig für das Jahr 1953 v. 4.12.1952; BArch, MfS, BV Leipzig, Leitung, Nr. 337, Bl. 7-9, hier Bl. 7.
[32] Vgl. Haftraum-Meldung und Kapazität in der Verwaltung Leipzig u. in den KD v. 23.6.1953; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 50.
[33] Vgl. Protokoll über die durchgeführte Kontrolle der Abt. XIV der BV Leipzig v. 5. 1959; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 217, Bl. 41-45, hier Bl. 43.
[34] Vgl. Übersichtsblatt zur BV Leipzig, Stand Januar 1988; BArch, MfS, Abt. XIV, Nr. 147, Bl. 1-10, hier Bl. 1.
[35] Vgl. Übersichtsblatt zur BV Leipzig, Stand Januar 1988; BArch, MfS, Abt. XIV, Nr. 147, Bl. 1-10, hier Bl. 1.
[36] Vgl. Leiter der Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an den Leiter der Abt. IX Etzold am 26.3.1974; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 235, Bl. 1-5, hier Bl. 3.
[37] Vgl. Abbildung 8.
[38] Zur sogenannten sensorischen Deprivation vgl. Morawe, Petra: Untersuchungshaft bei der Staatssicherheit der DDR. Realitätsdiffusion infolge psychischer Folter. In: BIOS 12 (1999) 2, S. 191–208, hier S. 200-201.
[39] Vgl. Knabe, Hubertus: Gefangen in Hohenschönhausen. Stasi-Häftlinge berichten.
5. Aufl., Berlin 2009, S. 13, 360; Protokoll v. 1.11.1977 über den Anleitungs- und Kontrolleinsatz einer Instrukteurgruppe der Abt. XIV des MfS in der Abt. XIV der BV Leipzig v. 20.-22.9.1977; BArch, MfS, Abt. XIV, Nr. 229, Bl. 81-95, hier Bl. 91; Übersichtsblatt zur BV Leipzig, Stand Januar 1988; BArch, MfS, Abt. XIV, Nr. 147, Bl. 1-10, hier Bl. 10.
[40] Nicht alle Zellen verfügten zum selben Zeitpunkt über den gleichen Ausstattungstand.
[41] Vgl. Kommissarischer Leiter Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an den Leiter der BV Leipzig Rümmler am 26.8.1952; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 181, Bd. 1, Bl. 248; Inventarverzeichnis [September/Oktober 1952]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 188, Bl. 31; Material-Bedarfsmeldung v. 7.2.1952; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 71.
[42] Vgl. Foto einer Zelle in der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit in Leipzig von Gerhard Gäbler [1989/1990], abgedruckt in: Gäbler, Ira; Maercker, Andreas; Schützwohl, Matthias: Langzeitfolgen politischer Inhaftierung. Eine Folgestudie zur Dresdner Untersuchung. Zürich 2010, S. 6.
[43] Vgl. Haushaltsvoranschlag der Abt. XIV der BV Leipzig für das Jahr 1953 v. 4.12.1952; BArch, MfS, BV Leipzig, Leitung, Nr. 337, Bl. 7-9, hier Bl. 7.
[44] Ein konkretes Datum konnte anhand der MfS-Akten nicht ermittelt werden, weshalb auf eine dahingehende Zeitzeugenaussage verwiesen sei. Vgl. u. a. Schmutzler, Georg-Siegfried: Gegen den Strom. Erlebtes aus Leipzig unter Hitler und der Stasi. Göttingen 1992, S. 145.
[45] Der für die UHA zuständige Staatsanwalt Holzmüller bemängelte 1965 bei einer Begehung der Haftanstalt, dass die „unzureichend[e] Zellenbeleuchtung […] zu Augenschädigungen führen könne“, Protokoll über die Begehung der UHA des MfS am 30.12.1965; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 599, Bl. 19-20. Noch in den achtziger Jahren hieß es außerdem: „Die geforderte Belüftung und Entlüftung der Verwahrräume ist in keiner Weise gewährleistet.“ Stellungnahme der Unterabteilung Bauwesen der Abt. RD zur U-Haftanstalt der Abt. XIV v. 8.3.1982; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 612, Bl. 44-47, hier Bl. 45.
[46] Beschwerde an den Leiter der UHA v. 24.11.1972; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 14, Bl. 22.
[47] Vgl. Inventarverzeichnis [September/Oktober 1952]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 188, Bl. 31.
[48] Vgl. Leiter der Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an die Abt. XIV des MfS in Berlin am 25.10.1955; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 352, Bl. 102-103, hier Bl. 103.
[49] Bericht über die durchgeführte Kontrolle der Abt. XIV der BV Leipzig v. 13.7.1961; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 217, Bl. 21-26, hier Bl. 25.
[50] Vgl. Beschwerde an den Leiter der UHA v. 20.8.1971; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 14, Bl. 234.
[51] Vgl. Anordnung über Einrichtungen und Ausbau von Hafträumen in den Bezirksverwaltungen Dresden, Leipzig und Chemnitz v. 15.7.1952 [Abschrift]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 351, Bl. 103-104, hier Bl. 104.
[52] Vgl. Kommissarischer Leiter Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf an den Leiter der BV Leipzig Rümmler am 26.8.1952; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 181, Bd. 1, Bl. 248.
[53] Vgl. u. a. Koch, Dietrich: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand, 3 Bde. 2. Aufl., Dresden 2000, S. 80; Foto einer Zelle in der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit in Leipzig von Gerhard Gäbler [1989/1990], abgedruckt in: Gäbler, Ira; Maercker, Andreas; Schützwohl, Matthias: Langzeitfolgen politischer Inhaftierung. Eine Folgestudie zur Dresdner Untersuchung. Zürich 2010, S. 6.
[54] Vgl. Erfassung u. Auswertung ausgewählter Informationen des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges des MfS v. 31.3.1983; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 457, Bl. 7-21, hier Bl. 12.
[55] Vgl. Tätigkeitsbericht der Abt. IX der BV Leipzig für Dezember 1952 v. 31.12.1952; BArch, MfS, BV Leipzig, Leitung, Nr. 297, Bl. 29-40, hier Bl. 39.
[56] Vgl. Scharf, Hans-Dieter: Von Leipzig nach Workuta und zurück. Ein Schicksalsbericht aus den frühen Jahren des ersten deutschen Arbeiter- und Bauernstaates 1950–1954 (Lebenszeugnisse – Leidenswege. Eine Heftreihe, hg. von Norbert Haase u. Klaus-Dieter Müllerim Auftrag der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewalt in Zusammenarbeit mit dem Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V.). Dresden 1996, S. 35-36.
[57] Schreiben des Leiters der Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf v. 19.10.1953; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 181, Bd. 1, Bl. 104.
[58] Engelmann, Roger: Staatssicherheitsjustiz im Aufbau. Zur Entwicklung geheimpolizeilicher und justizieller Strukturen im Bereich der politischen Strafverfolgung 1950-1963. In: Ders.; Vollnhals, Clemens (Hg.): Justiz im Dienste der Parteiherrschaft. Rechtspraxis und Staatssicherheit in der DDR (Analysen und Dokumente. Wissenschaftliche Reihe des BStU, Bd. 16). 2. Aufl., Berlin 2000, S. 133-164, hier S. 137.
[59] Vgl. Übersichtsblatt zur BV Leipzig, Stand Januar 1988; BArch, MfS, Abt. XIV, Nr. 147, Bl. 1-10, hier Bl. 1.
[60] Vgl. Erler, Peter: „Lager X“. Das Haftarbeitslager des MfS in Berlin-Hohenschönhausen. In: Horch und Guck 20 (1997), S. 33-42, S. 25. Mierendorf notierte zu den hierzu getroffenen mündlichen Vereinbarungen erneut ausführliche Notizen. Vgl. Leiter der Abt. XIV der BV Leipzig Mierendorf am 19.1.1960; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 30, Bd. 3, Bl. 109.
[61] Vgl. Sicherungskonzeption für das DO IV der BV Leipzig v. 10.3.1989; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 600, Bl. 6-35, hier Bl. 13-15.
[62] Vgl. Übersichtsblatt zur BV Leipzig, Stand Januar 1988; BArch, MfS, Abt. XIV, Nr. 147, Bl. 1-10, hier Bl. 1; Sicherungskonzeption für das DO IV der BV Leipzig v. 10.3.1989; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 600, Bl. 6-35, hier Bl. 17.
[63] Bauaufsichtliche Stellungnahme v. 18.9.1978; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 612, Bl. 52-54, hier Bl. 54.
[64] Vgl. Bauaufsichtliche Stellungnahme v. 18.9.1978; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 612, Bl. 52-54, hier Bl. Bl. 53.
[65] Stellungnahme der Unterabteilung Bauwesen der Abt. RD zur U-Haftanstalt der Abt. XIV v. 8.3.1982; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 612, Bl. 44-47, hier Bl. 45-47.
[66] Heute verfügt der Bau zwar über eine entsprechende Aufstockung, eine Fotografie im Bestand des Archivs Bürgerbewegung Leipzig aus dem Jahr 1989 beweist jedoch, dass es sich um einen nachträglichen Ausbau handelt. Vgl. Foto der UHA von 1989, in: ABL, Bestand Foto, CD 5, 011-008.
[67] Vgl. Protokoll v. 20.1.1988 über den Anleitungs- und Kontrolleinsatz in der Zeit v. 5.-8.1.1988 in der Abt. XIV der BV Leipzig; BArch, MfS, Abt. XIV, Nr. 147, Bl. 28-52, hier Bl. 30.
[68] Vgl. Dienstnachweisbuch vom 21.11. bis 07.12.1989; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 282, Bd. 2, Bl. 1-97, hier Bl. 87; Handschriftliche Notizen [15.01.1990]; BArch, MfS, BV Leipzig, Abt. XIV, Nr. 559, Bl. 1.
[69] Vgl. Gespräch mit Regina Schild am 16.2.2011 in Leipzig.