Aus dem Volk für das Volk-Oder Partei-Polizei? Die Volkspolizei der DDR
Thomas Lindenberger[1]
Volkspolizei (Deutsche Volkspolizei, offizielle Abkürzung DVP bzw. VP, Die Volkspolizei. Zeitschrift für alle Angehörigen der Deutschen Volkspolizei (1948-1990), abgeleitet Volkspolizist, umgangssprachlich Vopo):
"Aus dem Volk, für das Volk, das ist der Leitsatz der neuaufgestellten Berliner Polizei", verkündete am 21. Juni 1945 der vom Sowjetischen Stadtkommandanten eingesetzte neue Polizeipräsident von Berlin, Paul Markgraf, in der Berliner Zeitung.[2] Zu diesem Zeitpunkt war „Volkspolizei“ noch nicht die amtliche Bezeichnung der neuen, aus deutschen Männern rekrutierten Ordnungstruppe. Diese Festlegung erfolgte erst im darauffolgenden Jahr am 1. Juni, der dann fortan als „Tag der Volkspolizei“ begangen wurde. Dennoch lassen sich bereits für den Mai 1945 in Tageszeitungen in der SBZ Verwendungen von „Volkspolizei“ finden: So am 14. Mai in Meißen, und am 27. Mai in der Berliner Zeitung. Der bereits erwähnte Oberst Markgraf erläuterte dort unter der Überschrift „Wir packen mit an, Ordnung zu [3]schaffen“ den an diesem Tag bekanntgegebenen Befehl des sowjetischen Stadtkommandanten über die Bildung einer „Ordnungspolizei“: „Alle Gliederungen der Polizei, die Verwaltungs-, Schutz- und Kriminalpolizei kennen ihre Aufgaben und werden bestrebt sein, sie als wirkliche Volkspolizei zu erfüllen.“ In derselben Ausgabe heißt es in einem redaktionellen Kommentar unter der Überschrift „Wahrheit der Wegweiser, Gerechtigkeit das Ziel!“: „Am 1. Juni d. J. wird Berlin wieder seine Polizei und Justiz haben. Und beides wird dem Wesen nach keine Ähnlichkeit mehr haben mit dem was unter Himmler und Thierack unter diesen Bezeichnungen sein Unwesen trieb. Die Polizei wird eine Volkspolizei im wirklichen Wortsinne sein. Keine Stand- und Sondergerichte werden politische Bluturteile in unkontrollierbarem Dunkel ‚im Namen des Volkes‘ fällen und sich dabei noch zynisch ‚Volksgerichtshof‘ nennen dürfen. […]“ Am Ende des Zeitungskommentars wird dieses neue Polizeiverständnis noch um den Beitrag der Bevölkerung zum Funktionieren der neuen Polizei erweitert: wenn „es [….] im Schlußsatz [von Markgrafs Erläuterung] heißt, daß die Bevölkerung [der neuen Polizei – Vf.] ‚jegliche Hilfe zu erweisen‘ hat, dann kann das nichts anderes bedeuten, als daß diese Hilfe nicht zuletzt in der antifaschistischen Wachsamkeit besteht, ohne die es in Deutschland keine Volkspolizei und keine wirkliche Volksjustiz geben kann.“ Damit ist zugleich, wenn auch erst in Keimform, ein für diese zukünftige Volkspolizei konstitutives Freund-Feind-Verständnis benannt.
Das „Wirkliche“ an der der neuen Volkspolizei zeige sich, so Oberst Markgraf in seinem bereits zitierten Beitrag vom 21. Juni 1945, nicht nur in der diesem antifaschistischen Selbstverständnis entsprechenden Entgegensetzung zu „Hitlers Polizeischergen“ und ihren „sadistischen Greueltaten“, sondern auch in der Tatsache des Neuanfangs in der Geschichte der deutschen Polizei überhaupt: Dank ihrer „volksfeindlichen“ Rolle habe diese „in der bisherigen Entwicklung unserer Geschichte eine unwürdige und volksfeindliche Rolle gespielt. Sie habe wesentlich dazu beigetragen, daß in allen entscheidenden Epochen der deutschen Geschichte die Reaktion den Sieg über den Willen des Volkes davontragen konnte“, auch und gerade in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, zum Beispiel am Berliner Blutsonntag am 1. Mai 1929. Der für die neue Polizei in Berlin aufgestellte Leitsatz „Aus dem Volk für das Volk“ bedeute „1. daß bereits in der Auswahl der Polizeimänner der Wille zu einer wirklichen Volkspolizei zu erkennen sein muß. […] 2. daß diese Volkspolizei die Interessen des Volkes aller Schichten der ehrlich Schaffenden vertreten soll“. Das war nicht leichthin gesagt, sondern stellte in den Augen des Polizeipräsidenten ein historisches Novum dar: „Wir sind uns darüber im klaren, daß das einen Bruch mit sämtlichen früheren Traditionen bedeutet.“
Die historische Voraussetzungslosigkeit, die Markgraf suggerierte, hält einem genaueren Blick in die Polizeigeschichte vor 1933 allerdings nicht stand. Das Ideal einer dem Volk verbundenen Polizei hatten bereits die sozialdemokratischen Polizeipolitiker der Weimarer Republik propagiert. In einem Geleitwort zur Dokumentation über die „Große Polizei-Ausstellung Berlin 1926“ nannte der Preußische Minister des Innern, A. Grzesinski, als Ziel der Ausstellung „zu beweisen, daß die Polizei im modernen Volksstaat eine Volkspolizei ist und sein will, daß sie ihre Organisation, ihren Ausbau und ihre Ausbildung bewußt stellt unter die Devise: Freund, Helfer und Kamerad der Bevölkerung zu sein. […] Möge auch dieses Buch dazu beitragen, dem deutschen Volke zu zeigen, daß unsere Polizei heute nichts zu verbergen hat, daß es für sie nur gibt einen Dienst: den Dienst am Volke!“[4]. Staatssekretär Abegg vertiefte in seinem „Vorspruch“ dieses Motiv der Ausstellung: „das Verständnis in der Bevölkerung dafür zu wecken, daß die Polizei heute ein Stück lebendiges Volkstum ist. Kein Fremdkörper im Volke, kein Organ einer dem Volkswillen entgegengesetzten Politik darf die Polizei im Volksstaat sein, sondern ihr Bestreben ist es, der Allgemeinheit dienend, helfend und fördernd zur Seite zu stehen. Nur dann kann eine Polizei in einem demokratischen Staate dieses Ziel erreichen, wenn zwischen ihr und der Bevölkerung einsichtsvolles Verstehen, gegenseitiges Vertrauen besteht.“
„Volkspolizei“ meinte damals, vor 1933, also vor allem Polizei in der Demokratie. Im „Programm des Verbandes Preußischer Polizeibeamten E. V.“ hieß es 1928 unter „3. Aufbau der Polizei“: „Der dienstliche Aufbau der Polizei muß sich der Staatsform anpassen. Der Zentralisation muß durch Dezentralisation entgegengewirkt werden. Die wirkliche Volkspolizei verhütet die Bildung des Polizeistaates“.[v] Hinzu sollte die neue soziale Basis der Polizei treten. So schrieb der Polizeischulrat Carl Bose im sozialdemokratischen Vorwärts: „Heute soll der Schutzpolizeibeamte sich in seinem Dienst als Freund und Helfer seiner Volksgenossen zeigen. Wir können ohne Schönfärberei behaupten, daß sich unsere heutige Polizei, zumal im schweren Straßendienst, täglich als Volksfreund bewährt. Um das zu können, muß der Polizeibeamte auch die Psychologie der Volksmassen verstehen. Das ist jedoch nur möglich wenn er aus diesen Volkskreisen kommt. […] Soll unsere Polizei zu einer wahren Volkspolizei werden, dann kann die organisierte Arbeiterschaft, wie oben ausgeführt wesentlich dazu beitragen.“[vi]
An diese Erfahrungen knüpfte Markgraf 1945 auch unmittelbar an. In Analogie zu „Volksstaat“ ging es nach der Revolution von 1918 um die Gleichstellung aller zur politischen Partizipation Berechtigten, mithin die Tilgung von Standesunterschieden, und dazu gehörte dann auch die Rekrutierung aus diesen „Volksmassen“. Ethnisch grundierte oder „völkische“ Motive lagen diesem Volks-Verständnis eher fern, allenfalls verwies es auf den bereits damals mit dem „Völkischen“ konkurrierenden Legitimitätsgrund der Klasse. Um aus Polizei Volkspolizei zu machen, so der bereits zitierte Polizeischulrat, bedürfe es der Mitwirkung der organisierten Arbeiterschaft – ein Gedankengang, der in noch moderater Weise das „Aus-dem-Volk-für-das-Volk“ der kommunistischen Staatsgründer zwei Jahrzehnte später vorwegnimmt.
Dieses Volksverständnis steht damit in unmittelbarer Kontinuität der vom linken Liberalismus und dann vor allem der Sozialdemokratie damals bereits seit mehreren Generationen etablierten antimonarchischen und antiständestaatlichen Semantik und Rhetorik, die sich mit Laclau und Mouffe als dem demokratischen oder linken Populismus zugehörig kennzeichnen lässt.
Der sozialdemokratischen Konnotation von „Volkspolizei“ entsprach in den ersten Jahren des so bezeichneten und in der SBZ aufgebauten Polizeiapparats auch durchaus die maßgebliche Beteiligung sozialdemokratischer Polizeioffiziere der Weimarer Zeit beim Aufbau der neuen Polizei. Ihre sukzessive Entfernung aus dem Polizeiapparat ab 1948 im Zuge der ersten Säuberungswellen nach stalinistischen Vorbild machte dann binnen weniger Jahre aus der frühen „Deutschen Volkspolizei“ ein der Staatspartei SED und ihrem militärpolitischen Apparat treu ergebenes „Organ“ der neuen, antifaschistischen Ordnung. Die bereits im zitierten Zeitungskommentar von 1945 eingeforderte „antifaschistische Wachsamkeit“, abzulesen an der klassenpolitischen Zuverlässigkeit, rangierte fortan unbedingt vor Professionalität und Rechtsstaatlichkeit. In der Wahrnehmung westlicher Beobachter und Kommentatoren wie weiter Teile der ostdeutschen Bevölkerung avancierte die „Deutsche Volkspolizei“ mit ihren militärischen Ablegern „Kasernierte Volkspolizei“, „Volkspolizei-See“ und „Volkspolizei-Luft“ binnen kurzem zu einer Chiffren für die totalitäre Staatsgewalt im östlichen Deutschland und der „Vopo“ mit ihr zur Hassfigur im antikommunistischen Diskurs des Kalten Krieges.
Das SED-Regime arbeitete hingegen kontinuierlich daran, das Versprechen der Volksnähe (heute würde man sagen „Bürgernähe“) nicht nur zu propagieren, sondern auch in die Tat umzusetzen – was angesichts der ambivalenten Stellung der Volkspolizei nicht einfach war. Einerseits war sie eindeutig der Juniorpartner des Ministeriums für Staatssicherheit und musste diesem in allen Belangen bei Bedarf zuarbeiten. Andererseits konnten sich DDR-Bürger in ihrem Wohnumfeld und im Betrieb selbst zusammen mit den örtlichen Abschnittsbevollmächtigten der DVP für die lokale Sicherheit engagieren, ob zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit, dem Schutz des Privateigentums etwa in einer Laubenkolonie oder des Volkseigentums am Arbeitsplatz. Der ABV verkörperte in seiner Mischung aus strengem Aufseher und jederzeit ansprechbarem Kümmerer das Staatsverständnis der ostdeutschen Fürsorgediktatur.
[1]Historiker, war lange Zeit im ZZF tätig, zuletzt Direktor des Hannah Ahrendt Institutes Dresden.
[2]Die neue Berliner Polizei. Von Oberst Markgraf, Polizeipräsident von Berlin, Berliner Zeitung, Do. 21. Juni 1945, Jahrgang 1 / Ausgabe 32 / Seite 1, zit. n. , ZEFYS Zeitungsportal / DDR-Presse, http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/ddr-presse, i. F. ZEFYS
[3]Programm des Verbandes Preußischer Polizeibeamten E. V., in: Verband Preußischer Polizeibeamten E. V. Sitz Berlin, Satzungen. Berlin o. D., (3–5) 4.
[4]Carl Bose (Polizeischulrat), „Wie werde ich Polizeibeamter? Zur Berufswahl der gelernten jungen Arbeit“, in: Der Abend. Spätausgabe des Vorwärts, 18.2.1928. zit. n. Klaus Sühl, SPD und öffentlicher Dienst in der Weimarer Republik. Die öffentlichen Bediensteten in der SPD und ihre Bedeutung für die sozialdemokratische Politik 1918-1933, Westdeutscher Verlag: Opladen 1988, S. 175.