Die DDR – ein Staat der Jugend?
Cathleen Grunert & Nora F. Hoffmann[1][2]
Die DDR bezeichnete sich gern selbst programmatisch als „Staat der Jugend“[3]. Jugendliche galten als Garant der sozialistischen Zukunft, als „Hausherren von morgen“[4]. Gleichzeitig waren Kinder und Jugendliche in der DDR aber immer auch Objekte einer umfassenden politisch-ideologischen Formierungsstrategie. Staatliches Handeln war nicht darauf ausgerichtet, Individualität und kritisches Denken zu fördern, sondern darauf, in allen Lebensbereichen Einfluss zu gewinnen und Jugendliche möglichst konform zu sogenannten ‚sozialistischen Persönlichkeiten' zu erziehen. In dieser Widersprüchlichkeit steckt gleichsam ein grundlegendes pädagogisches Spannungsfeld, das bereits Friedrich Schleiermacher im 19. Jahrhundert formulierte: Soll staatliche Erziehung auf die individuelle Eigentümlichkeit des Kindes ausgerichtet sein oder auf die Anforderungen von Staat und Gesellschaft? Schleiermacher plädierte dafür, beide Perspektiven zu berücksichtigen, und betonte, dass die Pädagogik „auch darauf Rücksicht zu nehmen [habe], dass in der heranwachsenden Generation die Prinzipien der Verbesserung, das Korrektiv, niedergelegt werden"[5].
Den Anspruch der DDR-Jugendpolitik brachte demgegenüber Willi Stoph, ab 1964 Regierungschef der DDR, auf den Punkt: „Wir besitzen die besten Voraussetzungen, um auch den letzten Jugendlichen zu einem aufrechten und strebsamen jungen Bürger der sozialistischen Menschengemeinschaft zu erziehen."[6] Der totalitäre Anspruch in dieser Aussage offenbart ein Grundproblem der DDR-Jugendpolitik: Jugend wurde nicht als eigenständige Lebensphase mit eigenem Recht auf Individualität, Kreativität und Suchbewegungen begriffen, sondern als zu formendes Material im Sinne der staatlichen Politik.
Das zentrale Element einer staatspolitisch konformen Erziehung der Jugend war das war das Bildungssystem. Die Schule war dabei die wichtigste Institution, wurde aber flankiert von der Freien Deutschen Jugend (FDJ), dem Sportbund sowie der Gesellschaft für Sport und Technik (GST). Struktur und Inhalt der Bildung waren über Rahmenlehrpläne von der Vorschule bis in die Universität vorgegeben. Die Schule präsentierte sich als „einheitliche Staatsschule, die zentral und dirigistisch" geleitet wurde[7] und an einem polytechnischen Unterrichtsmodell ansetzte. Dieses verband schulische Bildung mit der Arbeitswelt, um Jugendliche frühzeitig an die Werte der sozialistischen Produktionsgesellschaft heranzuführen, was bedeutete, nicht nur theoretisches Wissen darüber zu erwerben, sondern auch Erfahrungen in den Betrieben selbst zu sammeln. Aufgabe der Schulen war es, den „künftigen Produzenten und ideologisch gerichteten Kämpfer hervorzubringen“[8].
Zugleich zeitigte das Bildungssystem für bestimmte Gruppen von Jugendlichen reale Gewinne: Der flächendeckende Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichte es insbesondere jungen Frauen, Bildungswege einzuschlagen, die ihnen andernfalls verschlossen geblieben wären. In den naturwissenschaftlich-technischen Fächern erreichten Schülerinnen der DDR im Vergleich zu Gleichaltrigen in der BRD einen nachweislich höheren Kenntnisstand, und der flächendeckende Zugang zur Berufsausbildung sorgte dafür, dass Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Schichten an gesellschaftlicher Teilhabe gewinnen konnten. Diese strukturellen Gewinne legitimieren den ideologischen Zugriff des Staates nicht, erklären aber, warum das Bildungssystem von vielen Jugendlichen gleichzeitig als Instrument der Kontrolle und als Quelle sozialer Chancen erlebt wurde. Profitieren und Unterworfen-Sein schlossen einander nicht aus.
Besonders deutlich zeigt sich der Formierungsanspruch in der Zulassungspraxis zur Erweiterten Oberschule (EOS). Die Entscheidung über den Zugang zu weiterführender Bildung war nicht allein an schulische Leistung gebunden, sondern fiel in einem Gremium, das mehrheitlich aus Partei- und Gewerkschaftsfunktionären bestand. Politische Zuverlässigkeit galt als zentrales Zugangskriterium, was etwa bedeutete, dass etwa religiös gebundene Jugendliche seltener die Zulassung erhielten. Ab den 1960er Jahren bevorzugte das System zunehmend die sich herausbildende politische Elite, womit der ursprüngliche Anspruch, mit dem Bildungsmonopol der höheren Schichten zu brechen, ausgehöhlt wurde. Eine Arbeiterherkunft zahlte sich nur in Kopplung mit politischer Zuverlässigkeit aus, während die neue Oberschicht begann, sich selbst zu rekrutieren[9]. Noch 1989 stammten nur 13 % der Studierenden aus Familien mit Facharbeitereltern[10].
Die ‚sozialistische Haltung' war Teil des schulischen Curriculums und wurde zum Gegenstand von Bewertung. Dies führte bei vielen Schüler*innen im Laufe der Zeit nicht zu echter Überzeugung, sondern zu einer Strategie des „'Jasagens' und ‚Neindenkens'"[11]. Anteil daran hatten nicht selten die Familien, die ihren Kindern ein ‚Codeswitching' vorlebten, d.h. ein differenziertes Kommunikationsverhalten, das es erlaubte, in der Öffentlichkeit den Minimalanforderungen des Regimes zu entsprechen, ohne die eigene Überzeugung preiszugeben. Damit hatte der Staat zwar die äußere Konformität vieler Jugendlicher erzwungen, aber keineswegs deren innere Überzeugung gewonnen[12]. Gleichzeitig verweist dieses Phänomen auf eine Form der Handlungsfähigkeit der Jugendlichen: Das strategische Navigieren zwischen öffentlicher Anpassung und privater Distanz war keine Kapitulation, sondern eine aktive Praxis des Umgangs mit einer widersprüchlichen Lebenswelt.
Auch die Freizeit galt als ein Bereich, der politischer Kontrolle bedurfte. Insbesondere die FDJ sollte diesen Anspruch absichern. Gegründet 1946 als überparteiliche Organisation, entpuppte sie sich schnell als verlängerter Arm der SED. Die meisten Jugendlichen empfanden den Verband als wenig attraktiv[13] und selbst das Politbüro schätzte in einem Kommuniqué von 1961 seinen Einfluss auf die Jugend als äußerst gering ein[14]. Die Mitgliedschaft wurde im Laufe der Jahre mehr und mehr zur bloßen Formalie – genutzt von aufstiegswilligen Jugendlichen als „Karrierevehikel"[15], ertragen von denjenigen, die Repressalien vermeiden wollten. Von einer echten Identifikation mit dem Jugendverband konnte spätestens in den 1980er Jahren keine Rede mehr sein, wie eine geheime ZIJ-Studie[16] belegte, die 1988 direkt an Egon Krenz adressiert wurde und die tiefe Skepsis der Jugend gegenüber der DDR-Informationspolitik, den Reisebeschränkungen und der Wirtschaftslage offenlegte. Der Herrschaftsapparat war über die kritische Haltung der Jugend also weitgehend informiert.
Auch jenseits der Bildungsinstitutionen und der FDJ erstreckte sich der staatliche Zugriff auf nahezu alle Bereiche des jugendlichen Alltags – von der Jugendweihe über das Reiseverhalten bis hin zu Mode und Musik. Gerade an diesen scheinbar banalen Lebensbereichen lässt sich besonders prägnant ablesen, dass es dem DDR-Staat in erster Linie um Kontrolle und Einflussnahme auf die Jugend ging.
So war die Jugendweihe, an der gegen Ende der DDR fast 95 % der etwa 14-Jährigen teilnahmen, in ihrem offiziellen Ansinnen weniger ein Übergangsritual in die Erwachsenenwelt als vielmehr ein politisches Bekenntnis zum sozialistischen Staat[17]. Ihre hohe Akzeptanz speiste sich in den 1950er Jahren noch aus sozialem Druck vor allem auf christliche Jugendliche und Eltern[18]
[1]Dieser Beitrag ist eine gekürzte und zugespitzte Fassung des Artikels: Grunert, C. & Hoffmann, N.F. (2019). Jugend in der DDR. In: Rauschenbach & Borrmann, S. (Hrsg.), Enzyklopädie Erziehungswissenschaft Online. Weinheim: Beltz Juventa. doi.org/10.3262/EEO13190423
[2]Cathleen Grunert , Prof. für Erziehungswissenschaften, MLU; Nora Hoffmann. V.-Prof. Bildungswissenschaften. Universität Regensburg
[3]Amt für Jugendfragen beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (1973): DDR. Staat der Jugend. Bericht des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR über die Verwirklichung des Jugendgesetzes. Berlin: Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik.
[4]Maerker, R. (1969): Jugend im anderen Teil Deutschlands. München: Juventa.
[5]Schleiermacher, F.D.E. (1826:2000): Grundzüge der Erziehungskunst (Vorlesungen 1826). In: Ders.: Texte zur Pädagogik. Kommentierte Studienausgabe. Hrsg. von Michael Winkler und Jens Brachmann. Bd. 2, Frankfurt a.M.: Suhrkamp, S. 236.
[6]Stoph 1963, zit. n. Ohse 2006, S. 217
[7]Dennhardt, R./Kabat vel Job, O./Hoffmann, A./Bertram, B./Kasek, L./Bathke, G.-W./Süße, H./Lindner, B. (1991): Sozialisationsinstanzen der Jugend. Lebensbedingungen und Lebensweise der DDR-Jugend. In: Friedrich, W./Griese, H. (Hrsg.): Jugend und Jugendforschung in der DDR. Gesellschaftspolitische Situationen, Sozialisation und Mentalitätsentwicklung in den achtziger Jahren. Opladen: Leske und Budrich, S. 41ff.
[8]Häder, S. (1994): „Brechung des bürgerlichen Bildungsprivilegs“? Zur Auswahl und sozialen Struktur von Oberschülern am Beispiel Ost-Berlins (1945 bis 1955). In: Gotschlich, H. (Hrsg.): „Links und links und Schritt gehalten...“ Die FDJ: Konzepte – Abläufe – Grenzen. Berlin: Metropol, S. 170–186.
[9]Häder, S. (a.a.O.)
[10]Zentralinstitut für Jugendforschung (ZIJ) (1990): S6002: Student 1990. Codebuch (DJI-Studien-Nr.: B44). Leipzig.
[11]Droit, E. (2014a): Vorwärts zum neuen Menschen? Die sozialistische Erziehung in der DDR. Köln, Weimar und Wien: Böhlau, S. 146.
[12]Stock, Manfred (1996). Ostdeutsche Jugend in der Wertekrise. Zur sozialen Konstruktion eines Stereotyps und seiner Funktion in der Bildungsdebatte. Zeitschrift für Pädagogik, 42 (4), 623–636.
[13]Ohse, M.-D. (2003): Jugend nach dem Mauerbau. Anpassung, Protest und Eigensinn (DDR 1961–1974). Berlin: Ch. Links.
[14]Ebd., S. 54
[15]Walter, M. (1997): Die Freie Deutsche Jugend. Ihre Funktionen im politischen System der DDR. Freiburg: ABI, S. 266.
[16]Zentralinstitut für Jugendforschung (ZIJ) (1988): Expertise des Zentralinstituts für Jugendforschung (ZIJ) "Zur Lage der Jugend 1988". https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/QIHVVDESGGTXQCROGINJZZBMCD5MBWS5
[17]Droit, E. (2014b): Die Jugendweihe als staatlicher Erfahrungsraum. Zwischen erzwungenem Ritual und privater Wiederaneignung (1950er bis 1980er Jahre). In: BIOS Zeitschrift für Biographieforschung, Oral History und Lebensverlaufsanalysen 27 (1+2), S. 38.
[18]Kremser, H. (1993): Der Rechtsstatus der evangelischen Kirchen in der DDR und die neue Einheit der EKD. Tübingen: Mohr.