Ende eine Behörde. Anmerkungen zu dreißig Jahren BStU.

Rezensiert von Christian Booß 

Ein "Behörden-Insider läßt uns in einen 'Closed-Shop' schauen", heißt es im Klappentext und macht neugierig. Die Bilanz der Stasiunterlagenbehörde muss nach über 30 Jahren noch geschrieben werden, nachdem sie aufgelöst wurde bzw. im Bundesarchiv aufging.

Doch was hier auf ca. 150 Seiten aufgeschreiben wurde, ist diese Bilanz nicht. Da reiht sich Ärgerliches, Falsches  und  Bedenkenswertes aneinander. Wirklich Neues ist wenig dabei. Wie z.B. die Behauptung, dass die Bundesbeauftragte mehr als zulässig für die Neugestaltung ihres Büros ausgeben habe. Eine Fußnote, wie auch an anderen Stellen, wäre hier freilich angebracht.

Ansonsten werden  viele Tätigkeitsberichte gegen den Strich gelesen, die im Prinzip jeder im Netz einsehen kann. Durchaus richtig ist die Bemerkung, dass die hohen Antragszahlen, die oft genannt werden, einen falschen Eindruck vermitteln können. Die Zahl der Erstanträge ist nur ungefähr halb so groß.

Zutreffend ist auch, dass die Menge der Akten lange Zeit mit 200 bzw. 180 laufenden Metern sehr hoch angegeben wurde. Dies aber auf eine bewusste Dämonisierung des MfS zurückzuführen, ist eine Unterstellung. Auf Grund der Unordnung, die das MfS selbst in den Akten hinterlassen hat, gab es anfangs eine große Unsicherheit, was an Arbeit zu erledigen sei. Inzwischen wurde die Menge auf Druck des Bundesrechnungshofes auf 111 km runtergedrückt. Immer noch ziemlich viel. Außerdem ist bis heute nicht wirklich geklärt, was in den Sicherheitsverfilungen und den Säcken mit verrrissenen Akten schlummert. Der Autor kritisiert das zurecht.

Das Buch stammt offenkundig aus der Reihe des Stasi-Kollektivs "Die Sicherheit" oder Herbert Kierstein, Drachentöter, mit denen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter versuchten, sich  selbst zu legitimieren und die Stasiaufarbeitung zu kritisieren.

Jeder Tschekist braucht ein Feindbild und das liegt hier bei der Opposition und dem ersten Behördenleiter Joachim Gauck. Der Geifer mit dem dieser als "Großinquisitor" beschimpft wird, macht blind für gravierende Fehler. Gauck und seine Behörde waren nie für die Überprüfung von Personen zuständig, sondern lieferten immer nur nach strengen Regeln die Akten. Nicht einmal in der DDR-Volkskammer überprüfte Gauck die Abgeordneten, wie suggeriert wird,  dazu gab es einen anderen Ausschuss.

Der Furor treibt zu der Behauptung, dass die Eliten im Interesse des Kapitals den Osten runtergemacht hätten.  Das ist gleich mehrfach kurios. Die Aktenöffnung wurde vom Osten gegen die Bundesregierung Kohl durchgesetzt, nicht umgekehrt. Den Kapitalisten war die Sachs zielmlich  Wurscht, sie stellten als erste Stasileute z.B. als Versicherungsagenten  an. Und die These, dass die Eliten gegen die Interessen des ostdeutschen  Volkes handeln, ist bedenklich nahe an dem Schmarren, den die neuen Rechten erzählen. Die Genossen sollten sich fragen, ob sie wirklich in dieses  Horn blasen wollen.

Falsch ist auch, dass das Bundes- Innenministerium festlegte, nach welchen Kriterien die Überprüfungen stattfanden. Es konnte das nur für die eigenen Bediensteten tun, und das machten sie oft gar nicht oder lasch. Der Protest etwa, dass die Arbeitsämter nicht richtig überprüft waren, kam übrigens aus dem Osten nicht dem Westen.

Es soll, einmal wieder der Eindruck erweckt werden, die Überprüfung habe sich gegen den Osten, d i e DDR gewendet. Das ist Unsinn, es ging immer nur um bestimmte Systemträger. Alles andere ist eine Legende. Und die Frage, warum sie denn so unbeliebt waren, könnten sich auch Stasi-Mitarbeiter nach 35 Jahren stellen. Ohnehin wurde die Überprüfung nicht von des Wessis, sondern  ganz überwiegend von den ostdeutschen Ländern und Kommunen nach Gutdünken vorgenommen. Einzelfallüberprüfungen gab es  also nicht nur zum "Schein", sondern hatte zur Folge, dass die Meisten "mit Akte" ungeschoren davon kamen.

Unzutreffend ist auch, dass sich die Behördenwissenschaftler der Staasiunterlagenbehörde nicht für die westlichen Dienste interessiert hätten. Der erste Forschungsleiter war auch Forschungsleiter des BND-Aufarbeitungsprojektes, das viel Staub aufwirbelte, weil es NS-Verstrickungen und übergriffige Überwachung von Bundespürolitikern aufdeckte. Auch in der Forschungsabteilung selbst ist ein interessantes Buch zu DDR-Sionageprozessen entstanden, die mit BND-Material abgeglichen wurden.

Falsch ist auch, es seien keine Bürgerrechtler in die Behörde aufgenommen, weil diese sich nicht dafür interssiert hätten. Gerd Poppe und Ingrid Köppe haben als Bundestagsabgeordnete internsiv das Entstehen des StUG begleitet.  Während in der Zentrale in der Tat eher ehemaligen Angehörige aus DDR Ministerien eingestellt wurden, waren es in den Aussenstellen oft Personen, die sich 1989 engagiert hatten, Wie Kleemann in Rostok oder Konrad  Felber in Chemnitz. Diese brisante Melange führte zu machen Reibungsverlusten.

Die Bemerkung, dasss die Bürgerrechtler sich zu stark auf die Stasifrage fokussierten,  ist durchaus diskussionswürdigt. Auch anderes ist interssant. Zurecht wird die Art und Weise kritisiert, wie Geheimdienstakten westlicher Dienste aus dem Aktenbestand entfernt wurden. Im Prinzip war das legal, aber die Art und Weise ist bis heute unaufgeklärt und fragwürdig. Wieviel Akten entnommen, warum keine Duplikate oder zumindest Entnahmenlisten angefertigt wurden, bleibt bis heute ein Geheimnis des Stasiarchivs. Wie man angesichts dessen, die Arbeitsweise der Stasi, in dem Fall ihre "Leistung" gegenüber westlichen Diensten, aufarbeiten kann, ist rätselhaft.

Im Prinzip wirft das Büchlein auch durchaus relevante Fragen auf: ob der IM-Begriff nicht zu weit gezogen, und ob nicht zu viele Personen überpüft wurden und was die Wirkung war.  Auch, ob nicht immer mehr Personen als Opfer bezeichnet wurden, die es als Straftäter nicht verdienen oder im eigentlichen Sinne nicht dazu gehören wie Staaatsangehörige, die Sicherheitsüberprüfungen unterlagen, ist interessant. Sicher gibt es deutliche Unterscheide zwischen Personen, die jahrelang wegen Meinungsäußerungen in Haft waren und solchen, die überprüft wurden, weil sie in den Institutionen  aufsteigen wollten. Aber selbst solche wurden oft auf eine Art und Weise überprüft die rechtsstaatlichen Gesichtspunkten entgegensteht. Der Versuch des Autoren, eine Parallele zu westlichen Sicherheitsüberprüfungen zu ziehen, ist daher falsch und durchsichtig. In der Bundesrepublik gibt es ein Gesetz und die ÜP folgt klaren Regel und ist auch vor Gerichten anfechtbar.

Über derartige "Petitessen" geht der Autor, oder war es eher ein Insider- Kollektiv, hinweg, weil ihre Botschaft schon meist festzustehen scheint, bevor die Argumente abgewogen werden. Das ist schade, da so der Diskurs aufhört, bevor er begonnen hat.

  1. Von Sigurd Amring In: Verlag am Park, Berlin 2024