Rüdiger Wenzke: Vom Straflager zum NVA-Knast. Ch. Links Verlag 2024
Rezensiert von Arno Polzin[1]
Seit 2024 bewirbt das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) ein neues Buch zum Militärstrafvollzug in der DDR.[2] Rüdiger Wenzke, zuletzt als leitender Wissenschaftlicher Direktor im ZMSBw tätig, präsentiert damit einen Dokumentenband zur Geschichte des DDR-Militärstrafvollzugs, dessen Inhaltsverzeichnis online hinterlegt ist.[3] Wenzke hat mehrfach selbst zum Thema publiziert; verweist aber auch auf Arbeiten von Falk Bersch / Hans-Hermann Dirksen (zu Berndshof) bzw. Torsten Dressler oder Arno Polzin (zu Schwedt).
Nach knapp 30 Seiten Vorbemerkung und Einleitung werden im Hauptteil 75 chronologisch sortierte Dokumente aus unterschiedlichen Archiven (z. T. nur auszugsweise) vorgestellt. Zu Recht verweist der Autor darauf, dass die NVA als vermeintliche VOLKS-Armee eben „keine Armee des Volkes, sondern die Armee einer Partei“ war (S. 6), in der z. B. 1982 weit über 90 Prozent der Offiziere der SED angehörten oder einzutreten beabsichtigten (S. 8). Zudem attestiert Wenzke der NVA „auch eine nach innen gerichtete systemstabilisierende und systemerhaltende Aufgabe. Dazu gehörte der Auftrag an die Grenztruppen, mit Waffengewalt die Flucht von DDR-Bürgern in den freien Westen zu verhindern“ (S. 9).
Bei den von Wenzke ausgewählten Dokumenten handelt es sich sowohl um grundsätzliche Festlegungen / Vereinbarungen auf ministerieller Ebene (u. a. mit Honecker-Abzeichnung - S. 144), als auch um Vor-Ort-bezogene Regelungen (z. B. zur Arbeit und militärischen Ausbildung der Insassen) sowie um statistisches Material. Zusätzliche Dokumente zu Betroffenen der Vollzugspraxis lassen erkennen, wie das Regime von harter körperlicher Arbeit und politischer Indoktrination unter anhaltenden Armee-Verhältnissen wirkte. Der relevante Zeitraum erstreckt sich von 1951-90 und betrifft als Vollzugsorte das Haftarbeitslager Berndshof (mit ca. 20 Dokumenten bis 1968) und den Militärstrafvollzug bzw. die Disziplinareinheit in Schwedt (mit rund 50 Materialien bis 1990). Präsentiert wird Material aus dem Bundesarchiv (inkl. Militärarchiv Freiburg und Stasiunterlagenarchiv) und dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA). In einem Fall wird der exklusive „Besitz des Herausgebers“ genannt (S. 191). Auf gelegentliche vorherige Veröffentlichungen einzelner Dokumente wird vom Autor verwiesen.
Bisherige Erkenntnisse bestätigend und ergänzend sind die Passagen zur Vernichtung von den in ihrer Auswirkung freiheitsentziehenden Kommandeurs-Befehlen (außer der Urschrift) bzw. zu einem (weiteren) Einzelfall mit tatsächlich 3-maliger Bestrafung in Schwedt (S. 191 bzw. 207) als auch Dokumente mit statistischen Angaben. Letztere benennen v. a. Zahlen zu den Zu- und Abgängen von Insassen und die Zuordnung zur Strafhöhe bzw. den zugrunde liegenden Strafrechtsparagraphen. Die Belegungszahlen und deren Veränderungen betreffen zum Teil bisher nicht bekannte Stichtags-Daten und können dazu dienen, die wegen fehlender Gesamtstatistiken bisher nur möglichen Hochrechnungen von knapp 10.000 Betroffenen in Schwedt zu konkretisieren. Interessant und vermutlich ergänzend sind auch die (partiellen) Daten zu Bewährungsentlassungen, Rückfallquoten (inkl. dadurch resultierender mehrfacher SCHWEDT-Relevanz) und strafverlängernden Entscheidungen des Schwedter Kommandeurs bei Disziplinarbestraften.
Auffällig und eher irritierend sind bei den Dokumenten deren Titel bzw. Überschriften:
Das vorangestellte Verzeichnis der ausgewählten Dokumente nennt (ab S. 36) jeweils einen selbst formulierten Titel in Verbindung mit einer redaktionellen Überschrift mit weiteren Betreff- und Erstellungsdaten; ggfs. mit Hinweis auf nur auszugsweise Darstellung. Mit gleichem Wortlaut werden im Dokumententeil (ab S. 47) der Titel und die redaktionelle Überschrift wiederholt; ergänzt um die Signatur der Fundstelle und schließlich den Wortlaut des Dokumentes. Angaben zu Verfassern und Adressaten wurden in die Überschrift verlagert, was gewöhnungsbedürftig ist; zumal damit Anrede und Grußformeln verloren gingen. Ursprünglich vorhandene eigene Titel / Betreffe der Dokumente sind mehrfach nicht mehr erkennbar.
Dabei ist besonders der von Wenzke gewählte Titel „Bausoldaten im Militärstrafvollzug“ für Dokument 68 irreführend (S. 211). Das dort eigentlich präsentierte Protokoll einer Kontrolle in der Disziplinareinheit enthält v. a. statistische Angaben; doch nur in einem von 4 Punkten ist ein Bausoldaten-bezogenes Problem berührt. Im selben Dokument ist die Abkürzung RWD enthalten, die im Abkürzungsverzeichnis (S. 235) mit „Rückwärtige Dienste“ aufgelöst wird. Dies macht aber keinen Sinn, da es sich um eine Auflistung von unterschiedlichen Dienstverhältnissen handelt, die auch BU/Berufsunteroffiziere, UaZ + SaZ/Unteroffiziere + Soldaten auf Zeit und GWD/Grundwehrdienst(leistende) nennt. Insofern ist RWD hier zutreffender mit Reserve(wehr)dienst(leistende) aufzulösen. Für die Rückwärtigen Dienste nennt das Abkürzungsverzeichnis zudem die Kurzform RD.
Leider gibt es weitere Passagen, die irritieren, ungenau formuliert sind und letztlich zu einer ärgerlichen Wahrnehmung führen.
Zutreffend weist Wenzke zwar auf die Unvollständigkeit von Personalakten (zu den Bediensteten des Militärstrafvollzugs) einerseits und Erziehungs- / Vollzugsakten (zu den Insassen) andererseits hin. Die damit verknüpfte Fußnote mit einem LINK zum Bundesarchiv (S. 3) weckt Hoffnung auf diesbezügliche Erläuterungen – der LINK führte aber lediglich zu einer Übersicht zu allen Gefangenenakten der DDR, in der zu Schwedt nur Unterlagen aus der Zeit vor der Umwidmung zum Standort für Militärstrafgefangene aufgeführt werden.
Im Übrigen ist das Militärarchiv Freiburg bereits im Jahr vor Erscheinen des hier besprochenen Bandes in den Besitz der lange vermissten, über 800 Schwedter Vollzugsakten aus den 1980er Jahren gelangt.[4]
- Zumindest unglücklich formuliert erscheint die Passage, in der Wenzke das „wenig ausgeprägte Wehrmotiv“ der meisten Wehrpflichtigen mit der »EK-Bewegung« in der NVA verbindet (S. 10). Doch was die bewusste Schikane von gleichgestellten, dienstjüngeren Soldaten damit zu tun hat, „die Wehrdienstzeit möglichst unbeschadet zu überstehen“, bleibt Geheimnis des Autors.
- Zahlenvergleiche kommen z. T. ohne Relationen daher: Die absolut gestiegene Zahl von Disziplinverstößen in der NVA von 1964 bis 1980 (S. 14) wird z. B. nicht ins Verhältnis zur ebenfalls gewachsenen Truppenstärke gesetzt. Und der genannten Zahl von „mehr als 2300 MfS-Mitarbeiter[n] […] hauptamtlich allein in der NVA und den Grenztruppen“ (S. 18) fehlt ein zeitlicher und quantitativer Bezugspunkt und -Rahmen.
- Im Unterkapitel „Formen von Verfolgung, Disziplinierung und Bestrafung in der NVA“ (S. 19) wird außer Acht gelassen, dass die Relevanz von Bestrafungen für Wehrpflichtige und Berufssoldaten sehr unterschiedlich ausfällt. Mit Parteiausschluss, fristloser Entlassung oder Degradierung fühlten sich Berufs-„Soldaten“ deutlich anders bestraft als Grundwehrdienstleistende. Der Katalog von „Aberkennung staatlicher Auszeichnungen, Einzug des Ehrendolchs, […] Nichtgewährung von Übergangsgeldern“ betraf wohl kaum einen Insassen von Berndshof und Schwedt, aber sehr wohl die ideologisch auf die DDR eingeschworenen NVA-Hierarchien und -Führungsebenen. Diese waren jedoch an der Gestaltung der nach Berndshof oder Schwedt führenden „Atmosphäre“ mindestens indirekt beteiligt.
- Den „meisten ehemaligen Militärstrafgefangenen“ schreibt Wenzke „für den Rest ihrer Dienstzeit“ eine vorbildliche Pflichterfüllung zu (S. 18). Dies dürfte eher der Wahrnehmung der „besondere Vorkommnisse“ fürchtenden Vorgesetzten entsprechen. Tatsächlich ging es den ehemaligen Insassen, deren Strafzeit die Wehrdienstzeit entsprechend verlängerte und die weiterhin unter dem Regime von Befehl und Gehorsam standen, primär um die Vermeidung neuer Konflikte mit den übergeordneten Hierarchien und einer ggfs. erneuten Strafe. Dies umso mehr, wenn sich die Bestraften auch noch unter Bewährungsauflagen befanden. Somit dürften Einschüchterung und Angst vor erneuter Bestrafung zugrunde gelegen haben. Zudem berichten etliche der Betroffenen von einer gerade durch die Strafzeit hervorgerufenen bzw. verstärkten Ablehnung der NVA und des DDR-Staates – was kaum mit einer vorbildlichen Pflichterfüllung zu beschreiben wäre.
- Mehrmals werden die zu unterscheidenden Insassen-Gruppen Strafarrestanten/SA, Militärstrafgefangene/MSG und (ab 1982) Disziplinarbestrafte/DB zusammengefasst. Die verallgemeinernde Benennung MSG wird dem nicht immer gerecht (S. 17 f.). Die angeratene Differenzierung zwischen MSG/SA und DB betrifft z. B. auch „die Unrechtmäßigkeit ihrer Bestrafung“ (S. 26). Während bei den DB deliktunabhängig schon die Art und Form der Bestrafung mit dem Aufenthalt in Schwedt als unrechtmäßig anzusehen war, wäre bei den MSG eine Einzelfallprüfung mit Abgleich von zugrunde liegender Tat und strafrechtlicher Ahndung vorzunehmen. In der hier relevanten Passage betrifft der verknüpfte Verweis auf das Dok. 70 zudem nur die MSG; nicht die auch suggerierten DB.
- Eine die Varianten von Wehrersatzdienst aufzählende Formulierung von Wenzke verweist auf Geltung ab 1962 (S. 16). Die ebenfalls erwähnten Bausoldaten kamen jedoch erst ab 1964 hinzu.
- Das Personenverzeichnis (S. 243) enthält den Hinweis: „Nach Möglichkeit wurde der in den Dokumenten genannte zuletzt erreichte Dienstgrad ergänzt.“ Im Widerspruch dazu ist bei den Strafvollzugs-Bediensteten Bailleu und Pfotenhauer abweichend verfahren worden.
Letztlich finden sich weitere Fehler, von denen beispielhaft hier nur zwei erwähnt werden:
- Der Verweis auf „Anm. 15 und 16 in diesem Beitrag“ (S. 16) geht ins Leere, da nach Fußnote 12 im nächsten Kapitel eine neue Zählung beginnt und die dortigen Nr. 15 / 16 andere Themen betreffen. U. U. sind real die Fn. 5 + 6 gemeint. Gleiches gilt für den Verweis in Fn. 5 auf Anm. 13 und 16, mit dem vmtl. Fn. 3 und 6 gemeint sind.
- Zum Ende des Dok. 67 ist ein Wortfehler enthalten, der vmtl. auf die hier unsinnige Autokorrektur des Textprogramms zurückzuführen ist: statt StPO steht dort stopp (S. 210).
Gerade die letzten Ausführungen lassen vermuten, dass an einer Lektorats-Betreuung für diesen Band gespart wurde. Dennoch liegen für die tiefer in die Materie Einsteigenden hier durchaus interessante Dokumente vor.
Arno Polzin, Ende November 2025
[1]Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Stasi-Archiv.
[2]https://zms.bundeswehr.de/de/publikationen-ueberblick/zmsbw-publikationen-wenzke-straflager-5753738 (letzter Zugriff 30.11.2025)
[3]https://zms.bundeswehr.de/resource/blob/5753742/3dc4206ec9eb63188798d40dcf06be2f/0979-01-wenzke-knast-data.pdf (direkter Download)
[4]https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/8acf872a-5c70-448e-83ab-60d1ef7d7df8/, dort Klick auf „Inhaltliche Charakterisierung“.