„Ein absolutes No-Go“. Der Umgang mit männerliebenden Männern in der NVA.

Von Klaus Storkmann[1]

Alexander der Große, Caesar, Prinz Eugen, Friedrich der Große – einigen der bedeutendsten, weil erfolgreichsten Feldherren der Geschichte wird nachgesagt, nicht nur ein soldatisches Interesse an Männern gehabt zu haben. Ob dem wirklich so war, wissen wir nicht und auch große Krieger haben ein Recht auf Schutz ihrer Intimsphäre. Aber diese hier nur kurz begonnene Liste wirft ein Schlaglicht auf das lange von Tabus wie von Gerüchten und auch Rufmord bestimmten Umgang mit Homosexualität unter Soldaten. Jede Armee seit der Antike hatte mit diesem heiklen Thema umzugehen, auf ihre Weise.

Nicht das ob sondern das wie ist die spannende Frage der Vergleiche zur Praxis in früheren deutschen und anderen Streitkräften. Hier werden kursorisch Forschungsergebnisse zum Umgang der DDR-Streitkräfte mit männerliebenden Männern in ihren Reihen vorgestellt.

„In der Gesellschaft totgeschwiegen“, in der Armee „schlichtweg gefährlich“

In der DDR wurde der alte Paragraphen 175 StGB schon 1968 und damit ein Jahr früher als in der Bundesrepublik nicht nur, wie dort, entschärft, sondern gleich ganz abgeschafft. Trotz der Abschaffung des alten Paragraphen 175 schon 1968 herrschte unter Homosexuellen DDR-Bürgern eine große Vorsicht. Liberal, offen und tolerant für LGBT (heute allgemein gebräuchliche Abkürzung für Lesbian, Gay, Bi and Transsexual) war die Mehrheit der DDR-Bürger nicht, der Staatapparat war es gleichfalls nicht. 

Ein damals Betroffener schätzt rückblickend ein:„die Menschen [in der DDR] konnten einfach nicht damit umgehen, weil Homosexualität in der Gesellschaft totgeschwiegen wurde“[2].

Dies galt für die Streitkräfte in noch stärkerem Maße. Ein im letzten Dienstgrad Oberfähnrich in der Volksmarine Gedienter brachte seine Erinnerung in diese Studie ein: Schwul sein sei in der DDR schon im zivilen Leben „ein absolutes No-Go“[3] gewesen, von der Armee ganz zu schweigen:„Ich hätte selbst im Traum nicht daran gedacht, es je einem zu erzählen.“[4] Das Bekanntwerden im Dienst hätte zum Abbruch der Laufbahn geführt.Selbst für Grundwehrdienstleistende sei das Bekanntwerden ihrer homosexuellen Orientierung „schlichtweg gefährlich“ gewesen, erinnerte sich dieser Zeitzeuge, wie auch andere.

Fast alle vom Verfasser für sein 2021 veröffentlichtes Buch[5]befragten früheren NVA-Offiziere sagten rückblickend, sie könnten sich an keinen Fall von Homosexualität in ihren Dienststellen erinnern. Das ganze Thema sei in der NVA totgeschwiegen worden. 

Ein als Oberstleutnant der NVA in die Bundeswehr übernommener Offizier äußerte spontan, Homosexualität sei in den von ihm geführten Truppenteilen „kein Thema“ gewesen. Nach längerem Überlegen fiel ihm dann doch eine Begebenheit aus dem Jahr 1978 ein: In einem Pionierbataillon wurde die Beziehung eines Hauptmanns aus dem Bataillonsstab zu einem Wehrpflichtigen beobachtet und bekannt. Die beiden Männer seien bei einem Kontrollgang im technischen Bereich „erwischt“ worden – ausgerechnet vom Offizier der Staatssicherheit, der in jedem Truppenteil vorzufinden war. 

Der Bataillonskommandeur suchte nach einer einfachen Lösung für das ihm unangenehme Problem – und fand sie: Der Hauptmann wurde verwarnt, der Wehrpflichtige wurde in eine andere Einheit wegversetzt. Der Offizier kam damit sehr glimpflich davon. In der Bundeswehr wäre er für einen vergleichbaren Vorfall hart in einem Disziplinarverfahren bestraft worden.

In der NVA wurde der für alle peinliche Vorfall dagegen informell beigelegt. Der Hauptmann konnte seine Karriere ungehindert fortsetzen, in der Bundeswehr zu dieser Zeit undenkbar. 

„Man mochte das Thema Homosexualität in der NVA nicht; wenn es irgendwie ging, haben sich alle darum gedrückt. Wenn es Regelungsbedarf gab, wurde erstaunlich großzügig entschieden, kamen die Betroffenen daher oft erstaunlich glimpflich davon: Hauptsache kein Skandal.“[6] Auch andere berichtete Vorfälle scheinen zu bestätigen, die Vermeidung eines Skandals sei die Prämisse der NVA-Kommandeure vor Ort gewesen. 

Wehrdienst ja, Karriere nein

Zwei befragte Musterungsärzte konnten sich an keinen einzigen Fall erinnern, in dem ein junger Mann bei der Musterung angegeben hätte, homosexuell zu sein. Dieser Befund erhebt aber keinen Anspruch auf Repräsentativität, da beide Ärzte damals im ländlichen Raum Vorpommerns arbeiteten und es in größeren Städten bei Musterungen sicher Fälle von bekennenden Schwulen gab. In der Musterungsanordnung von 1987 waren im Kapitel 7 (Neurologie/Psychologie) im Absatz 9 (nach dem Punkt Alkoholismus) die Regeln im Umgang mit Homosexualität aufgeführt:

„Homosexuelle sind […] als diensttauglich zu begutachten. Sie sind jedoch als Soldatenauf Zeit, Unteroffiziere auf Zeit, Offiziere auf Zeit, Berufsunteroffiziere, Fähnriche und Berufsoffiziere nicht geeignet. Ist die Homosexualität mit einer schweren Persönlichkeitsabartigkeit oder Neurose kombiniert, so ist bei der Begutachtung entsprechend Ziffer 8 bzw. 11 dieser Anlage zu verfahren.“[7]

 

Damit galten homosexuell orientierte Männer in der Regel als wehrdienstfähig, so wie seit 1979 in der Bundeswehr. Auch die Ausnahme einer »schweren Persönlichkeitsabartigkeit oder Neurose« entsprach wortgleich der Ausnahmeregelung in der Bundeswehr. Bemerkenswert ist der Ausschluss jeglicher längerfristigen Verpflichtung als Unteroffizier oder Offizier. Auch in diesem Punkt glichen sich NVA und Bundeswehr. Wie die Personalrichtlinie des BMVg von 1984 schloss die der NVA sogar eine Weiterverpflichtung als Mannschaftssoldat aus (in der NVA als Soldaten auf Zeit bezeichnet). In beiden deutschen Armeen galt für homosexuelle Männer: Wehrdienst ja, Karriere nein.

Homosexualität war im Truppenalltag der NVA ein „totales Tabu“, berichten unisono alle Befragten. Selbst Schwule betonten, sie hätten bis zum Ende ihrer NVA-Dienstzeit nie über ihre Homosexualität gesprochen, das sei ihr „persönliches Geheimnis“ gewesen. Und doch konnten einige entsprechende Begebenheiten wiedergeben, sei es als Beobachter oder als Akteure. Als Offizierschüler an der Offiziershochschule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ in Löbau habe er mit einem Kameraden gemeinsam in der dortigen Armeesportgemeinschaft geboxt, erinnerte sich ein Oberst. Als dann beide Anfang der1970er Jahre Kompaniechef in einer Division waren, habe er „völlig überraschend“ erfahren, dass der frühere Sportkamerad fristlos entlassen worden sei. Er soll dem Vernehmen nach ein sexuelles Verhältnis mit einem Soldaten gehabt haben. „Für mich war er immer ein exzellenter Kamerad, ein ausgezeichneter Boxer und sicherlich auch sehr guter Offizier.“[8]

Ähnlich äußerte sich ein anderer Zeitzeuge, Anfang der 1960er Jahre junger Offizier der Fallschirmjägertruppe. Bei den DDR-Fallschirmspringermeisterschaften (wahrscheinlich 1963) erfuhr er, dass einer seiner früheren Mitschüler in der Offizierausbildung als Leutnant wegen angeblicher oder tatsächlicher Homosexualität in Unehren entlassen worden wäre.„Das wunderte mich denn doch, was aber wohl auch meiner damaligen Naivität zu diesem Thema geschuldet war. Ich war damals der Meinung, dass Homosexualität eine ›Berufskrankheit‹ von Friseuren und Balletttänzern wäre und außerhalb dieser Gruppen nicht vorkommen würde.“[9]

Generell fiel bei vielen Zeitzeugenerinnerungen auf, dass geringfügige Vorfälle mit homosexueller Motivation meistens (sogar fast immer) nicht an Vorgesetzte gemeldet wurden. Dies galt für Bundeswehr wie für NVA gleichermaßen. In der NVA scheint das Tabu noch größer gewesen zu sein, was für die Homosexuellen die positive Folge hatte, dass ihre Avancen von den Soldaten kaum jemals an die sprichwörtliche große Glocke gehängt oder gar an Vorgesetzte gemeldet wurden. Stattdessen wurde geschwiegen, teils aus Kameradschaft, teils aus Scham.

Scham empfanden auch die wegen ihrer sexuellen Orientierung Entlassenen – und schwiegen. Wie hätten sie sich auch erwehren können? Verwaltungsgerichte gab es in der DDR nicht; „ein Rechtsschutz in Verwaltungssachen, der diese Bezeichnung verdient hätte, war nicht gegeben“.[10]

Neue Regeln ab 1988

Im Strausberger Verteidigungsministerium setzte 1988 ein Umdenken in dieser Frage ein. Bei der Tauglichkeitsfeststellung homosexueller Männer seien in den vergangenen Jahren „wiederholt nicht durch medizinische Sachverhalte zu rechtfertigende Entscheidungen“ getroffen worden, stellte eine für den Minister erstellte Aktennotiz fest. So seien homosexuelle Männer entgegen der Vorschriftenlage nicht zum Wehrdienst „zugelassen“ worden oder hätten selbst erfolgreich auf ihre Ausmusterung hingewirkt.

Das heißt im Umkehrschluss für die Vorschriftenlage: Die homosexuelle Orientierung eines Wehrpflichtigen war allein noch kein Grund, nicht zur NVA zu müssen – anders als in der westdeutschen Bundeswehr bis Ende der 1970er Jahre.

1988 hatte der Chef der (für Personal zuständigen) Verwaltung Kader im DDR-Verteidigungsministerium auch „Grundsätze für den Umgang mit homosexuell veranlagten Bewerbern, Berufskadern und NVA-Angehörigen auf Zeit“ erarbeiten lassen und dem Minister vorgelegt.[11] Auch darin hieß es ausdrücklich, Homosexualität sei kein Ausschlussgrund für den Dienst in der NVA. Bereits als Zeit- oder Berufssoldaten in der NVA-Dienende, deren Homosexualität bekannt werde, sollten ihren aktiven Wehrdienst fortsetzen, „wenn keine Komplikationen“ einträten. Dies gelte auch ausdrücklich für die Dauer der Ausbildung an militärischen Lehreinrichtungen.Damit zogen die DDR-Streitkräfte 1988 mit der Praxis der Bundeswehr gleich, Homosexuelle also nicht aus dem Dienst zu entlassen. Wer bereits Zeit- oder Berufssoldaten war, konnte nun auch in der NVA bis zum regulären Dienstzeitende verbleiben („wenn keine Komplikationen“ eintraten). 

In einem Punkt zogen die DDR-Streitkräfte mit ihrer neuen Toleranz 1988 gar an der Bundeswehr vorbei: Anders als im Westen durften als homosexuell bekannte Offizier- und Unteroffizieranwärter – zumindest nach der neuen Erlasslage – ihre Ausbildung fortsetzen und damit in Konsequenz auch Offizier oder Unteroffizier werden.

Auf die Neuregelung wies im Januar 1990 auch die NVA-eigene Wochenzeitung „Die Volksarmee“ hin: „Bis zum September 1988 gab es eine Regelung, nach der Homosexuelle nicht geeignet waren für den militärischen Beruf. Diese Regelung wurde aufgehoben, um gleiche Rechte und Pflichten für alle zu gewährleisten.“ Aber: „Die richtige militärische Entscheidung ist das eine – die Praxis das andere.“[12]

„Wenn du wirklich schwul bist, hältst du lieber die Klappe“

Dennoch: Nun wagten Schwule in der NVA über ihre Erfahrungen zu berichten – so in der Ausgabe 1/1990 der Zeitschrift „Die Volksarmee“, freilich unter dem Schutz der Anonymität: „Bernd, 24, Unteroffizier: Gewitzelt wird ständig. Aber wenn du wirklich schwul bist, hältst du lieber die Klappe. Da hört der Spaß auf, fühlen die anderen sich angegriffen und bedroht. Oft glauben auch noch die Vorgesetzten, sie müssten die Soldaten schützen vor so einem.“[13] Soweit hätte dies auch ein Erfahrungsbericht aus der Bundeswehr des Jahres 1989 sein können. Einen großen Unterschied machten dagegen die weiteren Erinnerungen. Wiederum Unteroffizier Bernd:

„Das schlimmste ist mir in H. passiert, da hat der Polit[offizier] die Kompanie vor mir gewarnt und gefordert, dass Vorkommnisse sofort an ihn gemeldet werden. Daraufhin wurde ich im Waschraum zusammengeschlagen, nackt, die wollten mir unbedingt einen Besenstiel in den Hintern stecken. Der KC [Kompaniechef] meinte bloß, ich sei selber schuld, ich müsse mich nicht wundern.“[14]

In der Bundeswehr hätte der Kompaniechef nach einem solchen Vorkommnis nach allen Erfahrungen nicht die Augen zugedrückt, nicht zudrücken dürfen. Eine solche Aussage wäre kaum denkbar gewesen und hätte, falls doch geschehen und gemeldet, zu schweren disziplinaren Konsequenzen für den Chef geführt.

In seiner Einheit gebe es „keine Soldaten, die so sind, da passe ich schon auf“, zitierte „Die Volksarmee“ einen Politstellvertreter eines Bataillons. „Die Soldaten haben einen anstrengenden Dienst, wer da noch Zeit hat für solche Spielchen, ist wohl nicht ausgelastet.“[15] Die Redaktion der Zeitschrift stellte dieser Aussage direkt die eines homosexuell orientierten Soldaten gegenüber, dem Vernehmen nach aus dem Bataillon dieses Politstellvertreters:

„Ich mache hier alles mit. Nach dem Urlaub erzähle ich von Erlebnissen mit Mädchen, die Post von meinem Freund an die Heimatadresse kriege ich alle drei Monate, wenn ich nach Hause fahre. Mein Freund sammelt alle Briefe und dann lesen wir sie zusammen. Einen Brief hab’ ich ihm mal von hier geschrieben, auf der Toilette. Ich weiß nicht, wie ich das Jahr noch überstehen soll.“[16]

Diese Erfahrungen deckten sich mit denen von Wehrpflichtigen der Bundeswehr, durchaus auch noch im Jahr 1989. Ebenfalls fast wortwörtlich den Erfahrungen von Bundeswehroffizieren entsprach, was Andreas, Offizier und Sekretär der staatlichen Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend (FDJ), berichtete: „Das schlimmste ist, dass du mit niemandem darüber reden darfst. Ich fühle mich wahnsinnig allein, das ist mein Hauptproblem, nicht das Schwulsein. Wie soll ich jemals einen Freund finden? Ich will nicht weg von der Armee, aber manchmal denke ich, das wäre meine einzige Chance.“[17]

Fünf Wochen später veröffentlichte „Die Volksarmee“ (VA) den Leserbrief eines Majors: „Es wurde höchste Zeit, dass sich die VA der Homosexualität in der NVA widmet.“ Er sei als Vorgesetzter mehrfach mit diesem Problem konfrontiert gewesen.

„Ich habe mich [...] stets bemüht, ein echtes Vertrauensverhältnis zu den Armeeangehörigen zu schaffen. Dazu gehört auch menschliche Toleranz. Diese war auch schon vor der Wende möglich. Auf dieser Grundlage berichteten mir die meisten Schwulen von ihren Problemen mit anderen. Es gelang mir, zumeist ein Klima der Akzeptanz zu schaffen. Schwule werden von den anderen als Exoten betrachtet und unterliegen höherer öffentlicher Aufmerksamkeit [...] Andererseits muss man den Schwulen offen, ehrlich und taktvoll sagen, wo sie sich selbst gesellschaftlich isolieren [...] Die betreffenden jungen Menschen erleben erst während der NVA-Zeit ihr Coming-out. Sie brauchen nicht Ablehnung oder Isolation, sondern Zuspruch [...] Die Scharfmacher gegen Homosexuelle sind meist selbst sexuell verklemmt, genieren sich oft gar ihrer Nacktheit. Sie versuchen damit ihre eigenen Probleme zu verheimlichen. Schwule sind Menschen wie du und ich. Die Aufdringlichen sind die absolute Ausnahme. Nicht Schwule sind pervers, sondern die, die keinerlei Akzeptanz dieser Menschen aufbringen.“[18]

„Operative Personenkontrollen“ bis ins Intimste durch die Staatssicherheit

Dessen ungeachtet beweisen die in der Stasiunterlagenbehörde überlieferten Akten, dass das MfS noch 1989 Überwachungsvorgänge gegen NVA-Angehörige einleitete, die verdächtigt wurden, homosexuell zu sein.Die Omnipräsenz, selbst im Privatesten und Intimsten der Menschen,und die Willkürentscheidungen des Geheimdienstes waren DDR-typisch und unterschieden den dortigen Umgang mit Homosexuellen gravierend von der Bundesrepublik.

Dem Bonner Bundesverteidigungsministerium wurde im Zuge der Wörner-Kießling-Affäre 1984 vorgehalten, Listen mit Namen Homosexueller zu führen. Das Ministerium dementierte per Pressemitteilung, ein Staatsekretär stellte im Bundestag klar, es würden keine Listen geführt, es würden keine Überwachungen durchgeführt. 

Das MfS hatte sie, diese Listen. Unter der Überschrift „Personen mit homosexueller Veranlagung“ bzw. schlicht „Homosexuelle“ sind sie überliefert.Hinter nahezu jedem dieser Namen stand eine Überwachungsmaßnahme des MfS, eine „operative Personenkontrolle“ (OPK), denen stets mehr oder weniger subtile, teils richtig bösartige Decknamen gegeben wurden:„Anus“, „Liebhaber“, „Schwuler“ und „Verräter“ – um nur vier zu nennen.Jede „operative Personenkontrolle“ war ein tiefgreifender Eingriff in das Privat-, ja Intimleben der NVA-Angehörigen, die verdächtigt wurden, homosexuell zu sein, und ihrer Partner.

Sexueller Missbrauch in der Armee

In den überlieferten Akten der Militärstaatsanwaltschaft finden sich zudem zahlreiche Prozessakten gegen Soldaten, denen sexuelle Übergriffe auf andere, in fast allen Fällen direkt unterstellte, Soldaten zur Last gelegt wurden. Diese Prozesse wurden vor Militärgerichten geführt. Anders als die Bundesrepublik hatte die DDR, wie die allermeisten Staaten, eine Militärjustiz. Das besondere an den Prozessen: Noch vor deren Eröffnung und damit de jure noch vor der Feststellung der Schuld wurden die Beschuldigten aus der NVA ausgestoßen und quasi als Zivilisten vor Gericht gestellt, aber vor ein Militärgericht. Ein möglicher Grund: Kein Prozess gegen einen aktiven Soldaten sollte das moralische Ansehen der Armee beschädigen. Erschreckend und so für die Bundeswehr nicht vorstellbar: Die Militärstaatsanwälte vernahmen in der Regel auch die Ehefrauen der Beschuldigten als Zeuginnen und befragten diese zu Details ihres ehelichen Sexuallebens.

Auch für die DDR galt: Nicht immer hatten sexuelle Übergriffe nur eine primär sexuelle Motivation. Solche Taten konnten auch Machtdemonstration oder viel- mehr Machtmissbrauch sein. Auffallend war beim Studium der Vernehmungsniederschriften, dass fast alle Täter jede sexuelle Motivation hartnäckig leugneten und stattdessen die gewollte schrankenlose Demonstration ihrer Macht über Untergebene in den Vordergrund rückten. Offenbar schien dies für sie vorteilhafter zu sein, denn als Homosexueller zu gelten.

Rehabilitierung und Entschädigung per Gesetz 2021

Nicht die wegen sexuellen Missbrauchs gefällten Urteile, wohl aber die wegen einvernehmlichen homosexuellen Handlungen gegen DDR-Soldaten ergangenen Urteile und Disziplinarmaßnahmen hat der Deutsche Bundestag mit seinem (einstimmig und ohne Enthaltung abgestimmten) Beschluss im Mai 2021 über ein Rehabilitierungsgesetz aufgehoben.[19] Ursprünglich nur für die Bundeswehr vor und nach 1990 vorgesehen, wurde der Gesetzentwurf auch auf ehemalige Soldatinnen und Soldaten der NVA ausgedehnt und angewendet. Damit folgte der Gesetzgeber einem gesamtdeutschen Ansatz, den schon die ebenfalls vom Auftrag aus dem Bundesverteidigungsministerium zunächst nur den Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität beschränkte Forschung des Verfassers folgte: Die Geschichte beider deutscher Streitkräfte in der Zeit der Teilung heute nicht mehr getrennt, sondern wenn möglich vergleichend zu erforschen. Das Thema Homosexualität bot sich dafür gut an. Denn jede Armee hatte und hat damit umzugehen und ihren Weg zwischen Tabuisierung, Toleranz und Akzeptanz zu finden. 


[1]Oberstleutnant, Wissenschaftler im Zentrum für Militärgeschichte und Sozialgeschichte der Bundeswehr.

[2]Backovic, Lazar;Jäschke, Martin; Manzo, Sara Maria, „Werd endlich ein bisschen Mann“. Verfolgung Homosexueller in Deutschland,

http://www.spiegel.de/einestages/schwulenparagraf-175-homosexuelle-in-der-ddr-a-972887.html (zuletzt aufgerufen am 27.6.2018)

[3] E-Mail Andreas T. an den Verfasser, 07.12.2017.

[4] Ebd.

[5] Storkmann, Klaus, Tabu und Toleranz. Der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis 2000, Berlin 2021.

[6] Zeitzeugengespräch Oberstleutnant (Bw und zuvor NVA) a.D. B., Potsdam, 26.1.2018.

[7] Ministerium für Nationale Verteidigung, Anordnung 060/9/002 über die Arbeit der Gutachterärztekommission der NVA auf dem Gebiet der militärmedizinischen Begutachtung (Begutachterordnung) vom 5.8.1987, hier S. 110.

[8] Email Oberst (NVA) a.D. L. an den Verfasser, 13.2.2018.

[9] Email Peter G. an den Verfasser, 9.2.2018.

[10] Raumsauer, Ulrich, 150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit – Jubiläum einer Unvollendeten. In: BDVR-Rundschreiben 3/2013, Seite 124-127, hier. S. 127, auch unter http://www.verwaltungsgerichtsbarkeit.de/allgemeines/07_geschichte/index.php veröffentlicht

[11] BStU, MfS, HA I 15318: MfNV, Chef Kader an Chef Verwaltung 2000, 7.7.1988, darin Kopie MfNV, „Grundsätze für den Umgang mit homosexuell veranlagten Bewerbern, Berufskadern und NVA-Angehörigen auf Zeit“, in anderen Dokumenten auch als „Grundsätze für die Arbeit mit Bewerbern, Berufskadern und Angehörigen der NVA in Dienstverhältnissen auf Zeit bei Homosexualität“ bezeichnet. Das MfS erhielt das MfNV-Papier gleich mehrfach von vielen Absendern, so auch vom Chef des Stabes der Grenztruppen.

[12] Siemann, Holger, Coming out in der NVA? In: Die Volksarmee 1/1990, S. 5.

[13] Ebd.

[14] Ebd.

[15] Ebd.

[16] Ebd.

[17] Ebd.

[18] Leserbrief Major Andreas T.In: Die Volksarmee 6/1990, S. 4.

[19]Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG), beschlossen in zweiter und dritter Lesung am 20, Mai 2021, in Kraft getreten am 23. Juli 2021.