Neugier auf den Westen
Grenzüberschreitende Kontakte von Grenzsoldaten und die Reaktionen der DDR-Apparate 1965
von Gerhard Sälter
Direkt an der Grenzlinie zur Bundesrepublik eingesetzt, entwickelten die Grenzsoldaten, wie viele andere DDR-Bürger, eine große Neugier auf den Westen.1 Sie waren in einem Informationsdilemma gefangen: Den Informationen der DDR-Medien trauten sie wegen ihrer offensichtlich propagandistischen Tendenz nur beschränkt, die Darstellungen westlicher Medien konnten sie nicht überprüfen. Deshalb nutzten einige von ihnen Gelegenheiten im Grenzdienst für Westkontakte. Diese waren ihnen streng untersagt, um einerseits das Informationsmonopol der SED in den Grenztruppen zu wahren. Andererseits sorgten sich die politischen Eliten der DDR um die Loyalität der Grenzsoldaten, sollten sie westlichen Einflüssen ausgesetzt sein, denn es war bekannt, das viele, vielleicht die meisten Grenzsoldaten dem Grenzregime distanziert bis ablehnend gegenüberstanden.2 Deshalb waren grenzüberschreitende Kontakte untersagt, sowohl was die Zivilbevölkerung anging als auch – in besonderem Maße – Kontakte zu Angehörigen des westdeutschen Zolls, des Bundesgrenzschutzes und der ebenfalls an der Grenze patrouillierenden westalliierten Streitkräfte.3 Dennoch kam es wiederholt zu solchen grenzüberschreitenden Kontakten.
Der Aufsatz basiert wesentlich auf den Aussagen der Grenzsoldaten selbst, die sie nach dem Bekanntwerden der Kontakte gegenüber dem MfS gemacht hatten. Das MfS protokollierte Aussagen jedoch nicht wortgetreu, sondern formte sie in einen ideologisch geprägten Jargon um, und passte sie zudem in eine fiktionale Erzählung ein, die der mit der Ermittlung betraute Mitarbeiter als Grundlage für eine Verurteilung entwarf.4 Deshalb habe ich sehr genau geprüft, welcher Teil der Aussagen inhaltlich den Grenzsoldaten zuzurechnen ist, die häufig wertende Wortwahl jedoch, dies ist beim Lesen zu berücksichtigen, ist die des MfS.
Motive, Umstände und Konsequenzen für grenzüberschreitende Kontakte sind aus einem Fall ersichtlich, der sich 1965 in der Grenzkompanie Katharinenberg ereignete. Neben der Neugier auf den Westen und einer deutlichen Distanz vieler Grenzsoldaten zu den Zielen des Grenzregimes war es auch Langeweile und Gruppendynamik, die zu diesen Treffen geführt hatten. Hatten Mauerbau 1961 und die Einführung der Wehrpflicht 1962 das Grenzregime grundlegend verändert, blieb das Verhalten vieler Grenzsoldaten im Alltag des Grenzdienstes über diese Einschnitte hinweg erstaunlich konstant. Viele entzogen sich den Ansprüchen des Grenzdienstes aus Langeweile und Bequemlichkeit.5
Ein Grenzsoldat schilderte gegenüber dem MfS, wie Grenzsoldaten versuchten, es sich an der Grenze – fern der Offiziere – so angenehm wie möglich zu machen: „So habe ich während des Postendienstes an der Staatsgrenze gelesen, Radio gehört und Karten gespielt, meinen Postenbereich verlassen und an Postentreffen teilgenommen, auf Posten geschlafen, mutwillig Signalgeräte ausgelöst und Leuchtpatronen verschossen sowie Fotoaufnahmen vom Grenzgebiet angefertigt.“6
Ein Kamerad ergänzte, dass dieses Verhalten verbreitet war und ihnen schon während der Ausbildung nahegelegt wurde. Sein Gruppenführer habe ihm und seinen Kameraden während des Einweisungslehrgangs „den Dienst in einer Linienkompanie als ruhig und unmilitärisch“ geschildert. So könne man sich „zum Beispiel während des Postendienstes ausruhen“ und schlafen. Das hatte einen zusätzlichen Grund darin, dass angesichts von dauerhafter Unterbesetzung und zusätzlich zum Grenzdienst zu verrichtenden Diensten, zu denen noch Politunterricht und FDJ-Gruppentreffen kamen, ein Diensttag immer wieder 10 bis 12 Stunden betragen konnte. Geschlafen wurde dann eben an der Grenze. Das wurde dadurch erleichtert, dass die ein Postenpaar führenden Postenführer, oft niedrige Dienstgrade wie Gefreite und seltener ein Unteroffizier, und die zur Kontrolle eingesetzten Streifen aus Unteroffizieren eine ähnliche Strategie verfolgten: „So habe ich mehrfach mit meinen Postenführern während des Grenzdienstes geschlafen. Verschiedene Kontrollstreifen mit Gruppenführern wurden oberflächlich durchgeführt und es kam einige Male vor, daß während einer solchen Streife nur ein oder zwei Postenpaare angelaufen und kontrolliert wurden. Die übrige Zeit des Kontrollstreifendienstes wurde schlafend im Wald verbracht. Die Eintragungen der durchgeführten Postenkontrollen im Befehlsbuch, die die Unteroffiziere vornahmen, lauteten jedoch sinngemäß, alle Posten wurden kontrolliert, sie versahen guten Grenzdienst und verhielten sich taktisch klug.“7
Die Treffen mit den Zollbeamten begannen also in einem Umfeld, in dem es üblich war, sich den Erfordernissen des Grenzdienstes zu entziehen. Sie dauerten von Mai und bis August 1965.8 Insgesamt 13 Grenzsoldaten nahmen an den wiederholten Kontakten teil, die der Aufmerksamkeit der Vorgesetzten und des MfS entgangen, bis sie durch einen Zufall entdeckt wurden. Alarmiert wurde das MfS durch die Aussage eines desertierten Grenzsoldaten, der bald nach der Flucht aber in die DDR zurückgekehrt war. Der berichtete, dass ihn bei den Vernehmungen im Aufnahmelager Bilddokumente dieser Kontakte vorgelegt worden waren: „Außerdem wurde mir auf der [westlichen] Zolldienststelle in Wanfried, in der ich mich am 17.10.1965 aufhielt, eine Fotografie gezeigt, auf welcher [N.A. und M.B.] und zwei Zöllner auf westdeutschem Gebiet abgebildet waren.“9
Die Grenzsoldaten hatten für die grenzüberschreitende Kontakte regelmäßig ihren Postenbereich an der Grenze verlassen. Die Kontakte blieben zunächst unentdeckt, weil einer von ihnen die Planung für die zur Kontrolle eingesetzten Offiziersstreifen einsehen konnte und andere Kontrollstreifen über das Grenzmeldenetz angekündigt wurden. Dabei wurde darauf geachtet, dass Soldaten, die SED-Mitglieder waren und deshalb als „unsicher“ galten, sich nicht in der Nähe der wahrscheinlichen Kontaktstelle aufhalten konnten.10 Die teilnehmenden Grenzer galten bei ihren Vorgesetzten als vorbildliche Grenzsoldaten und waren mehrfach ausgezeichnet worden.11
Die Grenzsoldaten waren über die Kontaktpolitik des „Gegners“ regelmäßig im Politunterricht belehrt worden, aber sie hatten dies auf eigene Art interpretiert. Der Gefreiten T.M. sagte dem MfS später, er habe sich vor allem gemerkt, dass die Zollbeamten Zigaretten verteilten: „Bereits während meiner Ausbildung war ich darüber belehrt worden, daß die westdeutschen Zöllner mittels Zigaretten versuchen, Angehörige der Grenzsicherungsorgane nach Westdeutschland zu locken. Demzufolge, so dachte ich, müßten die Zöllner Westzigaretten geben.“12 Außerdem wusste T.M., dass andere Grenzer bei Kontakten tatsächlich Zigaretten erhalten hatten.
Im Fall der Grenzsoldaten aus der Kompanie Katharinenbrg scheint der Kontakt – neben der Langeweile, Gruppendynamik und Neugier – auch dadurch motiviert worden zu sein, sich vom Grenzregime zu distanzieren und es symbolisch zu durchbrechen. Dis wird deutlich in einer späteren Aussage von T.M. gegenüber dem MfS: „Bei dieser Gelegenheit beobachtete ich auf westdeutschem Gebiet mehrere Zivilpersonen, denen ich winken wollte. Da ich den Unteroffizier [V.M.] schon einige Zeit kannte, vermutete ich, daß er eine solche Handlung nicht den Vorgesetzten melden würde. Um mein Vorhaben ungehindert und von keinen anderen Personen bemerkt durchführen konnte, forderte ich den dabeistehenden Grenzposten auf, sofort das Postengebiet aufzusuchen. Der Grenzposten [...] kam dieser Aufforderung nach. Im Anschluß winkte ich den westdeutschen Zivilpersonen, um damit zu erkennen zu geben, daß es Angehörige der Grenztruppen gibt, welche mit den Grenzsperren nicht einverstanden sind.“13
Das abwägende und planvolle Vorgehen für eine so einfache Handlung wie Winken zeigt, welche Bedeutung es für die Grenzsoldaten besaß, sich bei Abweichungen vom Dienstreglement der Kameraden zu versichern, um eine Meldung und Bestrafung zu vermeiden. In diesem Fall war der Gefreite sogar zu vorsichtig gewesen, wie ihm der betreffende Soldat später zu verstehen gab: „Diese Handlung [das Winken] muß der Soldat [N.N.] beobachtet haben, denn er äußerte später im Objekt zu mir, daß es nicht notwendig gewesen wäre, ihn deswegen wegzuschicken.“14
Die Kontakte waren auch herbeigeführt worden, um unzensierte Informationen über das Leben im Westen zu erhalten. Die beteiligten Grenzsoldaten, die sich gegenseitig kannten, hatten sich verabredet, „daß wir uns alle zusammen, nachdem wir in unserem entsprechenden Postengebiet abgesetzt worden sind, im Postengebiet Grünrode in der Nähe der Wanfrieder Straße treffen wollten. Wir beabsichtigten, an dieser Stelle mit Angehörigen des westdeutschen Zolls in Gespräch zu kommen. Wir wußten zwar nicht, ob wir an diesem Tage auf solche treffen würden, hofften aber sehr stark darauf. Es ging uns in erster Linie darum, aus deren Munde etwas über die westdeutschen Lebens- und Arbeitsverhältnisse zu erfahren, ihre Meinung über die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR kennenzulernen und bei dieser Unterhaltung Westzigaretten zu erbetteln.“15
Natürlich interessierten sich die westlichen Zöllner, von denen mindestens zwei frühere DDR-Bürger waren, auch für die Bereitschaft der Grenzsoldaten, auf Flüchtlinge zu schießen. Obwohl M.B. dies später gegenüber dem MfS als Unwahrheit bezeichnete, die er gesagt habe, um „einen guten Eindruck bei den Zöllnern zu hinterlassen“, hatte er diesen mitgeteilt: „Zum Verhalten der Grenzsoldaten zu Grenzverletzern äußerte wir uns dahingehend, daß wir, um nicht in Gewissenskonflikte zu geraten, nicht auf Menschen schießen würden. Wenn wir doch schießen müßten, so würden wir keine gezielten Schüsse abgeben.“16
Die Grenzsoldaten trafen sich mehrfach mit Zöllnern, an den Gesprächen beteiligten sich gelegentlich zufällig vorbeikommende westdeutsche Zivilisten beteiligten. Die Treffen scheinen vor allem dann herbeigeführt worden zu sein, wenn die Grenzer keine Lust zum Postendienst hatten, sich zu einem ihrer üblichen „Postentreffen“ verabredeten und ausgelassener Stimmung waren. Die grenzüberschreitenden Gespräche blieben durchweg auf einer Alltagsebene. Es wurde über die beiden Gesellschaftssysteme, das Grenzregime und die persönlichen Erfahrungen mit dem Grenzdienst und den Alltag des Grenzdienstes geredet. Dabei spendierten die Westler Bier und Zigaretten, außerdem brachten sie Kaffee, Zigaretten, Schokolade, Obst und Literatur (insbesondere Romanhefte) als Geschenke dabei. Der Kontakt intensivierte sich, weil die Personen im Westen freundlich waren und sich über die Treffen ebenso wie ihre Kollegen aus dem Osten freuten. Mehrfach wurden Erinnerungsfotos gemacht und zwischen Ost und West ausgetauscht. Unter den Grenzsoldaten entstand dabei im August so etwas wie eine Phase kollektiver Euphorie.17
Die Kontakte wurden schließlich abgebrochen, weil sie den Beteiligten auf beiden Seiten zu intensiv wurden. Bei den Grenzsoldaten nahm die Angst vor Entdeckung zu und die Zöllner mussten sich auf ihrer Dienststelle ebenfalls fragen lassen, was sich dort an der Grenze eigentlich tat. Die Beendigung der Kontakte im gegenseitigen Einvernehmen spricht auch gegen die später im Strafverfahren formulierte These, auf der die Urteile beruhten, das eine planmäßige geheimdienstliche Abschöpfung stattgefunden hatte: „Der [westdeutsche] Zöllner brachte zum Ausdruck, daß es besser wäre, wenn wir uns nicht mehr treffen würden, weil es unter den Zöllnern in Wanfried Unruhe geben würde. Wir waren jedoch ebenfalls der Meinung, daß es besser ist, wenn diese Dinge endgültig aufhören.“18
Tatsächlich hatten die Grenzsoldaten sich, wie M.B. später dem MfS sagte, schon am 20. August darauf geeinigt, die Kontakte einzustellen, weil sie zu gefährlich seien. Den Ausschlag gab der Unteroffizier V.M., der ihnen, „auf die mitgebrachten Geschenke deutend“, sagte, „daß die Verbindungen [...] zu große Ausmaße annehmen würden, die für alle daran Beteiligten Unannehmlichkeiten bringen könnten. Wir kamen daraufhin alle auf dem Zimmer Anwesende überein, in Zukunft derartige Verbindungen zu unterlassen.“19 Da viele Grenzsoldaten an den Kontakten beteiligt waren und ein noch größerer Kreis davon in Form der mitgebrachten Zigaretten profitiert hatte, wusste mittlerweile ein Großteil der Kompanieangehörigen über diese Treffen Bescheid und die Gefahr der Entdeckung wuchs.
Als die Kontakte im Oktober, also lange, nachdem sie beendet worden waren, bekannt wurden, mussten die Vorgesetzten dieses alltägliche, aber unerwünschte Verhalten zunächst der Leitung der Grenztruppen und der Parteibürokratie erklären. Das Kommando des Grenzregiments Mühlhausen., dem die Kompanie unterstand, gab sich Mühe, die eigene Kontrolltätigkeit herauszustellen und die Offiziere der Kompanie verantwortlich zu machen. Es habe sich um eine Kompanie gehandelt, die „in der wahrscheinlichen Richtung der Grenzverletzer“ liege. Deshalb sei sie personell voll aufgefüllt, wobei vor allem FDJ- und SED-Mitglieder in die Kompanie versetzt worden seien. Der Kompaniechef sei eigentlich ein erfahrener Grenzoffizier und deswegen nach Katharinenberg versetzt worden, aber offensichtlich der Situation dort nicht gewachsen. Der Politoffizier vor Ort habe nicht die richtigen „Methoden zur Erziehung der Soldaten“ eingesetzt und sei deshalb auf deren Widerstand gestoßen. Außerdem habe er „wenig zur Festigung des Offizierskollektivs beigetragen“. Der Parteisekretär der Kompanie arbeite „nicht zielgerichtet und ohne Energie“. Auch anderen Offizieren wurde zwar Bemühen, aber mangelhafte Qualifikation attestiert. Deshalb habe sich der „polit-moralische Zustand“ der Kompanie „ungünstig“ entwickelt, was an fünf Deserteuren, darunter drei Unteroffiziere, und mehreren festgestellten Vergehen im Grenzdienst abzulesen sei. Das Kommando des Grenzregiments bemängelte, ein großer Teil der Wehrpflichtigen erfüllten zwar „ihre aus dem Zwang der Wehrgesetzgebung“ erwachsene Pflicht, betrachteten aber ihren Dienst nur als notwendiges Übel und hätten dessen „politische Notwendigkeit“ nicht eingesehen. Die mangelhafte „klassenmäßige Erziehung“ in der Kompanie habe an dieser Einstellung nichts ändern können, was sich daran zeige, dass das „Feindsenderhören“ in der Kompanie verbreitet sei. Unregelmäßigkeiten in der Dienstorganisation hätten zusätzliche Unzufriedenheit hervorgebracht. Insgesamt wurden der Kompaniechef und die Uneinigkeit der Offiziere über die „politisch-ideologische Erziehungsarbeit“ für das verantwortlich gemacht, was die Regimentsleitung nun als Disziplinprobleme beschrieb. Der Kompaniechef habe Weisungen zur Verbesserung der Lage nicht beachtet und sei deshalb mehrfach disziplinarisch bestraft und einmal mit einer Parteistrafe belegt worden.20 Vor allem durch den Hinweis auf bereits verhängte Strafen wegen Missachtung gegebener Weisungen und Befehle sollte eine Mitschuld des Regimentskommandos ausgeschlossen werden.
Nachdem die Schuldfrage zu Ungunsten der Kompanieleitung geklärt war, wurden umfassende Belehrungen der Truppe und des Offizierskorps durchgeführt. Anfang Februar 1966 fanden zwei Schulungen statt. Die erste richtete sich an die Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Grenzkompanie Katharinenberg. Deren Soldaten wurden über die Gefährlichkeit von Westkontakten informiert und ihnen wurden die Zukunftschancen eines geflüchteten Grenzers im Westen in düsteren Farben geschildert. Am zweiten Termin im Grenzregiment Mühlhausen nahmen die Stabsoffiziere, Bataillonskommandeure, Politstellvertreter und Kompaniechefs des Regiments teil. Den Offizieren wurde die Gefährlichkeit des „verdeckten Krieges“ seitens der Bundesrepublik dargelegt. Außerdem sollte geklärt werden, warum kein Offizier die Kontakte bemerkt hatte und was diese zur politischen Erziehung ihrer Untergebenen beigetragen hatten.21
Nach der Entdeckung im Oktober wurden vier der Grenzsoldaten in Haft genommen (M.B., N.A., W.S. und V.M.), um gegen sie ein Strafverfahren durchzuführen, die anderen kamen mit Disziplinarstrafen davon.22 Das MfS bereitete interne Schauprozesse vor, die zur Belehrung der Grenzsoldaten und ihrer Offiziere durchgeführt wurden. Das war eine übliche Praxis, die sich einbetten lässt in die pädagogische Ausrichtung, welche die Strafrechtspflege in der DDR prägte.23 Bei solchen Prozessen bestand das Publikum aus Offizieren und Soldaten verschiedener Grenzeinheiten, die über das Strafverfahren und die Urteile danach in ihren Einheiten berichten sollten.24 In diesem Fall diente das gerichtliche Verfahren insbesondere der Belehrung der Offiziere, indem ihnen die Konsequenzen unzureichender Kontrolle und Wachsamkeit gegenüber ihren Untergebenen demonstriert wurde.25 Als Publikum waren sechzig höhere Offiziere der fünf an der Westgrenze stationierten Grenzbrigaden und Vertreter der Armeepresse vorgesehen.26
Das MfS, das die Ermittlungen führte, weitete die gegen die Soldaten der Grenzkompanie Katharinenberg erhobenen Vorwürfe schnell aus. Sie betrafen bald nicht nur die Missachtung des Kontaktverbots, sondern konzentrierten sich zunehmend auf die Weitergabe von Dienstgeheimnissen.27 Die verhafteten Grenzer gaben während der Verhöre gegenüber dem MfS zu, was ihnen vorgeworfen wurde und auf der Hand lag, ohne sich zusätzlich in belastenden Details zu ergehen.28 Durch die Vernehmung von nicht angeklagten Grenzsoldaten wuchsen allerdings belastende Aussagen. Der Wortlaut der Protokolle wurde in einer zweiten Verhörsequenz deutlich schärfer. Anstatt dass, wie noch im Oktober protokolliert, mit den Beamten des Bundesgrenzschutzes über die jeweiligen Dienstzeiten gesprochen worden war, wurde jetzt als Verlauf einer fünfzehnminütigen Unterhaltung festgehalten: „Wir unterhielten uns zuerst über Dienstgeheimnisse der Nationalen Volksarmee/ Kommando Grenze und kamen danach in ein persönliches Gespräch.“29 Der konkrete Inhalt der Gespräche trat im Verlauf der Verhöre immer mehr zurück hinter der belastenden Aussage, dass die Treffen beabsichtigt waren und dass über Dienstgeheimnisse gesprochen worden war, wobei nicht mehr erwähnt wurde, dass die verratenen „Geheimnisse“ vor allem die Dauer des täglichen Dientes, die Tatsache, dass die Grenzsoldaten bevorzugt Südfrüchte erhielten und ähnliche Belanglosigkeiten betrafen. Das MfS bereitete gezielt eine Verurteilung wegen Spionage vor und die Beschuldigten mussten daran durch ihre Aussagen in Verhören mitwirken. Je länger die Angeklagten, die während der gesamten Ermittlungsphase in Untersuchungshaft waren, verhört wurden, desto präziser schrieben die Verhörprotokolle ihre Schuld fest.30
Anfang März 1966 gab das MfS seinen Schlussbericht an die Staatsanwaltschaft ab. Darin wurden die Kontakte ausführlich beschrieben, um damit die Vorwürfe zu erhärten. Vorgeworfen wurde den drei Hauptangeklagten Militärspionage, das Sammeln von Nachrichten, illegale Nachrichtenübermittlung, Verletzungen der Vorschriften über den Grenzdienst und die Verletzung militärischer Geheimnisse. Der Unteroffizier V.M. wurde Beihilfe zur „Verbindungsaufnahme“ vorgeworfen. Die drei Grenzer hätten „den westzonalen Grenzorganen in Kenntnis deren gegen die DDR gerichteten Tätigkeit geheim zu haltende Informationen“ über Details der Grenzsicherung gegeben. Dabei wurde nicht abgewogen, ob solche Details, wie etwa die „Breite des zu bewachenden Grenzabschnitts“, die „Höhe des Wehrsolds“ oder die „taktisch-technischen Daten der Maschinenpistole ‚Kalaschnikow’“ den „westzonalen“ Geheimdiensten nicht schon lange bekannt, beziehungsweise, wie die „Qualität der Verpflegung“, von eher untergeordnetem Interesse waren.31
Das Verfahren begann am 12. Mai 1966 vor dem Militärobergericht Leipzig, dass aus diesem Anlass in Erfurt tagte.32 Die Beweisaufnahme konnte innerhalb eines Tages abgeschlossen werden. Am zweiten Verhandlungstag folgten die Plädoyers. Der Staatsanwalt folgte der Beweisführung des MfS. Er beantragte gegen M.B. eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, gegen N.A. und W.S. von drei Jahren und drei Monaten und gegen V.M. eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Anwälte verhielten sich kooperativ. Sie beschränkten ihre Argumentation weitgehend auf Hinweise, dass die Angeklagten keine schlechten Menschen und ihre Handlungen durch mangelhafte Kontrolle durch Vorgesetzte begünstigt worden seien. Ansonsten bestätigten sie die Vorwürfe und weitgehend das geforderte Strafmaß. Die Angeklagten bedauerten in ihrem Schlussworten ihre Handlungen und betonten, dass ihnen deren Gefährlichkeit nicht bewusst gewesen sei.33 Das Gericht folgte der vom MfS vorgegebenen Argumentation des Staatsanwalts und verurteilte die Angeklagten zu den beantragten Strafen. Die Strafe für N.A. fiel jedoch drei Monate höher aus als vom Staatsanwalt beantragt.34
Entstanden waren die grenzüberschreitenden Konflikte aus einem Motivkomplex, bei dem sich Langeweile, Gruppendynamik und Neugier auf den tatsächlichen Verhältnisse im Westen ergänzten. Darüber hinaus wird das Bestreben der Grenzsoldaten deutlich, sich vom Grenzregime der DDR sichtbar zu distanzieren, um so den in den Grenztruppen verbreiteten Vorbehalten diesem gegenüber symbolischen Ausdruck zu verleihen. Die Apparate der DDR, bestehend aus militärischen Vorgesetzten, Parteibürokratie, MfS und Justiz reagierten darauf mit einer drakonischen, weil exemplarisch gedachten Bestrafung. Damit verteidigten sie erstens das Informations- und Meinungsmonopol der SED in den Grenztruppen. Dieses war den politischen Eliten der DDR wichtig, um zu verhindern, dass die distanzierten Sichtweisen eines großen Teils der Grenzsoldaten, vielleicht einer Mehrheit unter ihnen, in den Grenztruppen prägend werden konnten, was deren Loyalität und Einsatzbereitschaft untergraben hätte. Zweitens sollten damit die Offiziere vorgeführt bekommen, dass von ihnen weiterhin eine erhöhte Wachsamkeit und eine eingehende Überwachung ihrer Untergebenen erwartet wurde. Schließlich ging es bei den Schauprozessen auch darum, den Grenzsoldaten zu zeigen, dass ihr alltäglicher Eigensinn im Grenzdienst erhebliche Konsequenzen haben konnte. Das erste Ziel wurde erreicht, denn solche und andere Maßnahmen führten dazu, dass die SED die Meinungshoheit in den bewaffneten Organen bis 1989 behielt. Die Mahnung an die Offiziere dürfte zumindest eine Weile Wirkung gezeigt haben. Das dritte Ziel jedoch hat diese Form exemplarischen Strafens sehr wahrscheinlich verfehlt – der Dienstalltag an der Grenze wurde – neben den Vorschriften zur Durchführung des Grenzdienstes und der militärischen Befehlshierarchie – weiterhin ganz wesentlich von der Alltagslogik der Grenzsoldaten und ihren Erfahrungen geprägt.
1 Der Aufsatz basiert auf Überlegungen die in einem Buch zu den Grenzpolizisten und Grenzsoldaten der DDR zuerst publiziert wurden; siehe Gerhard Sälter: Grenzpolizisten. Konformität, Verweigerung und Repression in der Grenzpolizei und den Grenztruppen der DDR (1952-1965), Berlin 2009.
2 Gerhard Sälter: Gehorsamsproduktion in einer Totalen Institution. Disziplinierung, Überwachung und Selbstüberwachung von Grenzpolizisten der DDR in den fünfziger Jahren, Wiener Zeitschrift zur Geschichte der Neuzeit 8 (2008) 1, S. 102-119.
3 Zu den Verboten siehe Sälter, Grenzpolizisten, S. 233-248.
4 Gerhard Sälter: »Den Ablauf der Vernehmung bestimmen nicht Sie.« Zur instrumentellen Verwendung struktureller Gewalt und sprachlicher Übermächtigung bei Verhören des MfS in den 1950er Jahren; in: Polizei, Gewalt und Staat im 20. Jahrhundert, hg. von Alf Lüdtke, Herbert Reinke und Michael Sturm, Wiesbaden 2011, S. 279-299.
5 Sälter, Grenzpolizisten, S. 324-331.
6 Verhörprotokoll, 14.12.1965, Bundesarchiv (BArch), AU 12720/66, Bd. 1, S. 113-117.
7 Verhörprotokoll, 10.12.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 2, S. 92-98.
8 Verhörprotokoll N.A., 10.11.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 2, S. 81-84.
9 Vernehmungsprotokoll T.M., 20.10.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 53-55.
10 Verhörprotokoll M.B., 9.11.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 83-98.
11 Einzelinformation 1033/65 des MfS, undatiert [Ende 1965], BArch, MfS, ZAIG 1153, S. 8-13; auch online: https://www.ddr-im-blick.de/jahrgaenge/jahrgang-1965/report/kontaktaufnahme-von-grenzsoldaten-mit-dem-bgs-katharinenberg/ (Zugriff 24.2.2026).
12 Vernehmungsprotokoll T.M., 20.10.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 53-55. Die für den Grenzschutz zuständigen Behörden der BRD sind fast vollständig unerforscht., über ihre Dienstpraxis wissen wir fast nichts. Frühere Beamte des BGS bestätigten jedoch, dass sie die Kosten für Zigaretten und Schnaps, die sie für Grenzsoldaten ausgegeben hatten, als Spesen abrechnen konnten.
13 Vernehmungsprotokoll T.M., 20.10.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 53-55.
14 Vernehmungsprotokoll T.M., 20.10.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 53-55.
15 Verhörprotokoll M.B., 9.11.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 83-98.
16 Verhörprotokoll M.B., 23.11.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 107-112.
17 BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1.
18 Vernehmung durch den Militärstaatsanwalt, richterliche Erstvernehmung, beide 27.10.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 25-27, 56-65.
19 Verhörprotokoll M.B., 9.11.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 83-98.
20 Grenzregiment Mühlhausen, Osl. Hasse, Einschätzung, 30.10.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 6, S. 177-180.
21 Hptm. Müller, Berichte vom 1., 4. und 28.2.1966, BArch, MfS, AU 12720/66, UV, Bd. 1, S. 245-246, 248-256.
22 Zur Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens Sälter, Grenzpolizisten, S. 399-410.
23 Gerhard Sälter: Interne Schauprozesse. Über exemplarisches Strafen und seine politische Instrumentalisierung in der Strafjustiz der DDR in den fünfziger Jahren; in: Vom Majestätsverbrechen zum Terrorismus. Politische Kriminalität, Recht, Justiz und Polizei zwischen Früher Neuzeit und 20. Jahrhundert, hg. von Karl Härter et al., Frankfurt 2012, S. 321-351.
24 Sälter, Grenzpolizisten, S. 392-399.
25 MfS, Hptm. Müller, Vorschlag, 8.3.1966, BArch, MfS, AU 12720/66, UV, Bd. 1, S. 301-305. Zum Verteiler gehörten HA I, HA IX und Minister Erich Mielke.
26 MfS, Abt. IX/6, Abschluß der Untersuchung, 23.3.1966, BArch, MfS, AU 12720/66, UV, Bd. 1, S. 294-295.
27 MfS, Verfügungen und Aktenvermerke, 31.12.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 8-18.
28 Verhörprotokolle, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 2, S. 9-11, Bd. 3, S. 8-10, 34-38, Bd. 4, S. 8-11, 30-36.
29 Verhörprotokoll M.B., 9.11.1965, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 83-98.
30 Verhörprotokolle M.B., 9. und 16.2., N.A., 8. und 15.2.1966, W.S., 15.2.1966, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 127-141, Bd. 2, S. 130-143, Bd. 3, S. 107-112.
31 MfS, Hptm. Müller, Schlußbericht, 1.3.1966, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 7, S. 208-235.
32 Anklageschrift, 16.4.1966; Beschluß des MOG Leipzig, 1. StrS, 22.4.1966; Verfügung und Beschlüsse des MOG Leipzig, 22.4.1966; BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 7, S. 11-28, 32-39.
33 Militärobergericht Leipzig, Sitzungsprotokoll, 12.5.1966, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 7, S. 78-169.
34 Militärobergericht Leipzig, Urteil, 16.5.1966, Az. S 13/66 MOG-Le, BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 7, S. 170-186. Die drei Hauptangeklagten wurden im Verlauf des Jahres 1968 auf Bewährung aus der Haft entlassen; BArch, MfS, HA IX, 17690, S. 110; BArch, MfS, AU 12720/66, Bd. 1, S. 154, Bd. 7, S. 236, 242.