Mobilmachungsplanung der DDR als Einheit von Politik, Ökonomie und Landesverteidigung.

von Johannes Mühle[1]

„Ohne Berücksichtigung der Belange der Landesverteidigung sollte in der Wirtschaft keine Entscheidung getroffen werden.“[2]

Dieses Zitat stammt aus einem Vortrag der für die Mobilmachungsplanung zuständigen Verwaltung Organisation im DDR-Verteidigungsministerium anlässlich der Übung „FRÜHLING 70“. Diese Übung war insofern von Bedeutung, als hier im Frühjahr 1970 das System der Landesverteidigung unter Beteiligung von Nationaler Volksarmee (NVA) und Grenztruppen, Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen unter Führung der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen, von Volkspolizei, Staatssicherheit, Kampfgruppen und Zivilverteidigung in einem Gesamtumfang von 60.000 Personen im südlichen Militärbezirk III der DDR erprobt wurde. Sie fällt in einen Zeitraum, als sich die ostdeutschen Streitkräfte nach einer umfangreichen Aufbauphase weitgehend konsolidiert hatten und ein Mobilmachungssystem etabliert war, welches sich aufgrund seiner Dimensionen weit in den zivilen Bereich erstreckte. Das oben angeführte Zitat ist Ausdruck dessen und zeigt, dass beispielsweise die vielzitierte Äußerung Erich Honeckers von 1978, wonach es keinen gesellschaftlichen Bereich der DDR gebe, der nicht von den Belangen der Landesverteidigung durchdrungen sei, keine ideologische Floskel war.

Militarisierung in der DDR bedeutete demnach nicht nur einen hohen offiziellen Status des Militärs, vormilitärische Ausbildung von Schülerinnen und Schülern und praktizierte militärische Rituale. Mehr noch verschwammen die Grenzen zwischen Zivil und Militär, weil beinahe alles unter dem Primat der Verteidigung des Sozialismus zu betrachten und gegebenenfalls nutzbar zu machen war.

Ost-West-Konflikt und Sowjetische Militärdoktrin

Mobilmachung und die permanente Bereitschaft dazu waren genuiner Bestandteil der NVA und aller gesellschaftlicher Bereiche der DDR. Die ständige Befähigung, innerhalb kürzester Zeit in den Kriegszustand überzugehen, ergab sich aus den ideologischen Grundlagen des Sozialismus bzw. Kommunismus und des angenommenen Kriegsbildes. Hiernach wurde dem kapitalistischen Westen und mit ihm der NATO als seinem militärischen Instrument ein permanenter Drang nach Expansion unterstellt, wodurch sich die sozialistischen Staaten in ihrer Existenz bedroht sahen. Hieraus wurde gefolgert, dass es lediglich eine Frage der Zeit sei, wann der Westen den Osten angreifen würde. Historisch bestätigt sah sich das sozialistische Lager in seinen Befürchtungen durch ausländische Interventionen gegen Sowjetrussland nach der Oktoberrevolution sowie den Vernichtungskrieg des Deutsches Reiches gegen die Sowjetunion 1941 bis 1945. Diese Bedrohungswahrnehmung mündete schließlich in der sowjetischen Militärdoktrin, die bis in die 1980er Jahre Gültigkeit besaß und deren Ableitungen für die Mitglieder des Warschauer Paktes verbindlich waren. Den befürchteten Angriff der NATO auf das eigene Bündnisterritorium galt es hiernach umgehend zu stoppen, die Initiative zu erringen und die Operationen durch Gegenangriffe auf das Territorium der NATO zu tragen. Dort sollten die westlichen Streitkräfte innerhalb weniger Wochen vernichtet werden. Dieses Konzept erodierte aus operativen Gründen zu Beginn der 1980er Jahre; 1987 erfolgte die offizielle Abkehr von dieser Doktrin hin zu einer reinen Verteidigungsdoktrin.[3]

Dem Territorium der DDR an der Schnittstelle zwischen beiden Militärblöcken kam in der Operationsplanung eine dreifache Rolle zu: Erstens wurde bei einem möglichen Kriegsbeginn mit Einbrüchen auf DDR-Territorium und weitreichenden Angriffen verschiedener Waffensysteme gerechnet. Zweitens war die DDR Ausgangsraum für Operationen sowohl der NVA in einer Kriegsstärke von fast 600.000 Mann als auch für die Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) mit 450.000 Soldaten. Drittens musste die DDR auch als Durchgangsraum von Streitkräften des Warschauer Paktes dienen. Das Gebiet wurde dafür entsprechend operativ ausgebaut und durch weitere geplante Mobilmachungsmaßnahmen personell und materiell abgesichert. Nicht nur mussten die polnischen Streitkräfte, welche zusammen mit der NVA, der GSSD und der tschechoslowakischen Armee die erste strategische Staffel auf dem Westlichen Kriegsschauplatz bildeten und in Richtung Schleswig-Holstein und Dänemark operieren sollten, über DDR-Gebiet geleitet werden. Vor allem für die zweite strategische Staffel, jene Armeen, die in der westlichen Sowjetunion zu formieren waren und später in die Kampfhandlungen in Mitteleuropa hätten eingreifen sollen, war die Operationsfreiheit auch nach Kriegsbeginn unbedingt zu gewährleisten.

Das militärische Mobilmachungssystem der DDR

Mobilmachung und deren Planung waren schon frühzeitige Bestandteile der sicherheitspolitischen Ausgestaltung des SED-Staates. Die Entwicklung des gesamtstaatlichen Systems lässt sich grob in drei Phasen aufteilen: In den 1950er und 1960er Jahren wurden neben der Aufstellung der NVA und ihren Vorläufern die ersten Mobilmachungsstrukturen eingerichtet. Erst in der zweiten Phase zu Beginn und Mitte der 1970er Jahre wurde ein funktionsfähiges Mobilmachungssystem erreicht, welches in der dritten Phase bis Anfang der 1980er Jahre konsolidiert wurde. In dieser Phase rückte auch die Mobilmachung des zivilen Bereiches, insbesondere von Ökonomie und Verwaltung, in den Fokus der Mobilmachungs- und Kriegsvorbereitungen. Um 1980 existierte schließlich ein umfassendes gesamtstaatliches und funktionsfähiges Mobilmachungssystem unter Einbeziehung von Militär und Paramilitärs, Verwaltung und Wirtschaft, das bis 1989 weiter ausdifferenziert wurde.

Maßgeblich für die Mobilmachung waren die Gefechtsbereitschaftsdirektiven seit den 1960er Jahren, die drei Mobilmachungsordnungen von 1969, 1975 und 1980 sowie die turnusmäßig seit 1961 aktualisierten Mobilmachungspläne, die in ihrer Gesamtheit den Übergang der NVA auf ihre Kriegsstärke regelten. Für die aktiven Divisionen (zwei Panzer- und vier motorisierte Schützendivisionen) wurde eine Mobilmachungszeit von bis zu zehn Stunden angesetzt. Ihnen sollten weitere Verbände und Großverbände, darunter bis zu fünf zusätzlich aufgestellte motorisierte Schützendivisionen, mit einer Mobilmachungszeit von zwei Tagen folgen. Die gesamte NVA sollte schließlich innerhalb von drei bis spätestens fünf Tagen auf Kriegsstärke gebracht werden, was angesichts der zahlreichen Mobilmachungsübungen auch als realistisch einzuschätzen ist.

Eine Mobilmachung konnte gedeckt oder offen, in Teilen oder allgemein in einem Zug vollzogen werden. Gerade der gedeckten, also möglichst lange im Geheimen verlaufenden schrittweisen Mobilmachung wurde besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie sollte den Gegner über die eigene Stärke und Bereitschaft im Unklaren lassen, politische Verwicklungen vermeiden und letztlich auch die immer knapper werdende Staatskasse schonen. Denn bei der signifikanten Vergrößerung der NVA im Mobilmachungsfall um das fast Doppelte bis Dreifache griffen die Planer nicht nur auf Einrichtungen, Einheiten und Verbände des Militärs zurück. Die Aufstellung konnte auch auf der Basis von Truppen, die anderen Ministerien unterstellt waren (z. B. Fernmelder und Eisenbahnpioniere) oder aus zivilen Betrieben stammten (z. B. Transportbataillone auf Basis von Kraftverkehrskombinaten), erfolgen.

Zwischen 1970 und dem Ende der DDR entwickelten sich die Streitkräfte zahlenmäßig beträchtlich. Hatte die NVA einschließlich Grenztruppen 1971 noch einen Umfang von 200.000 Soldaten, der sich im Kriegsfall auf 405.000 Männer und Frauen erhöhen sollte, zählten die Streitkräfte zu ihrer Hochzeit Ende 1988 etwa 220.000 Soldatinnen und Soldaten im Frieden und 590.000 für den Kriegsfall. Zusammen mit paramilitärischen Organisationen wären Ende der 1980er Jahre circa zwei Millionen Männer und Frauen im Interesse der Verteidigung des Sozialismus bewaffnet oder in Hilfsorganisationen aufgebracht worden. Das hätte über zehn Prozent der Gesamtbevölkerung von 16 bis 17 Millionen Bürgerinnen und Bürgern bzw. bis zu ein Viertel der acht bis neun Millionen Erwerbstätigen ausgemacht. Zusätzlich wären Ende der 1980er Jahre im Falle eines Krieges 135.000 Kraftfahrzeuge – über die Hälfte des Gesamtbestandes an Lastkraftwagen in der zivilen Wirtschaft – sowie 18.000 Maschinen und Geräte zur Mobilmachung der NVA und der paramilitärischen Organisationen dem zivilen Bereich entzogen worden.

Kriegsvorbereitung auf ziviler Seite

Die aufgeführten Zahlen verdeutlichen bereits, welchen Einfluss Kriegsplanungen und Mobilmachungsvorbereitungen auf den zivilen Bereich hatten. Analog zu Alarmplänen und Bereitschaftsdirektiven der Streitkräfte gab es auch im zivilen Bereich entsprechende Kalenderpläne, Einsatzbereitschaftsdirektiven und Mobilmachungspläne. Doch bereits vorab zogen die umfangreichen Operationspläne des Warschauer Vertrages und die daraus abgeleiteten militärischen Mobilmachungsplanungen notwendigerweise Vorbereitungen im zivilen Bereich nach sich. Art und Umfang der bereitzustellenden Sach- und Dienstleistungen erforderten zwangsweise eine Umstellung des zivilen Bereichs auf den Krieg. Diese lassen sich grob in den operativen Ausbau des DDR-Staatsgebietes nach militärischen Gesichtspunkten sowie die Vorbereitung von Verwaltung und Wirtschaft auf den Kriegsfall einteilen.

Der „operative Ausbau des Territoriums der DDR“ war regelmäßiger Inhalt der zwischenstaatlichen Protokolle zwischen Ost-Berlin und Moskau, in denen sich die DDR auch zur Bereitstellung entsprechender Truppenkontingente sowie deren personeller und materieller Ausrüstung verpflichtete bzw. verpflichtet wurde. Dazu zählten „bauliche, materielle, technische und organisatorische Maßnahmen im Frieden zur Schaffung günstiger Voraussetzungen für Handlungen der Vereinten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages im Verteidigungszustand.“[4] Diese Forderungen mündeten in Perspektivpläne, in denen die Realisierung von Schutzbauten, der Ausbau von Verkehrswegen entsprechend typischer Parameter für Militärtransporte (Breite, Länge, Höhe und Masse von Technik auf Straßen und Schiene), Flug- und Seewegen einschließlich Häfen sowie behelfsmäßiger Anlegestellen bzw. Landeplätze, Nachrichtenwegen und Versorgungseinrichtungen festgehalten und kontrolliert wurde. So entstand in der DDR bis 1990 ein militärisch nutzbares Wegenetz hauptsächlich in Ost-West-Richtung mit leistungs- und belastungsfähigen Strecken und zahlreichen Übersetzstellen entlang der größeren Wasserhindernisse einschließlich vorzuhaltender Brückenbaureserven und Materialien.[5]

Darüber hinaus galt es auch, Verwaltung und Wirtschaft auf einen potenziellen Krieg vorzubereiten. Zentral für die Umsetzung waren hierbei der Militärbereich in der Staatlichen Plankommission (SPK) sowie die Hauptverwaltung Planung (HV Planung). Letztere erfuhr mit der Leitung durch den ehemaligen Chef des NVA-Hauptstabes Sigfried Riedel ab 1967 eine deutliche Aufwertung. Im Laufe der 1970er Jahre wurde die „stabsmäßige Vorbereitung“ auf den Verteidigungszustand fester Bestandteil des Tagesgeschäfts der Leiterinnen und Leiter staatlicher Institutionen wie Ministerien oder Räten von Bezirken und Kreisen. Wesentlichen Anteil dabei hatten die „speziellen Struktureinheiten“, die mit haupt- oder nebenamtlichem Personal auf allen Ebenen die sogenannte Vorbereitungsarbeit durchführten und die Beachtung von Belangen der Landesverteidigung sicherstellten und kontrollierten. Mit einer Anordnung des Vorsitzenden des Ministerrates wurden 1973 die Vorbereitungsarbeit und die Zuständigkeiten der HV Planung sowie des Militärbereichs der SPK neu geregelt. Der HV Planung oblag die Ausarbeitung von Grundsatzdokumenten, Aufgabenstellungen und Rechtsvorschriften. Sie kontrollierte und koordinierte die Kriegsvorbereitung von Wirtschaft und Verwaltung einschließlich der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten des zivilen Bereichs für die Mobilmachungsplanung und -vorbereitung. Der Militärbereich der SPK nahm Einfluss auf die Entwicklung des ökonomischen Potenzials entsprechend militärökonomischer Belange. Zusätzlich wurden die Ministerien in die Pflicht genommen, weitere Schritte für die Landesverteidigung zu unternehmen. Dazu gehörten die Erstellung von Bilanzen, Plänen und Rechtsvorschriften sowie die Kontrolle der nachgestellten Gliederungen zur Vorbereitung auf den Verteidigungszustand. Zudem wurde das Leitungs- und Funktionspersonal in Ausbildungen und Übungen regelmäßig im „kriegsbezogenen Denken und Handeln“ geschult – also klassischen Formen militärischer Führung und Stabsarbeit. In den 1980er Jahren waren die zivilen Verwaltungsstrukturen überwiegend so angepasst, dass eine Umstellung auf eine Kriegsstruktur kaum noch notwendig gewesen wäre.[6]

Die wirtschaftliche Kriegsvorbereitung kulminierte in der Tarnbezeichnung „Berechnungsplanung“ bzw. „B-Planung“. Bereits in den 1950er Jahren wurden Kriegswirtschaftspläne ausgearbeitet. Ihre Vereinheitlichung und zielgerichtete Ausarbeitung erfolgte dann zusammen mit der „stabsmäßigen Vorbereitung“ der Verwaltung in den 1970er Jahren. Ab 1976 existierten analog zu den Volkswirtschaftsplänen umfassende „B-Pläne“, welche die Parameter für die ersten drei bzw. zwölf Kriegsmonate enthielten. Davon abgeleitet wurden wiederum die entsprechend notwendigen Produktionsmittel, die zur Realisierung dieser Planungen unter Kriegsbedingungen als notwendig erachtet wurden. Der B-Plan war damit kein Instrumentarium für die wirtschaftliche Mobilmachung, aber eine Handreichung für deren Planung und Vorbereitung. Aufschlussreich sind die veränderten Leistungsniveaus der Wirtschaftsbereiche, die im Kriegsfall mit durchschnittlich unter 50 Prozent im Vergleich zu denen in Friedenszeiten angenommen wurden. Dagegen waren die Aufwendungen für das Militär auf knapp 220 Prozent und die Produktion militärischer Güter auf fast 280 Prozent zu erhöhen. Ergänzend existierte ein B-Staatshaushalt, dessen Umfang im Kriegsfall weit über den Ausgaben in Friedenszeiten lag.

Der B-Plan ist auch Ausdruck fehlender Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung der Landesverteidigung im Frieden. Diverse Positionen wie der Ausbau von Schutzplätzen oder Nachrichteninfrastruktur fanden Eingang in die Kriegswirtschaftsplanung, da sie zu Friedenszeiten aus ökonomischen Gründen nicht realisiert werden konnten – wohl wissend, dass die Realisierung während einer Mobilmachung oder gar im Krieg unmöglich gewesen wäre.

Aus den B-Plänen resultierten schließlich konkrete operative Pläne zur Umstellung der Wirtschaft sowie zur Erfassung und Lenkung von Arbeitskräften. Letztere stand in ihrer zeitlichen Dimensionierung gewissermaßen diametral zur militärischen Mobilmachung. Während letztere binnen Tagen abzuschließen war, mussten für die Umverteilung von Arbeitskräften und deren Qualifikation Wochen eingeplant werden.[7] Zur weiteren Erfüllung der ökonomischen Anforderungen im Krieg mussten ebenfalls Mittel vorgehalten werden. Hierzu diente nicht nur die Staatsreserve, mit der die DDR-Führung regelmäßig Engpässe und Devisenknappheit ausglich, sondern auch die „B-Reserven“ mit Produktionsmitteln, Werkzeugen, Halbfabrikaten und Rohstoffen für die Umstellung auf Kriegsproduktion oder lediglich Baumaterial für zerstörte Straßen, Schienen und Brücken. Sie hatten zum Ende der DDR einen Wertumfang von über einer Milliarde Mark.

Fazit

Dass die mit dem Eingangszitat ausgedrückte Forderung im eigentlich zivilen Bereich auch verinnerlicht wurde, verdeutlicht exemplarisch der Titel dieses Beitrages. 1972 gab der Direktor das Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf diese Forderung entsprechend wieder:

„Die politisch-ideologische Arbeit ist durch die staatlichen Leiter ausgehend vom Prinzip der Einheit von Politik, Ökonomie und Landesverteidigung und der persönlichen Identifizierung mit den damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben zu verstärken und überzeugender zu gestalten.“[8]

Die DDR verfügte zwar über eines der effektivsten militärischen Mobilmachungssysteme. Gleichwohl ist ihre langfristige Durchhaltefähigkeit als Staat und Gesellschaft in einem Krieg unter Aufbietung dieses Umfangs von Ressourcen in Frage zu stellen. Vor allem der Blick auf die Kriegsplanungen im vermeintlich zivilen Bereich verdeutlichen den rigorosen Zugriff eines totalitären Staates auf alle Bereiche der Gesellschaft. Reduziert auf ihre „Funktion als Operationsraum“[9] avancierte die DDR zu einem Dual-Use-Staat, in dem sämtliche zivile Prozesse ihrer militärischen Nutzungsfähigkeit und dem Primat der militärischen Verteidigung des Sozialismus unterworfen waren. Das zeigen sehr eindrücklich die Kriegsplanungen gerade für den zivilen Bereich bzw. die Konsequenzen militärischer Mobilmachung für die zivile Seite. So wären die vermuteten umfangreichen Opfer unter Zivilisten im Krieg weitestgehend ohne qualifizierte Hilfe geblieben, da die medizinischen Einrichtungen dem Militär vorbehalten gewesen wären.[10] Auch die Versorgung der Bevölkerung wäre angesichts enormer Umnutzung von Transportkapazitäten für die materielle Ergänzung von Streitkräften und Paramilitärs nur eingeschränkt möglich gewesen. Eine Unterbringung in Schutzräumen war nur für einen Bruchteil der Bevölkerung vorgesehen. Eine Diskussion oder gar öffentliche Kontrolle über die Verteidigungsanstrengungen und Kriegsvorbereitungen blieben aus. Schon Versuche dessen wurden als Feindschaft gegenüber dem Sozialismus und gegen den Frieden diffamiert und konsequent verfolgt.


[1]Johannes Mühle ist wissenschaftlicher Referent am German Institute for Defence and Strategic Studies (GIDS) in Hamburg. In seiner Promotion befasste er sich mit dem Thema des hier vorgelegten Aufsatzes.

[2]BArch, DVW 1/23438; Johannes Mühle: Un-Friedensstaat DDR. Mobilmachung, Kriegsbereitschaft und Militarisierung zwischen 1970 und 1990, Paderborn 2024, S. 431.

[3]Siehe dazu: Oliver Bange: Sicherheit und Staat. Die Bündnis- und Militärpolitik der DDR im internationalen Kontext 1969 bis 1990, Berlin 2017 sowie Siegfried Lautsch: Kriegsschauplatz Deutschland. Erfahrungen und Erkenntnisse eines NVA-Offiziers, Potsdam 2013.

[4]BArch, DVW 1/39506, 47. Sitzung des Nationalen Verteidigungsrates am 03.07.1975

[5]Mühle, Un-Friedensstaat DDR, S. 235 ff.

[6]Mühle, Un-Friedensstaat DDR, S. 334.

[7]Mühle, Un-Friedensstaat DDR, S. 355 ff.

[8]BLHA, 502 SWH Hgdf 268, unpag/Mühle S. 431; Siehe dazu auch für die 1950er Jahre: Armin Wagner: Walter Ulbricht und die geheime Sicherheitspolitik der SED. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR und seine Vorgeschichte (1953 bis 1971), Berlin 2002, S. 147.

[9]Bange, Sicherheit und Staat, S. 168.

[10]Mühle, Un-Friedensstaat DDR, S. 292 ff.