„Den Sozialismus stärken und gegen alle Feinde zuverlässig schützen“
Die schulische Wehrerziehung in der DDR
von Steffi Lehmann[1]
Verteidigungsbereitschaft als Erziehungsziel
Die meisten Jugendlichen in der DDR führten ein politisches Doppelleben. Sie verinnerlichten, die von der SED diktierten Phrasen im öffentlichen Raum - etwa in der Schule oder im Betrieb - wiederzugeben; im Privatleben und in der Freizeit jedoch stieß der erzieherische Einfluss der Partei an seine Grenzen. Der jugendpolitische Anspruch der SED bestand darin, die Heranwachsenden zu „allseitig und harmonisch entwickelte[n] sozialistische[n] Persönlichkeiten“[2] zu formen. So proklamierte das dritte und letzte Jugendgesetz von 1974: „Aufgabe eines jeden jungen Bürgers ist es, auf sozialistische Art zu arbeiten, zu lernen und zu leben.“[3] Mit ihrer Jugendpolitik verfolgte die politische Führung der SED von 1949 bis 1990 drei Ziele: die politische Indoktrination der Jugend voranzutreiben (Ideologie), deren wirtschaftliche Leistungskraft zu maximieren (Ökonomie) und sie zur Landesverteidigung zu befähigen (Wehrpolitik). Jene avisierte Verteidigungsbereitschaft prägte das gesellschaftliche Leben im ostdeutschen Teilstaat schon weit vor Einführung des Wehrunterrichts 1978/79, in dem die vormilitärische Ausbildung innerhalb des Schulwesens gipfelte. Diese erfasste in der DDR alle Altersgruppen von Kindern über Jugendliche bis hin zu jungen Erwachsenen. Es hat den Anschein, als richtete sich Artikel 23 der DDR-Verfassung von 1968, wonach der „Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften […] Recht und Ehrenpflicht der Bürger“[4] sei, insbesondere an Jugendliche.
Denn schon das erste Jugendgesetz der DDR von 1950 legte fest: „[D]ie Sicherung und Verteidigung des Friedens, die Festigung und Vertiefung der deutsch-sowjetischen Freundschaft ist besonders für die deutsche Jugend heilige Pflicht.“[5] So sah der schulische Sportunterricht mit Beginn der 1950er Jahre für Fünft- bis Achtklässler militäraffine Übungen vor, darunter Hindernisläufe, Orientierungsmärsche mit Gepäck oder Keulenweitwurf. Ab den 1950er Jahren sorgte die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) für die wehrsportliche und wehrpolitische Ausbildung 14- bis 25-Jähriger. Der Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ) verfolgte im Mai 1953 sogar den Plan, gemeinsam mit der GST den Schießsport zu einer „Massenausbildung von Scharfschützen“[6] auszubauen. Drei Jahre später wurde das Sportabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“ in „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“ umbenannt.
Fotos: Dias zur sozialistischen Wehrerziehung / Schulungsmaterial der EOS Meißen, Privatarchiv Udo Große
Foto 3: Archiv Bürgerbewegung Leipzig e.V. / Bernd Heinze_Foto 006-004-042
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In den 1960er Jahren war die DDR bereits ein stark militarisiertes Land, das seine Bürgerinnen und Bürger in ständige Alarmbereitschaft vor kriegerischen Angriffen aus dem Westen versetzte. Dem Mauerbau folgte im September 1961 das Verteidigungsgesetz, das aus Sicht der SED-Führung durch die „Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem, die forcierte Aufrüstung, die Ausrüstung der unter dem Kommando von Hitlergeneralen stehenden westdeutschen Armee mit Raketen- und Kernwaffen und die Konzentration der Macht in den Händen ehemaliger Faschisten“ legitimiert wurde. Westdeutschland, so stand es im Gesetz zur Verteidigung der DDR, „wurde zum gefährlichsten Kriegsherd in Europa.“[7] Ab Januar 1962 konnten 18- bis 26-Jährige zu einem 18-monatigen Grundwehrdienst in der Nationalen Volksarmee verpflichtet werden. Doch nicht nur bei den Wehrpflichtigen sollte ein nachhaltiges und fundamentales Freund-Feind-Denken implementiert werden.
Bereits Kinder sollten durch emotionale Ansprache und auf spielerische Art und Weise eine positive Einstellung zur NVA und ihren Soldaten entwickeln. Erinnert sei an das Lied „Soldaten sind vorbeimarschiert“ mit der Textzeile „Wir Pioniere kennen sie und laufen fröhlich mit. Gute Freunde, gute Freunde, gute Freunde in der Volksarmee ...“ oder an Kinderbücher mit militärpropagandistischem Inhalt wie „Schönen Tag, Soldat“ (1963) von Heinz Fiedler oder „172 Tage“ (1974) von Herbert Mühlstädt. Im letztgenannten Buch wird die Geschichte des Lehrers Egon Schultz erzählt, der 1964 zum Grenzdienst eingezogen wird, dort die Unteroffiziersprüfung absolviert und Kontakt zu seinen Abc-Schützen hält, die ihn verehren. Es geht um das Leben in der Kaserne und um die Arbeit als Grenzsoldat im geteilten Berlin an der Bernauer Straße, immer wieder gestört von „westlichen Provokationen“. Am Ende des Buches – mit einer Altersempfehlung für Kinder ab sieben Jahren – stirbt Lehrer Schultz durch die Kugel eines westdeutschen Tunnelbauers.[8] Neben Liedern und Literatur gab es Kriegsspielzeug für die Kleinsten; etwa Bastelbögen „Wir spielen Soldat“ oder Manöverspiele mit Namen wie „Wiesel ruft Eidechse“. Auch wurden Kinder ab der zweiten Klasse bei den Jungen Pionieren „altersgerecht“ durch das „Manöver Schneeflocke“ in den Winterferien an vormilitärische Übungen herangeführt und Militärpropanda ausgesetzt. Christian Sachse fasst zusammen: „In den 1950er Jahren bis etwa 1965 war die Wehrerziehung darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche in militäraffine Massenorganisationen einzufügen. Man kann etwas vergröbernd davon sprechen, dass der SED-Führung ein ‚äußerer Gehorsam‘ ausreichte.“[9]
Die Hans-Beimler-Wettkämpfe
Für die Schuljugend bildeten die 1967 eingeführten „Hans-Beimler-Wettkämpfe“[10] unter Leitung der FDJ den „wehrerzieherischen Höhepunkt“ bis zur Einführung des Wehrunterrichts etwa zehn Jahre später. Laut FDJ-Funktionär Horst Schumann boten sie „ein vielseitiges wehrpolitisches und wehrsportliches Programm“.[11] Offiziell unterstützten die jährlichen Wettkämpfe alle Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung und Herausbildung jener Charaktereigenschaften, die zur Stärkung und zum Schutz des Vaterlandes notwendig seien. So schworen alle Teilnehmenden beim Appell, der die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ einleitete, „durch hohe wehrsportliche Leistungen unsere Bereitschaft zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes zu bekunden und uns der revolutionären Kämpfer würdig zu erweisen.“[12]
Der Schwierigkeitsgrad der wehrsportlichen Übungen variierte je nach Altersstufe und Geschlecht und es war ein Jahr Zeit, alle Disziplinen zu absolvieren. Während sich 14-Jährige im Luftgewehrschießen ausprobierten, erlernten die Älteren den Umgang mit dem Kleinkalibergewehr. FDJ, GST und das Ministerium für Volksbildung legten die Wettkampfbedingungen mit dem Ziel fest, die Hemmschwelle der Minderjährigen im Umgang mit Waffen zu senken. Die Jungen absolvierten zudem einen wehrsportlichen Sechskampf und die Mädchen einen wehrsportlichen Vierkampf. Alle Schülerinnen und Schüler von der achten bis zur zehnten Klasse maßen sich beim imitierten Handgranatenzielwurf und Luftgewehrschießen sowie in Geländeläufen. Bei den Jungen kamen Trainingseinheiten wie Tauklettern, Klimmziehen (achte/neunte Klasse) oder Liegestütze (zehnte Klasse) hinzu, bei den Mädchen vor allem Elemente der Ersten Hilfe (achte/neunte Klasse) und des Luftschutzes (zehnte Klasse). Mit dem Abschluss erhielt der/die Klassenbeste das „Hans-Beimler-Ehrenabzeichen“ bzw. eine Urkunde und die erfolgreichste FDJ-Gruppe der Schule bekam den „Hans-Beimler-Ehrenwimpel“ verliehen.
Da die Wettkämpfe in das Schulwesen integriert waren, lässt sich die Zahl der Teilnehmenden im Rückblick in etwa rekonstruieren: Nach offiziellen Darstellungen nahmen rund 90 Prozent aller 14- bis 16-jährigen Mädchen und Jungen an den ersten Wettkämpfen teil.[13] Aktuelle Forschungen sprechen von etwa 70 Prozent (1968) bis 74 Prozent (1977).[14] Gleichwohl Belege über Verweigerungen von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Hans-Beimler-Wettkämpfe kaum vorhanden sind und das Institut für Meinungsforschung in der DDR behauptete, den Jugendlichen hätte das Schießen die meiste Freude bereitet,[15] kritisierten besonders christliche und pazifistisch motivierte Heranwachsende und deren Eltern den Umgang mit militärischen Gegenständen etwa beim Übungshandgranatenzielwurf.[16] Hartmut Vogt analysierte Anfang der 1970er Jahre in der Zeitschrift Deutschland Archiv, die meisten Kinder und Jugendlichen in der DDR würden die verschiedenen Formen der Wehrerziehung „als zwar lästiges, jedoch notwendiges Übel“ und ohne große Widerstände akzeptieren, um ihr „Vorwärtskommen in Ausbildung und Beruf“ nicht zu gefährden, „zum Teil [seien] sie aber auch mit großem Eifer und echter Begeisterung dabei.“[17] Mit Einführung des Wehrunterrichts blieben die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ als „Hauptform der sozialistischen Wehrerziehung der FDJ“ den Schülerinnen und Schülern der achten Klassenstufe vorbehalten, auch um sie auf den kommenden Wehrunterricht vorzubereiten. Freiwillige Arbeitsgemeinschaften für Wehrerziehung und -sport wurden für die Klassen neun und zehn ab dem Schuljahr 1973/74 angeboten.
Wehrunterricht in der Schule
In den 1970er Jahren avancierte das Schulwesen zum Zentrum sozialistischer Wehrerziehung. Da die Jugendpolitik in der Ära Honecker ganz im Zeichen des Bruderbundes mit der Sowjetunion stand und die SED – bedingt durch die deutsch-deutsche Annäherung – ein Aufweichen ihres westlichen Feindbildes befürchtete, führte sie Ende des Jahrzehnts den schulischen Wehrunterricht ein. Laut den Direktiven des Bildungsministeriums verfolgte das neue Schulfach das Ziel, „die klassenmäßige, patriotische und internationalistische Haltung der Schüler weiter auszuprägen und die Wehrmotivation zu festigen.“[18] Mit dem Schuljahr 1978/79 absolvierten Neunt- und Zehntklässler im Wehrunterricht jeweils vier Doppelstunden zu Grundkenntnissen der sozialistischen Landesverteidigung. Alle Schülerinnen und Schüler hatten im Unterricht „freiwillig“ in der blauen FDJ-Bluse zu erscheinen. Die Unterrichtseinheiten glichen mitunter einer Werbeaktion für militärische Berufe.[19] Zwar erfolgte offiziell keine Benotung im Unterricht und Verweigerung wurde nicht auf dem Zeugnis vermerkt, dennoch verspürten die Jugendlichen einen gewissen Druck. Von Juni 1979 an mussten Mädchen am Ende der neunten Klasse noch einen zwölftägigen Lehrgang für Zivilverteidigung (täglich sechs Stunden) besuchen. Jungen absolvierten einen ebenso langen Aufenthalt in einem Wehrerziehungslager (täglich acht Stunden). Ab Februar 1980 gab es für die zehnten Klassen zusätzlich die dreitägigen „Tage der Wehrbereitschaft“.
Direktoren und Klassenleiter wollten vor allem bei der praktischen Lagerausbildung hohe Teilnehmerzahlen erreichen, weshalb es beim Fernbleiben doch subtile Vermerke in den Abschlussbeurteilungen der Schülerinnen und Schüler gab.[20] Beim Lehrgang Zivilverteidigung bekamen die (weiblichen) Jugendlichen die „Gefährlichkeit des Westens“ und die daraus resultierende latente Kriegsgefahr vermittelt. Im praktischen Teil ihrer Ausbildung absolvierten sie eine Gelände- und Sportausbildung und lernten Sirenensignale zur Warnung und Alarmierung.[21] Die Jungen trieben im Wehrlager sehr viel Sport und erlernten den Umgang mit Luftdruckgewehren und kleinkalibrigen Übungskalaschnikows sowie das Marschieren, Meldungmachen oder Durchzählen. Im Durchschnitt meldeten sich Anfang der 1980er Jahre zwischen 67 und 90 Prozent aller Jungen für die Ausbildung im Lager an.[22] Einige betrachteten das Wehrlager als Vorbereitung auf den künftigen Wehrdienst, andere sahen es als willkommene Abwechslung vom regulären Schulalltag und wiederum andere wollten nicht mit den Mädchen am Lehrgang für Zivilverteidigung teilnehmen.
Für die Teilnahme am Wehrlager brauchte es das schriftliche Einverständnis der Eltern. Fehlte dieses oder legten die Schüler ein ärztliches Attest vor, folgten unter Verweis auf die geltende Schulpflicht und die Verfassung der DDR sogenannte „Aussprachen“ in der Schule. Jedes Jahr kalkulierten die Erziehungsfunktionäre mit höheren Teilnehmerzahlen und erweiterten die Kapazitäten in den Wehrlagern. Wer sich dem Wehrunterricht bzw. der Teilnahme am Wehrlager widersetzte, dem drohte im schlimmsten Falle die Nichtzulassung zur EOS und zu bestimmten Ausbildungsberufen. Im Schuljahr 1978/79 verweigerten 197 (0,08 Prozent) Schüler der neunten Klassenstufe und 185 (0,07 Prozent) Schüler aus der zehnten Klassenstufe die Stunden zu Fragen der sozialistischen Landesverteidigung. Den Lehrgang Zivilverteidigung lehnten 276 (0,13 Prozent) Schüler aus religiösen oder politischen Gründen ab.[23] Im Wehrlager gab es nach Berichten des Ministeriums für Volksbildung jedenfalls von 1983 bis 1989 keine „negativen Vorkommnisse“ bei der Schießausbildung. Nur sehr wenige Jungen hätten diese verweigert.
Ein von Soziologen der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR verfasster Forschungsbericht vom Oktober 1983 zeichnet jedoch ein differenzierteres Bild und erfasste die konkreten Probleme im Wehrlager: „Insgesamt war zu spüren und ging aus den Gesprächen mit den Jungen hervor, daß die Lagerordnung und der Befehl als Last empfunden wurden. Einzelne versuchten immer wieder, dem auszuweichen.“ Viele der Jungen schilderten, schon bei der Ankunft im Lager mit militärischer Ordnung und Disziplin konfrontiert worden zu sein, z. B. mit dem Tragen von Uniformen. Zwar passten sich die Schüler im Laufe der Ausbildungszeit den militärischen Umgangsformen wie Grüßen, Haltung annehmen und Melden an, aber viele von ihnen fanden das Marschieren zu den Mahlzeiten, die Ausgangssperre oder das Besuchsverbot übertrieben. Die Wissenschaftler begleiteten zudem etwa 30 Mädchen, die den Lehrgang Zivilverteidigung ebenfalls in einem Lager absolvierten, das sie nicht verlassen durften. Sie mussten für die Dauer des Lehrgangs ihre FDJ-Blusen tragen, zweimal täglich die Stuben reinigen sowie morgens und abends zum Appell antreten. Dem Großteil der Schülerinnen blieb das „quasi-militärische Ordnungsregime“ in unangenehmer Erinnerung, besonders die Befehlsgewalt der Ausbilder.[24]
Das Volksbildungsministerium verkündete derweil große Erfolge mit dem Wehrunterricht. Unter den Schülern seien Wehrfähigkeit, Wehrmotivation und die persönliche Bereitschaft zum militärischen Schutz der DDR gestiegen. Es hätte sich die „klassenmäßige, patriotische und internationalistische Haltung der Schüler […] weiter ausgeprägt.“[25] Tatsächlich blieb das westliche Feindbild in den 1970er Jahren unter ostdeutschen (meist jüngeren) Schülern weitgehend stabil und Verweigerungen bei der vormilitärischen Ausbildung in der Schule bildeten die Ausnahme. Dennoch hielt der Wehrunterricht den Negativtrend hinsichtlich der Staatstreue der Jugend nicht auf.
„Abrüstung in Kindergarten und Schule jetzt!“
Die wehrpolitische Indoktrination erfasste in den 1980er Jahren nahezu die gesamte Bevölkerung. Viele Menschen in der DDR gehörten haupt- oder nebenberuflich einer (para-)militärischen Organisation an. Ab März 1982 löste ein neues Wehrdienstgesetz jenes aus den 1960er Jahren ab. Das neue Wehrdienstgesetz verpflichtete alle staatlichen Organe, „die Bürger auf den Wehrdienst vorzubereiten.“[26] Doch mit den „Frauen für den Frieden“ formierte sich 1982 Widerstand gegen die fortschreitende Militarisierung der Gesellschaft. Bereits in den 1970er Jahren hatten die Kirchen in der DDR die Einführung des schulischen Wehrunterrichts und damit die vormilitärische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen kritisiert. Ebenso hatte sich die Kirche in den 1960er Jahren für den waffenlosen Wehrersatzdienst als Alternative zum Wehrdienst eingesetzt. Und auch in den 1980er Jahren, diesmal unter anderen politischen Rahmenbedingungen, bot die Kirche Freiräume für Oppositionelle und Jugendliche, die auf Reformen hofften und echte Lösungen für die Probleme im ostdeutschen Teilstaat erwarteten.
Während Anfang der 1980er Jahre bei vielen jungen Menschen die positiven Erwartungen an „Friedenskampf“ und Abrüstung noch überwogen, avancierte die latente Kriegsgefahr für die Mehrheit der Jugendlichen schon wenige Jahre später zur bestimmenden Realität. Auch das führte zu einer Erosion im staatstreuen Bewusstsein der Jugendlichen im Verlauf der 1980er Jahre. Immer mehr von ihnen dachten nun, Wehrbereitschaft, Wehrdienst und Landesverteidigung nützten alles nichts, wenn ein dritter Weltkrieg mit atomaren Vernichtungswaffen jegliches Leben auf der Erde auslösche. Laut einer Information des Zentralinstituts für Jugendforschung (ZIJ) der DDR aus dem Frühjahr 1986 meinten 90 Prozent aller Heranwachsenden, ein dritter Weltkrieg bringe weder Sieger noch Besiegte hervor.[27] Noch drastischer führte es eine Schnellinformation des ZIJ im September 1988 aus. Demnach waren immer weniger Jugendliche von der Notwendigkeit des Wehrdienstes überzeugt, während gleichzeitig der Anteil derer wuchs, die ihn für überflüssig hielten, da „sowieso alles untergeht“.[28] Auch die Zahl derer, die ihn prinzipiell ablehnten, stieg an. Nach Einschätzung von Michael Koch wuchs „auch in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre […] die persönliche Einsatzbereitschaft der Jugendlichen zur Verteidigung des Sozialismus durch die verschärften vormilitärischen Erziehungsmethoden des Wehrunterrichtes nicht.“[29]
Zwar konnten die SED-Erziehungsfunktionäre mit Blick auf die Teilnehmerzahlen beim Wehrunterricht wegen der geltenden Schulpflicht von einer der effizientesten Militarisierungsmaßnahmen in der DDR ausgehen, allerdings scheint es gemäß Matthias Rogg, „als hätte der Wehrunterricht die Jugendlichen vor allem äußerlich erfasst, ohne sie innerlich zu erreichen.“[30] Gegen Ende der 1980er Jahre blickten zunehmend mehr junge Menschen kritisch auf die innenpolitischen Gegebenheiten, da sich die Staatsführung den in der Sowjetunion angestoßenen Reformen verwehrte und sie sich aus dem Blickwinkel vieler Heranwachsender nicht ernsthaft um eine Verbesserung der Lebensverhältnisse oder den Umweltschutz bemühte. In der Folge hielt der Zustrom junger engagierter Menschen in evangelische Gotteshäuser an. Viele von ihnen beteiligten sich an den Herbstdemonstrationen 1989. Teilweise wurde auch die (schulische) Wehrerziehung bei den Massenprotesten angeprangert. Als am 30. Oktober 1989 in Leipzig hunderttausende Menschen auf den Straßen demonstrierten waren auch Plakate zu sehen, auf denen stand: „Wir wollen kein Kriegsspielzeug“, „Abrüstung in Kindergarten und Schule jetzt“ oder „Entmilitarisierung von Schule […]“. Die jahrzehntelange Forderung der SED-Erziehungsfunktionäre, wonach die Jugendlichen in der DDR „den Sozialismus stärken und gegen alle Feinde zuverlässig schützen“[31] sollten, gehörte schon bald darauf der Vergangenheit an.
[1] Steffi Lehmann ist promovierte Politikwissenschaftlerin und wissenschaftliche Leiterin des Lern- und Gedenkortes Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz.
[2] Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem der DDR vom 25. Februar 1965, in: Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik / Ministerium für Volksbildung (Hrsg.) 1971, § 1, Abs. 1
[3] Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der Deutschen Demokratischen Republik vom 28.01.1974, § 1 Abs. 2.
[4] Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung vom 6. April 1968, Art. 23, Abs. 1.
[5] Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 08.02.1950.
[6] Junge Welt vom 26. Mai 1953: „Die Aufgaben der Freien Deutschen Jugend bei der Entfaltung von Körperkultur und Sport. Beschluß der 5. Tagung des Zentralrats der Freien Deutschen Jugend“, S. 2.
[7] Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz) vom 20.09.1961.
[8] Egon Schultz (1943-1964) war ein junger Lehrer aus Rostock. Tatsächlich traf die Kugel eines Fluchthelfers am Tunnel an der Bernauer Straße Egon Schultz; erschossen wurde er aber irrtümlicherweise beim Versuch, aufzustehen, durch einen Grenzsoldaten. Den Verantwortlichen in der DDR war dies bekannt; dennoch stilisierten sie Egon Schultz zum Märtyrer, erschossen von westlichen „Agenten“. www.welt.de/geschichte/article132868253/Fall-Egon-Schultz-Intrige-wie-die-Stasi-einen-DDR-Grenzer-erschoss.html
[9] Sachse, Christian: Wehrerziehung von Kindern und Jugendlichen in der DDR, in: Benecke, Jakob (Hrsg.): Erziehungs- und Bildungsverhältnisse in der DDR, S. 172-189, hier S. 178.
[10] Hans Beimler (1895-1936) war ein Schlosser aus Bayern. Seit 1919 Mitglied der KPD, wurde er 1932 Abgeordneter des Bayerischen Landtags und des Reichstags. 1933 inhaftiert, gelang ihm die Flucht aus dem Konzentrationslager Dachau. Nach Aufenthalten in Moskau, Prag, Zürich und Paris beteiligte er sich 1936 am Aufbau der Internationalen Brigaden, die auf Seiten der Republik Spanien gegen die faschistischen Truppen Francos kämpften. Am 1. Dezember 1936 wurde er in Madrid erschossen. Die KPD und später die SED machten dafür Soldaten Francos verantwortlich. Bereits kurz nach seinem Tod zweifelten enge Freunde von ihm daran; sie hielten es für möglich, dass er Opfer des sowjetischen Geheimdienstes geworden war, der „Säuberungen“ in den Reihen der Internationalen Brigaden durchführte. In der DDR wurde davon nichts erwähnt – Straßen, Schulen und Kasernen wurden nach ihm benannt.
[11] Schumann, Horst 1967: Die Verantwortung der Jugend in der sozialistischen Gesellschaft und die Aufgaben der FDJ, in: Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (Hrsg.): Die Verantwortung der Jugend in der sozialistischen Gesellschaft und die Aufgaben der FDJ, Berlin (Ost), S. 23-73, hier: S. 50.
[12] Vereinbarung des Zentralrats der FDJ, des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralvorstandes der GST für die Organisation und Durchführung der „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der FDJ der 8.-10. Klassen an den 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen vom Juni 1967, S.299.
[13] Vgl. Jahnke, Karl Heinz u. a. 1978: Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Chronik, 2. Aufl., Berlin (Ost), S. 240.
[14] Vgl. Droit, Emmanuel 2014: Vorwärts zum neuen Menschen? Die sozialistische Erziehung in der DDR (1949-1989), Köln u. a., S. 301; vgl. Rogg, Matthias 2008: Armee des Volkes? Militär und Gesellschaft in der DDR, Berlin, S. 189.
[15] Vgl. Rogg, Matthias 2008: Armee des Volkes? Militär und Gesellschaft in der DDR, Berlin, S. 189.
[16] Vgl. Elterneingabe zum Wehrunterricht und Antrag auf Freistellung von den Hans-Beimler-Wettkämpfen an das Ministerium für Volksbildung vom 03.12.1988, in: Fuchs, Hans-Jürgen/Eberhard Petermann (Hrsg.) 1991: Bildungspolitik in der DDR 1966-1990. Dokumente, Berlin, S. 311 f.
[17] Vogt, Hartmut 1973: Wehrerziehung der Kinder und Jugendlichen in der DDR, in: Deutschland Archiv, 6. Jg., H. 12, S. 1278-1296, hier S. 1284.
[18] Direktiven des Ministeriums für Volksbildung (der DDR) zur Einführung und Gestaltung des Wehrunterrichts an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen vom 1. Februar 1978, in: Henrich, Wolfgang (Hrsg.) 1978: Wehrkunde in der DDR. Die neue Regelung ab 1. September 1978, Bonn, S. 25-33, hier: S. 25.
[19] Vgl. Koch, Michael 2011: „Gesetzmäßig gerechter Krieg“. Der Wehrunterricht in der DDR, in: Horch und Guck, 20. Jg., H. 72, S. 10-15, hier: S. 11 f.
[20] Vgl. Blachnik, Uwe 1995: Wehrerziehung in der Schule. Vortrag, in: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“. Rolle und Bedeutung der Ideologie, integrativer Faktoren und disziplinierender Praktiken in Staat und Gesellschaft der DDR, Bd. III, 1, Baden-Baden, S. 277-288, hier: S. 284.
[21] Vgl. Lehrbuch für Zivilverteidigung Klasse 9 1978, Berlin (Ost), S. 6.
[22] Vgl. Hausmitteilung von Gunter Rettner an Egon Krenz vom 04.04.1978, in: SAPMO-BArch, DY 24/22025, Bl. 2; vgl. Information über die freiwillige Teilnahme der Jungen an der Wehrausbildung im Lager in zwei Durchgängen für das Jahr 1982, in: BArch, DR 2/50471, Bl. 2 u. Anlage 1.
[23] Vgl. Information über die erstmalige Durchführung der Wehrausbildung im Lager und des Lehrgangs Zivilverteidigung in zwei Durchgängen im Schuljahr 1981/82, in: BArch, DR 2/50471, Bl. 1; vgl. Information über die Durchführung der Wehrausbildung im Lager und des Lehrgangs Zivilverteidigung im Schuljahr 1983/84. Vorlage vom Dezember 1984, in: ebd., Bl. 1.
[24] Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR/Abteilung Soziologie des Bildungswesens (Hrsg.) 1983: Forschungsbericht. Soziale Erfahrungen der Schuljugend in ihrer Bedeutung für deren Bewußtseinsentwicklung und Erziehung, Berlin (Ost), S. 113.
[25] Information über die Durchführung der Wehrausbildung im Lager und des Lehrgangs Zivilverteidigung für die Schüler der Klasse 9 im Schuljahr 1985/1986. Entwurf, in: BArch, DR 2/50471, Bl. 2.
[26] Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1982: Gesetz über den Wehrdienst in der Deutschen Demokratischen Republik – Wehrdienstgesetz – vom 25. März 1982, § 5, Abs. 1.
[27] Vgl. Förster, Peter u. a. 1986: Information zum Entwicklungsstand des Denkens und Verhaltens unserer Jugend vor dem XI. Parteitag der SED vom März, online unter: nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-393258, letzter Zugriff am 29.12.2025, Bl. 1.
[28] Ders. 1988: Entwicklungstendenzen der Verteidigungsbereitschaft und des Engagements in der vormilitärischen Ausbildung. Erste Ergebnisse einer Intervallstudie zu Problemen der vormilitärischen Ausbildung bei Lehrlingen vom September, online unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-410497, Bl. 25.
[29] Koch, Michael 2000: Die Einführung des Wehrunterrichts in der DDR, Erfurt, S. 45.
[30] Rogg, Matthias 2008: Armee des Volkes? Militär und Gesellschaft in der DDR, Berlin, S. 197.
[31] Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der Deutschen Demokratischen Republik vom 28.01.1974, § 1 Abs. 1.