„Sie werden den Krieg nicht mehr lernen“

Wehrdienst-„Totalverweigerer“ in der DDR[1]

Marcus Herrberger/Falk Bersch[2]

In den politischen Systemen in Deutschland wurde das unangepasste Verhalten von christlichen Wehr- und Kriegsdienstverweigerern schon immer geächtet und sie als „Friedensapostel“ verspottet oder als „Wehrkraftzersetzer“ diffamiert. Im Ersten Weltkrieg ließ man sie psychiatrisch untersuchen und unter dem Nationalsozialismus erhielten sie in der Kriegszeit die Höchststrafe. Von 1939 bis 1945 wurden mehr als 500 Zeugen Jehovas kriegsgerichtlich verfolgt, rund 350 zum Tode verurteilt und ca. 290 wegen Wehrdienstverweigerung hingerichtet. Rund 50 Verweigerer aus anderen religiösen Gemeinschaften traf das gleiche Schicksal.[3] Obwohl diese NS-Opfer in der Bundesrepublik Anlass waren, im Grundgesetz das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu verankern, kamen auch dort unter anderem mehr als 1500 Zeugen Jehovas in Gefängnisse, weil sie den dafür vorgesehenen „Ersatzdienst“ aus Gewissensgründen ablehnten.[4] So ist deren strafrechtliche Verfolgung nicht nur ein historisches Phänomen des SED-Staates.

„In der DDR wird es keine Wehrdienstverweigerung geben“

Die SED-Propaganda verkündete im Januar 1962: „Wir unterstützen alle Jugendlichen in Westdeutschland, die den Dienst mit der Waffe verweigern, denn sie schwächen die imperialistische NATO-Armee. In der DDR kann und wird es keine Wehrdienstverweigerung geben, da wir den Frieden und den Sozialismus schützen.“[5] Danach verwundert es nicht, dass die SED-Führung vom Phänomen der Wehrdienstverweigerer überrascht war. Der SED-Staat reagierte darauf mit repressiven Maßnahmen, die der Durchsetzung ihres totalitären Herrschaftsanspruchs dienten. Dieses Vorgehen wurde damit auch Teil einer allgemeinen Diskriminierung von Christen in der DDR.[6]

Bis 1962 spielte Wehrdienstverweigerung in der DDR keine Rolle. Man hatte bis dahin eine Freiwilligenarmee etabliert – die einzige im Militärbündnis des Warschauer Paktes. Die Werbung von Freiwilligen konnte allerdings nicht mit den Forderungen nach personeller Aufstockung im Bündnis Schritt halten. Schon am 28. August 1961, wenige Tage nach dem vollzogenen Mauerbau und der damit wörtlich „verbauten“ Fluchtmöglichkeit für junge Männer in den Westen, beschloss der Nationale Verteidigungsrat die Einführung der Wehrpflicht. In Kraft trat sie am 24. Januar 1962.[7] Die DDR-Führung war zunächst ideologisch davon überzeugt, dass die Wehrpflicht ein von jedem Bürger akzeptiertes Mittel zum „Schutz des Friedens und Sozialismus“ sei. Eine Verweigerung wurde deshalb von vornherein unter Strafe gestellt. Einen Ersatzdienst, wie er in der Bundesrepublik bestand, hatte man zunächst nicht in Erwägung gezogen. So zeigte sich die NVA-Führung überrascht, als bei den ersten Musterungsjahrgängen (Frühjahr/Herbst 1962) 518 Wehrpflichtige den Dienst ablehnten. Bei der Frühjahrsmusterung 1963 bekannten sich 439 Männer zur Verweigerung und nannten in erster Linie religiöse Gründe. Die Ursachen sahen die NVA-Offiziere in einer Beeinflussung durch Personen in den evangelischen Kirchenleitungen und in Theologischen Ausbildungsstätten und in der grundsätzlichen antimilitärischen Haltung der Zeugen Jehovas. Um den Verweigerungen entgegenzutreten wurde vorgeschlagen, „Arbeitsbataillone“ bei den Pioniertruppen der NVA aufzustellen. Wehrpflichtige sollten dort die Möglichkeit erhalten, einen Dienst ohne Waffe zu leisten.[8] Da die Verweigerungen nicht nachzulassen schienen und sich der Druck aus Kirchenkreisen erhöhte, führte die Regierung am 7. September 1964 per Gesetz den Dienst in Baueinheiten ohne Waffe ein.[9]

Diejenigen, die bis dahin erklärt hatten den Wehrdienst nicht leisten zu wollen, wurden für den Bausoldatendienst nachgemustert und einberufen. Ab diesem Zeitpunkt teilte sich die Gruppe der Verweigerer in solche, die bereit waren den waffenlosen Dienst zu leisten (Bausoldaten) und denen, die weiterhin jeglichen Wehrdienst ablehnten (Totalverweigerer).[10] Die Wehrersatzbehörden und auch das Ministerium für Staatssicherheit erfassten dies akribisch. Von den Musterungsjahren 1962 bis 1967 zählte man 3721 Wehrdienstverweigerer, von denen sich 1600 zur „totalen“ Verweigerung bekannten. Die meisten davon waren Zeugen Jehovas. So geben die von Bernd Eisenfeld und Peter Schicketanz im Jahr 2011 zusammengestellten Zahlen einen realistischen Blick auf das Verweigererpotenzial in der DDR. Aus den Musterungserhebungen führen sie von 1962 bis 1989 insgesamt 24776 Wehrdienstverweigerer auf, von denen sich 17479 zum Bausoldatendienst bereit erklärten. In den Musterungen erfassten die Behörden dabei mindestens 5528 „Totalverweigerer“. Da eine Anzahl erst zur Einberufung die Ablehnung des Wehrdienstes erklärte, wird durch einen errechneten Zuwachs sogar von rund 7500 grundwehrdienstpflichtigen Verweigerern ausgegangen.[11] Für die 1960er Jahre geht Maximilian Rosin von einem Anteil von 93,5 Prozent militärgerichtlich verurteilter Zeugen Jehovas aus, wenngleich evangelische Christen die Mehrheit der Verweigerer bei der Musterung bildeten.[12] Angehörige anderer Bekenntnisse wurden also zum großen Teil aus staatspolitischen Erwägungen nicht einberufen. Im Gegensatz dazu nahm der SED-Staat auf Zeugen Jehovas keine Rücksicht und ließ nach der erfolgten Einberufung auch die strafrechtlichen Schritte folgen. Nach einer NVA-Statistik wurden 3144 Wehrdienstverweigerer in der Zeit zwischen 1964 und 1989 verurteilt.[13] Davon lassen sich mindestens 2694 Verfahren an Zeugen Jehovas zuordnen. Hinzu kommen mindestens 75 Verurteilungen von Zivilgerichten vor Einführung der Militärjustiz. Damit gehörten 85 Prozent der wegen Wehrdienstverweigerung in der DDR Verurteilten zu dieser Glaubensgemeinschaft. Ab 1968, dem Jahr der Niederschlagung des Prager Frühlings, stieg das Verweigererpotential in den Großkirchen merklich. Während die Anzahl der Totalverweigerer aus den Reihen der Zeugen Jehovas relativ konstant blieb, erklärten immer mehr junge Männer – vor allem aus den evangelischen Kirchen – bei der Musterung sowohl den Wehr- als auch den Bausoldatendienst zu verweigern.[14]

„Deshalb möchte ich mich den gemeißelten Worten am UN-Gebäude anschließen “

Als der Zeuge Jehovas Gustav Stange 1942 vor dem Stuttgarter Kriegsgericht gefragt wurde, was denn wäre, wenn jeder den Wehrdienst verweigern würde, entgegnete er: „Dann wäre der Krieg gleich zu Ende.“[15] Mit dieser simplen, wie auch nachvollziehbaren Friedenslogik argumentierten auch Wehrdienstverweigerer in der DDR. Deren Motive waren vielschichtig und doch auch ähnlich. Markus Meckel (Jahrgang 1952), letzter DDR-Außenminister der „de Maizière-Regierung“ führte unter anderem in seiner Verweigerungserklärung 1970 die beiden Weltkriege als Teil der deutschen Vergangenheit an und argumentierte, dass „gerade wir Deutschen zum Friedensdienst gerufen sind“. Auch den Dienst in den Baueinheiten lehnte er ab, da er damit „mittelbar durch Beteiligung an militärischen Objekten zur Vernichtung des Gegners beitragen“ würde.[16]

Eckhard Häßler (Jahrgang 1960) sollte sich mit 16 Jahren zur NVA verpflichten, um eine Ausbildung mit Abitur absolvieren zu können. Er lehnte das als evangelischer Christ ab. In der Folge setzte er sich noch intensiver mit dem Gebot „Du sollst nicht töten!“ und einer grundsätzlichen Verweigerung auseinander. Ausschlaggebend war für seinen Entschluss das Studium der Bibel und verschiedener Texte und Bücher. Dazu zählten Bildbände über Hiroshima und Nagasaki, Liedtexte von Wolf Biermann und der Antikriegsklassiker von Remarque „Im Westen nichts Neues“. Im Oktober 1985 lehnte er schließlich die Einberufung ab. Nach 17 Tagen U-Haft, die er mit Zeugen Jehovas verbrachte und dem mehrmaligen Angebot doch Bausoldatendienst zu leisten, ließ man ihn plötzlich wieder frei. Konsequenzen folgten nicht.[17]

Anders verlief dies 15 Jahre früher bei Joachim Bauer (Jahrgang 1948). Er gehört zu einer anderen Generation. Sein Vater war ein „Stalingrad-Heimkehrer“, von Krieg und Verhalten der Kirchen im Nationalsozialismus desillusioniert. So fühlte er sich Ende der 1940er Jahre von der Botschaft der Zeugen Jehovas angesprochen, als er erfuhr, dass viele von ihnen wegen Wehrdienstverweigerung hingerichtet worden waren. Die Familie schloss sich trotz nahenden Verbots der Gemeinschaft an. Für den jungen Joachim Bauer war schon früh klar, dass er den Wehrdienst verweigern würde und ins Gefängnis ginge. „Das lief ja bei allen gleich ab“, so seine lapidare Feststellung. Als Pazifist sah er sich nicht, denn „das würde ja bedeuten, dass ich jegliche Gewalt ablehne, auch die Göttliche“, so seine rückblickende Argumentation.[18] Die Militärrichter schickten ihn im November 1970 für 20 Monate in die Haftanstalt Plauen.

Viele der jungen Männer argumentierten mit Texten aus der Bibel. So schrieb ein Zeuge Jehovas an das Wehrbezirkskommando Dresden: „Mein Glaube ist auf die niedergeschriebenen Grundsätze des Wortes Gottes gegründet, die eine Ausbildung an Waffen, die ausschließlich dem Töten dient, entgegensprechen. Das Gebot lautet: ‚Du sollst nicht töten‘, und, ‚Du sollst deinen Nächsten lieben, wie dich selbst‘ 2. Mose 20:13, Matth. 5:21; 19:19.“[19] Der junge Mann nahm dann eindrucksvoll auf eine prominente Inschrift Bezug, die später für die DDR-Friedensbewegung eine besondere Rolle spielen sollte: „Und deshalb möchte ich mich den gemeißelten Worten am UN-Gebäude aus Jesaja 2:4 anschließen, wo es heißt: ‚Und sie werden ihre Schwerter zu Pflugmessern schmieden, und ihre Speere zu Winzermessern; nicht mehr wird Nation wider Nation das Schwert erheben, und sie werden den Krieg nicht mehr lernen.‘“[20] Vielleicht wollte er durch den Bezug auf die UNO seiner Argumentation Nachdruck verleihen, da die DDR auch die internationale Anerkennung in diesen Gremien suchte.[21] Gehör fand er damit jedoch nicht. Von den Verantwortlichen der NVA und den Richtern fühlten sich die Verweigerer ohnehin unverstanden und meistens wurden sie auch bewusst missverstanden. So schrieben die Richter am Kreisgericht Gera-Stadt am 30. Mai 1962 im Urteil gegen einen 19-jährigen Zeugen Jehovas: „Der Angeklagte wollte dem Gericht glaubhaft machen, daß er wegen des Gebotes Gottes ‚Du sollst nicht töten‘, das Waffenhandwerk nicht erlernen will. (…) Wenn der Angeklagte wirklich nach den Geboten der Bibel handeln würde, wie das so viele christliche Bürger der Deutschen Demokratischen Republik tun, dann wäre es seine höchste und heiligste Pflicht, für die Erhaltung des Friedens in der Welt sein ganze Kraft einzusetzen.“[22] Damit konterkarierten die Richter die religiösen Gewissensbedenken des jungen Wehrpflichtigen.

Besonders Anfang der 1980er Jahre wurden junge Männer aus kirchlichen Kreisen aktiv und lehnten nicht nur den Waffendienst, sondern auch den Bausoldatendienst ab. Die DDR hatte 1982 ein neues Wehrdienstgesetz eingeführt und damit öffentliche Diskussionen herausgefordert. Allerdings handelte es sich mehr um Einzelaktionen gegen die der Staat aber repressiv vorging. In diesen Jahren kam eine weitere Gruppe an Verweigerern hinzu. Reservisten, die inzwischen den Glauben der Zeugen Jehovas angenommen oder sich kirchlichen Friedensgruppen angeschlossen hatten und nun diesen Dienst ablehnten. Die DDR-Führung änderte schließlich ab 1982 ihren Kurs in Bezug auf Wehrdienstverweigerer.

„Die Wehrgesetzgebung wird konsequent durchgesetzt, aber Konfrontationen sind zu vermeiden“

Zynischer Weise schrieb Armeegeneral Heinz Hoffmann im Dezember 1982 an den „Werten Genossen Honecker“: „Ich versichere Dir, daß kein Bürger der DDR, der aus religiösen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnt, bisher nicht und auch in Zukunft nicht verfolgt bzw. gerichtlich verurteilt wird.“[23] Als Armeegeneral Hoffmann dies zum rechtlichen Sachstand der Verweigerer berichtete, hatte sich Erich Honecker dieser Frage bereits selbst angenommen. Die SED-Führung sah sich Anfang der 1980er Jahre durch die Bemühungen um internationale Anerkennung und besonders prestigeträchtige Ereignisse wie dem Lutherjahr 1983 massiv unter Druck gesetzt. In der Ära Ulbricht wurde 1964 an den Totalverweigerern noch ein Exempel statuiert, als man 159 Wehrpflichtige nach einer Verhaftungswelle abgeurteilt und größtenteils in das Haftarbeitslager Berndshof bei Ueckermünde verbracht hatte. Der Selbstbehauptungswille der Gefangenen war allerdings so stark, dass jeder Umerziehungsversuch scheiterte und man sie wenige Monate später trennte und in die Haftanstalt Bautzen verlegen musste.[24] In den Folgejahren erhielten in erster Linie Zeugen Jehovas Einberufungsbefehle, sodass regelmäßig zwischen 150 und 200 von ihnen militärgerichtlich abgeurteilt wurden. Die Strafen beliefen sich auf 18 bis 22 Monate Gefängnis, die sie meistens in Haftarbeitslagern wie dem Kraftwerk Schwarze Pumpe, dem Stahlwerk Maxhütte Unterwellenborn oder dem Zementwerk Rüdersdorf verbüßten. Alle zwei Jahre setzte die Militärführung aus praktischen Erwägungen die Einberufungen aus. Von rund 4000 Verweigerern aus anderen Religionsgemeinschaften, die den Wehrdienst ebenfalls total ablehnten, erhielten rund 10 Prozent eine Einberufung und wurden strafrechtlich verfolgt.

Hoffmann stellte in seinem Bericht an Erich Honecker fest, dass bei der geringen Zahl von Verweigerern keine besonderen Maßnahmen nötig seien. Er sprach sich jedoch weiterhin für strafrechtliche Konsequenzen aus und betonte, dass in der Bundesrepublik ebenfalls Wehrdienstverweigerer gerichtlich verfolgt würden. Dabei hatte man dort bereits 1969 im Fall der Zeugen Jehovas mit einem Zusatz im Zivildienstgesetz für ein „freies Arbeitsverhältnis“ im sozialen Bereich die Lage entschärft, um weitere Bestrafungen zu vermeiden. Der Verteidigungsminister nahm allerdings eine steigende Tendenz bei der Ablehnung des Wehrdienstes in der DDR wahr und sah die Ursache in einer Beeinflussung durch „kirchliche Organe“.[25] Erich Honecker soll schließlich 1983 als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrats die Weisung gegeben haben, Wehrdienstverweigerungen differenziert zu bearbeiten, konsequent die Wehrgesetzgebung durchzusetzen, aber Konfrontationen zu vermeiden.[26] In diesem Zusammenhang soll er auch ausdrücklich die Weisung erteilt haben, Zeugen Jehovas nicht einzuziehen. Völlig eingestellt wurde die Verfolgung allerdings nicht und eine definitive Regelung wurde ebenfalls nicht erlassen. Wehrpflichtige mussten daher weiterhin damit rechnen, einberufen und verurteilt zu werden. Der Verteidigungsminister verhandelte deshalb jedes Jahr neu mit Erich Honecker über das Vorgehen. Der Nachfolger Hoffmanns, Heinz Keßler, schrieb 1987: „Im Zusammenhang mit den politischen Höhepunkten im gesellschaftlichen Leben der DDR […] wurden auch im Jahr 1986 an Wehrpflichtige, von denen zu erwarten war, daß sie jeglichen Wehrdienst verweigern, keine Einberufungsbefehle zugestellt. […] Für das Jahr 1987 wäre jetzt zu entscheiden, wie im weiteren verfahren werden soll.“[27] Aus seiner Sicht sollte auch in diesem Jahr, um „mögliche negative politische Reaktionen zu vermeiden“, auf Einberufungen verzichtet werden. Am 10. März 1987 hatte die UNO-Menschenrechtskommission einen Appell zur Anerkennung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung an die Mitgliedstaaten gerichtet. Die Bundesrepublik hatte diesen unterschrieben, wohingegen die DDR sich der Stimme enthielt.[28] 1988 setzten sich die Verhandlungen zu den Einberufungen fort, als man 50 Totalverweigerer, vermutlich aus Abschreckungsgründen, zunächst einberufen und inhaftiert hatte, später jedoch auf Weisung Honeckers wieder aus der Haft entließ.[29]

So blieb dieser subtile Druck auf Verweigerer bis zum Ende der DDR erhalten. Im vereinigten Deutschland sah man in den meisten Verurteilungen der DDR-Militärgerichte „politisches Unrecht“ und rehabilitierte die Verfolgten.[30] Dies konnte aber die jahrelange Repression und die berufliche sowie soziale Benachteiligung nicht ausgleichen. Wehrdienst-„Totalverweigerer“ waren in verschiedener Hinsicht bemerkenswerte junge Männer: für den Staat, weil dieser sie ideologisch nicht zu überzeugen vermochte und für die Gesellschaft, weil sie konsequent ihrem Gewissen folgten und bereit waren die Folgen auf sich zunehmen.

Der Militärhistoriker Rüdiger Wenzke stellte fest, dass Wehrdienstverweigerung in der DDR eine politisch-gesellschaftliche Komponente hatte, „weil sie von der vorgegebenen Norm des sozialistischen Staatsbürgers abwich, diese konterkarierte und damit vom Staat als Gegnerschaft aufgefasst werden konnte.“ Damit war sie „eine Form oppositionellen und widerständigen Verhaltens (…), von der auch Wirkungen auf die Gesellschaft ausgingen.“[31]

 

Quellenverzeichnis

Bersch, Falk (2017): Aberkannt! Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR, Berlin.

Bersch, Falk/Dirksen, Hans-Hermann (2012): Strafvollzug Berndshof/Ueckermünde (1952–1972), Schwerin.

Dirksen, Hans-Hermann (2001): „Keine Gnade den Feinden unserer Republik.“ Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945-1990, Berlin.

Eisenfeld, Bernd (1978): Kriegsdienstverweigerung in der DDR, ein Friedensdienst? Genesis, Befragung, Analyse, Dokumente, Frankfurt am Main.

Eisenfeld, Bernd/Schicketanz, Peter (2011): Bausoldaten in der DDR. Die „Zusammenführung feindlich-negativer Kräfte“ in der NVA, Berlin.

Hartmann, Albrecht/Hartmann, Heidi (1986): Kriegsdienstverweigerung im Dritten Reich, Frankfurt am Main.

Herrberger, Marcus (2021): Jehovas Zeugen im Strafsystem der Wehrmacht. Forschung, Rezeption und Gedenken, in: Lölke, Janna/Staats, Martina (Hg.): richten – strafen – erinnern. Nationalsozialistische Justizverbrechen und ihre Nachwirkungen in der Bundesrepublik, Göttingen, S. 135–152.

Herrberger, Marcus (2022): „Mein Gehorsam gehört ausschließlich Gott und keinem militärischen Vorgesetzten“: Wehrdienst-„Totalverweigerer“ in der DDR, in: Gerbergasse 18, 1/2022, Heft 102, S. 3–8.

Neubert, Ehrhart (1998): Geschichte der Opposition in der DDR 1949–1989, Bonn.

Rosin, Maximilian (2025): Totalverweigerer in den 1960er Jahren (=Spehr, Christopher/Lehmann, Roland M. (Hg.): Diskriminierung von Christen in der DDR, Bd. 2), Göttingen.

Wenzke, Rüdiger (Hg.) (2005): Staatsfeinde in Uniform? Widerständiges Verhalten und politische Verfolgung in der NVA, Berlin.

 


[1]Der Artikel ist eine überarbeitete und gekürzte Fassung des in Gerbergasse 18, 1/2022, Heft 102, erschienenen Beitrags von Marcus Herrberger, „Mein Gehorsam gehört ausschließlich Gott und keinem militärischen Vorgesetzten“: Wehrdienst-„Totalverweigerer“ in der DDR, S. 3–8.

[2]freiberufliche Tätigkeit als Geschichtsforscher

[3]Vgl. Herrberger, Marcus (2021): Jehovas Zeugen im Strafsystem der Wehrmacht. Forschung, Rezeption und Gedenken, in: Lölke, Janna/Staats, Martina (Hg.): richten – strafen – erinnern. Nationalsozialistische Justizverbrechen und ihre Nachwirkungen in der Bundesrepublik, Göttingen, S. 135–152, hier S. 141.

[4]Vgl. Bersch, Falk (2017): Aberkannt! Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR, Berlin, S. 141–146.

[5]Berliner Zeitung (Ost), 24. Januar 1962, zit. nach Eisenfeld, Bernd (1978): Kriegsdienstverweigerung in der DDR, ein Friedensdienst? Genesis, Befragung, Analyse, Dokumente, Frankfurt am Main, S. 41.

[6]Vgl. Rosin, Maximilian (2025): Totalverweigerer in den 1960er Jahren (=Spehr, Christopher/Lehmann, Roland M. (Hg.): Diskriminierung von Christen in der DDR, Bd. 2), Göttingen, S. 17.

[7]Vgl. Wenzke, Rüdiger (Hg.) (2005): Staatsfeinde in Uniform? Widerständiges Verhalten und politische Verfolgung in der NVA, Berlin, S. 144 f.

[8]Vgl. Bericht des Hauptstabes der NVA, 11.5.1963, abgedruckt in: Wenzke 2005, S. 490–493.

[9]Vgl. Eisenfeld, Bernd/Schicketanz, Peter (2011): Bausoldaten in der DDR. Die „Zusammenführung feindlich-negativer Kräfte“ in der NVA, Berlin, S. 58–72.

[10]Der Begriff Totalverweigerer wird hier in umgangssprachlichem Sinn benutzt und meint die Doppelverweigerer sowohl des Dienstes mit der Waffe als auch des Bausoldatendienstes. Die Totalverweigerer in der DDR sind nicht gleichzusetzen mit den ebenso bezeichneten in der Bundesrepublik (vgl. Rosin 2022, S. 45 ff.).

[11]Vgl. Eisenfeld/Schicketanz 2011, S. 344–347, 419 f. Nach den neuen Erhebungen von Maximilian Rosin sind allerdings auch Doppelzählungen bei erneuten Musterungen und Einberufungen zu berücksichtigen (vgl. Rosin 2025, S. 77 ff.). Der DDR-Staatssekretär für Kirchenfragen Klaus Gysi machte 1987 erstmals über eine dpa-Meldung die Anzahl der Verweigerer in der DDR öffentlich. Er sprach dabei von 500 bis 1000 Verweigerern, die den Bausoldatendienst antraten und 40 bis 50 Totalverweigerern, zuzüglich rund 170 Zeugen Jehovas, die jährlich den Wehrdienst verweigerten (vgl. Hessisch Niedersächsische Allgemeine vom 28.8.1987).

[12]Vgl. Rosin 2025, S. 86, 99, 410.

[13]Wenzke 2005: S. 370.

[14]Vgl. Rosin 2025, S. 86, 410 f.

[15]Hartmann, Albrecht/Hartmann, Heidi (1986): Kriegsdienstverweigerung im Dritten Reich, Frankfurt am Main, S. 70.

[16]Rosin 2025, S. 338.

[17]Vgl. www.kriegsdienstverweigerer-geschichten.de/persoenliche-geschichten/wehr--bzw.-waffendienstverweigerer-ddr/eckhard-haesler/, abgerufen am 1.1.2026.

[18]Wagner, Hannah: Zeugen Jehovas - Die ganz anderen, in: chrismon. Das evangelische Magazin, Ausgabe 3/2016, S. 68–71.

[19]Dirksen, Hans-Hermann (2001): „Keine Gnade den Feinden unserer Republik.“ Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945-1990, Berlin, S. 754.

[20]Ebd.

[21]Ab 1980 nutze die Friedensbewegung in der DDR ein stilisiertes Logo des Denkmals mit dem „biblischen Schmied“, dass die UdSSR der UNO geschenkt hatte; vgl. Neubert, Ehrhart (1998): Geschichte der Opposition in der DDR 1949–1989, Bonn, S. 399.

[22]Dirksen 2001, S. 757.

[23]Bundesarchiv (BArch), Militärarchiv (MA), AZN 29485/2, Bl. 39–42, Schreiben Armeegeneral Heinz Hoffmann an Erich Honecker, 2.12.1982.

[24]Vgl. Bersch, Falk/Dirksen, Hans-Hermann (2012): Strafvollzug Berndshof/Ueckermünde (1952–1972), Schwerin, S. 112–119, 137 f.

[25]Bundesarchiv (BArch), Militärarchiv (MA), AZN 29485/2, Bl. 39–42, Schreiben Armeegeneral Heinz Hoffmann an Erich Honecker, 2.12.1982.

[26]Vgl. Dirksen 2001, S. 782 f.

[27]BArch (MA), AZN 32651, Bl. 14 f., Schreiben Armeegeneral Heinz Keßler an Erich Honecker, Berlin, 11.2.1987.

[28]Vgl. Neubert 1998, S. 715.

[29]Vgl. BArch (SAPMO) DY 30/IV/2/2.039/198/079, Schreiben Armeegeneral Heinz Keßler an Erich Honecker, 2.5.1988.

[30]Vgl. Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.8.1991, in: Baldus, Manfred/Muckel, Stefan (Hg.) (1996): Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946, 29. Band, Berlin 1996, S. 289–291. Das Gericht hatte einen Zeugen Jehovas rehabilitiert, der wegen Verweigerung des Bausoldatendienstes verurteilt worden war. Man argumentierte, dass die DDR das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit eingeschränkt habe, da es keine wirkliche Alternative zum Wehrdienst und damit eine Verweigerungsmöglichkeit gegeben habe.

[31]Wenzke 2005, S. 366.

 

 

(zum Vergrößern auf das Bild klicken)

Antrag Bernhard Schneyers auf Befreiung vom Wehrdienst vom 14. August 1963. 
Der Geologe Bernhard Schneyer aus Leipzig arbeitete 1964 in Mecklenburg und beantragte aus einer friedensethischen Motivation am 14. August 1963 beim Wehrkreiskommando Schwerin eine Befreiung vom Wehrdienst. 
(Quelle: Privatarchiv Falk Bersch)

 

Mitteilung des Rostocker Militärstaatsanwaltes vom 4. Mai 1966 an den Bruder des Wehrdienstverweigerers Peter Martin aus Rostock über dessen Inhaftierung. 
Der Zeuge Jehovas war der Einberufung zum Bausoldatendienst nicht gefolgt und wurde zu einer 18monatigen Haftstrafe verurteilt. 
(Quelle: Privatarchiv Falk Bersch)

 

Haftkalender, den der Zeuge Jehovas Walter Müller aus Neugersdorf in der Strafanstalt Bautzen I führte. Er hatte wegen Wehrdienstverweigerung eine 22monatige Haftstrafe zu verbüßen. 
(Quelle: Privatarchiv Falk Bersch)